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Parteitag der SPD in Hannover

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isherige Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> von E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

und Körperschaftssteuer im unternehmerischen<br />

Bereich entfällt. Da die E<strong>in</strong>künfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

e<strong>in</strong>bezogen werden, können auch die Wertsteigerungen<br />

bei den Immobilien steuerlich<br />

erfaût werden.<br />

(16) Bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer werden<br />

dann nicht mehr Gew<strong>in</strong>ne, son<strong>der</strong>n Entnahmen<br />

und Ausschüttungen erfaût. Wie<br />

bei <strong>der</strong> jetzigen Körperschaftsteuer wird<br />

die auf Entnahmen und Ausschüttungen<br />

anteilig entfallende Betriebsteuer auf die<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer angerechnet. Dadurch<br />

wird es möglich, auf die im Unternehmen<br />

verbleibenden Gew<strong>in</strong>nteile und die das<br />

Unternehmen verlassenden Entnahmen<br />

bzw. Ausschüttungen unterschiedliche<br />

Steuersätze anzuwenden. Die Betriebsteuer<br />

kann mit e<strong>in</strong>em l<strong>in</strong>earen, im Niveau unterhalb<br />

des Spitzensteuersatzes für Private<strong>in</strong>künfte<br />

liegenden Tarif ausgestattet werden,<br />

bei den weniger geme<strong>in</strong>dienlichen<br />

hohen Private<strong>in</strong>künften wird e<strong>in</strong>e schärfere<br />

Progression o<strong>der</strong> Spitzenbesteuerung wirksam.<br />

(17) E<strong>in</strong>e solche Konzeption ist von vornhere<strong>in</strong><br />

auch auf europäische Besteuerungsregelungen<br />

ausgerichtet und erleichtert<br />

diese. Die meisten europäischen Steuersysteme<br />

kennen e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> deutschen vergleichbare<br />

Körperschaftsteuerregelung (ob mit<br />

o<strong>der</strong> ohne Vollanrechnungsverfahren). Dies<br />

ist <strong>der</strong> Ansatzpunkt für die mittelfristig<br />

notwendige Harmonisierung <strong>der</strong> Unternehmensbesteuerung,<br />

sie kann mit <strong>der</strong><br />

Betriebsteuer relativ problemlos umgesetzt<br />

werden. Bei <strong>der</strong> Besteuerung <strong>der</strong> Private<strong>in</strong>künfte<br />

± <strong>der</strong>en Harmonisierung problematischer<br />

und auch weniger dr<strong>in</strong>gend ist ±<br />

verbleiben auf diese Weise Spielräume für<br />

nationale Beson<strong>der</strong>heiten o<strong>der</strong> Prioritäten,<br />

die dann die Unternehmens- (sprich<br />

Gew<strong>in</strong>nbesteuerung) nicht mehr tangieren.<br />

(18) Die steuerlichen Gew<strong>in</strong>nermittlungsvorschriften<br />

s<strong>in</strong>d so umzugestalten, daû sie<br />

e<strong>in</strong> verobjektiviertes und zutreffendes Bild<br />

<strong>der</strong> wirtschaftlichen Situation und <strong>der</strong><br />

Ertragslage zeichnen. Die bisherigen bilanziellen<br />

Gestaltungsspielräume s<strong>in</strong>d deshalb<br />

202<br />

e<strong>in</strong>zuschränken. Abschreibungsregelungen<br />

sollten sich generell am tatsächlichen<br />

Wertverzehr orientieren, allerd<strong>in</strong>gs durchaus<br />

groûzügig bemessen werden, um die<br />

tatsächlichen Real<strong>in</strong>vestitionen zu begünstigen.<br />

Son<strong>der</strong>abschreibungen s<strong>in</strong>d abzuschaffen,<br />

<strong>in</strong> notwendigen E<strong>in</strong>zelfällen s<strong>in</strong>d<br />

sie auf offen ausgewiesene Investitionszulagen<br />

umzustellen. Veräuûerungsgew<strong>in</strong>ne<br />

s<strong>in</strong>d ausnahmslos zu erfassen (aufgedeckte<br />

stille Reserven). Die Möglichkeiten,<br />

Gew<strong>in</strong>ne durch Bildung von Rückstellungen<br />

zu variieren, s<strong>in</strong>d auf wenige def<strong>in</strong>ierte<br />

E<strong>in</strong>zelfälle zu beschränken (z. B. Pensionsrückstellungen).Pauschalwertberichtigungen<br />

s<strong>in</strong>d zu verbieten.<br />

(19) Die Gewerbesteuer ist als eigenständige<br />

E<strong>in</strong>nahmequelle <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den mit<br />

eigenem Hebesatzrecht zu stärken. E<strong>in</strong>e<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer vergleichbare Steuer ist<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reihe von Län<strong>der</strong>n üblich. Sie hat<br />

sich auch <strong>in</strong> Deutschland über Jahrzehnte<br />

bewährt. Die Gewerbesteuer kann direkt<br />

an <strong>der</strong> Betriebsteuer anknüpfen, die Bemessungsgrundlage<br />

wird damit erweitert. Die<br />

Gewerbesteuer ist (bisher) nicht e<strong>in</strong>e<br />

Zusatzsteuer auf den Gew<strong>in</strong>n, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e<br />

Objektsteuer (auf Gewerbeertrag/erweiterter<br />

Gew<strong>in</strong>n und Gewerbekapital bezogen)<br />

und hat nur so verfassungsmäûigen<br />

Bestand. Die Gewerbekapitalsteuer ± die<br />

ke<strong>in</strong>e ¹Substanzsteuerª ist und e<strong>in</strong>e stabilisierende<br />

Wirkung auf das Aufkommen hat<br />

± sollte erhalten bleiben. E<strong>in</strong>e zustimmungsfähige<br />

Alternative wäre die Fortentwicklung<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer zu e<strong>in</strong>er wertschöpfungsbasierten<br />

Objektsteuer. Dann<br />

würde die Gewerbekapitalsteuer zwar entfallen,<br />

dem betrieblichen Gew<strong>in</strong>n aber die<br />

weiteren Wertschöpfungsteile zugerechnet:<br />

Z<strong>in</strong>sen, Mieten, Pachten, Löhne.<br />

Tarifgestaltung<br />

(20) In <strong>der</strong> sozialdemokratischen Diskussion<br />

besteht Konsens über die Notwendigkeit,<br />

den E<strong>in</strong>gangssteuersatz zu senken und<br />

den Grundfreibetrag anzuheben ± auch um<br />

die Massenkaufkraft zu stärken. Auf e<strong>in</strong>es<br />

muû aber h<strong>in</strong>gewiesen werden: Bei e<strong>in</strong>em<br />

progressiven Tarif führt die Senkung des<br />

E<strong>in</strong>gangssteuersatzes ebenso wie die Erhö-

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