Parteitag der SPD in Hannover
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Innen- und Rechtspolitik<br />
Antrag I 228<br />
Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft sozialdemokratischer<br />
Jurist<strong>in</strong>nen und Juristen (ASJ)<br />
Sozialstaatsgebot<br />
Die <strong>SPD</strong> Bundestagsfraktion und die <strong>SPD</strong>geführten<br />
Län<strong>der</strong> werden aufgefor<strong>der</strong>t, ihre<br />
Bemühungen um e<strong>in</strong>e Ergänzung des<br />
Grundgesetzes durch die klassischen Sozialen<br />
Grundrechtsbestimmungen wie<strong>der</strong>aufzunehmen,<br />
um endlich unsere Ziele <strong>der</strong><br />
sozialen Gerechtigkeit und Solidarität auch<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Staats- und Rechtspraxis durchzusetzen.<br />
Dies ist aus den folgenden Gründen<br />
dr<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich.<br />
1. Das grundgesetzliche Sozialstaatsgebot<br />
(Art. 201) wird ± obwohl Oberster Verfassungsgrundsatz<br />
mit ¹Ewigkeitsgarantieª<br />
absoluter Unabän<strong>der</strong>lichkeit<br />
(Art. 79 III) ± <strong>in</strong> <strong>der</strong> Staats- und Rechtspraxis<br />
nur unzureichend beachtet. Es<br />
hat viele unsoziale Gerichtsentscheidungen-<br />
und Regierungsmaûnahmen wie<br />
den zunehmenden Sozialabbau und die<br />
For<strong>der</strong>ungen auf Ausdünnung des<br />
Sozialstaates nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />
2. Das Sozialstaatsgebot bedarf daher <strong>der</strong><br />
Präzisierung und Konkretisierung durch<br />
die als Auslegungsregeln zur verfassungskonformen<br />
Auslegung <strong>der</strong> Gesetze<br />
unmittelbar wirksamen Rechte auf<br />
Arbeit, Wohnung, Bildung und Soziale<br />
Sicherheit.<br />
3. Solche Grundgesetzergänzungen würden<br />
auch die gebotene Übere<strong>in</strong>stimmung<br />
zwischen dem Grundgesetz und<br />
den für an<strong>der</strong>e Geltungsbereiche<br />
bestehenden Gewährleistungen Sozialer<br />
Grundrechte herstellen:<br />
In den Landesverfassungen, denen<br />
wegen Fehlens entsprechen<strong>der</strong> Vorschriften<br />
im Grundgesetz (und auch<br />
wegen <strong>der</strong> Bundesgesetzgebungskompe-<br />
tenz für das betr. Sachgebiet) von politisch<br />
<strong>in</strong>teressierter Seite immer wie<strong>der</strong><br />
die Wirksamkeit abgesprochen wird,<br />
<strong>in</strong> den Verfassungen <strong>der</strong> meisten an<strong>der</strong>en<br />
EU-Mitgliedstaaten, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention,<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Sozialcharta,<br />
im Internationalen Pakt über wirtschaftliche,<br />
soziale und kulturelle Rechte.<br />
(Angenommen)<br />
Antrag I 229<br />
Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
Sozialdemokratischer Frauen<br />
Gleichstellung von Männern<br />
und Frauen auch im Ehrenamt<br />
Die Debatte um das freiwillige, nicht nur<br />
das soziale ehrenamtliche Engagement <strong>in</strong><br />
unserer Gesellschaft ist nicht neu. Die<br />
Feststellung, daû beispielsweise unbezahltes<br />
und unbezahlbares Engagement nach wie<br />
vor fester Bestandteil von sozialstaatlichen<br />
Institutionen und Wohlfahrtsverbänden ist<br />
und bleiben wird, ist ebenso wenig umstritten<br />
wie die Tatsache, daû ehrenamtliche<br />
Arbeit durchaus s<strong>in</strong>nstiftend ist für viele<br />
Millionen Frauen und Männer, die hun<strong>der</strong>te<br />
Millionen von Stunden im Jahr unbezahlte<br />
und unbezahlbare Arbeit leisten.<br />
In ökonomisch schwierigen Zeiten dient<br />
<strong>der</strong> Ruf nach För<strong>der</strong>ung und Aufwertung<br />
ehrenamtlicher Arbeit allzu gern und allzu<br />
leicht dazu, die tradierte Arbeitsteilung<br />
zwischen Frauen und Männern zu rekultivieren,<br />
sprich arbeitsmarkt- und sozialpolitische<br />
Probleme auf dem Rücken von<br />
Frauen und auf Kosten <strong>der</strong>en hauptberuflichem<br />
Engagement auszutragen.<br />
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