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Parteitag der SPD in Hannover

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Die BRD ist zum Lebensmittelpunkt für<br />

Millionen von Menschen mit frem<strong>der</strong><br />

Staatsangehörigkeit geworden. Dies gilt<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die hier aufgewachsene<br />

o<strong>der</strong> geborene zweite o<strong>der</strong> dritte Generation<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>er.<br />

Die ausländische Bevölkerung ist nach wie<br />

vor von e<strong>in</strong>er gleichberechtigten Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen, rechtlichen und<br />

sozialen Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik ausgeschlossen.<br />

Trotz zahlreicher Bemühungen<br />

und For<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den letzten<br />

15 Jahren muû eher e<strong>in</strong>e Stagnation als e<strong>in</strong><br />

Vorwärtsschreiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>politik<br />

verzeichnet werden. Für viele Probleme,<br />

denen sich die Politik gegenübersieht, gibt<br />

es ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fachen Lösungen son<strong>der</strong>n sie<br />

erfor<strong>der</strong>n tiefgreifende und komplexe Verän<strong>der</strong>ungen.<br />

Schnell wird hier wie<strong>der</strong> die<br />

ausländische Bevölkerung als Sündenbock<br />

für die vielen Versäumnisse <strong>der</strong> Regierungspolitik<br />

benutzt.<br />

Sozialdemokrat<strong>in</strong>nen und Sozialdemokraten<br />

haben dies immer schon verurteilt und<br />

verurteilen dies auch heute.<br />

In bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlkämpfen<br />

1998 soll die negative<br />

Besetzung des Themas ¹Auslän<strong>der</strong>politikª,<br />

wie z.B. ¹Auslän<strong>der</strong>- und Krim<strong>in</strong>alität/<br />

Innere Sicherheitª als Wahlkampfthema<br />

vermieden werden. Wir halten diese Verknüpfung<br />

für gefährlich und kontraproduktiv.<br />

Die Würde des Menschen ist unantastbar:<br />

von diesem Grundsatz ausgehend, soll die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> nachfolgenden Punkte dazu<br />

beitragen, den ausländischen Mitbürger/<br />

<strong>in</strong>nen unter uns e<strong>in</strong> Leben <strong>in</strong> Würde zu<br />

ermöglichen ± dies dient <strong>der</strong> Integration<br />

und dem gegenseitigen Verständnis und<br />

hilft Vorurteile abzubauen.<br />

Wir for<strong>der</strong>n den Bundesparteitag auf, über<br />

die folgenden Ziele <strong>in</strong> <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>politik<br />

zu beschlieûen:<br />

1. Wer <strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD geboren ist, muû automatisch<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

besitzen. Sie darf ihm/ihr nicht<br />

aberkannt werden, es sei denn er/sie<br />

wählt sie mit dem 18. Lebensjahr ausdrücklich<br />

ab. Die Möglichkeit für e<strong>in</strong>e<br />

doppelte Staatsbürgerschaft muû vorhanden<br />

se<strong>in</strong>.<br />

2. Die E<strong>in</strong>bürgerung ausländischer Mitbürger/<strong>in</strong>nen<br />

wird erleichtert. Es soll<br />

e<strong>in</strong> une<strong>in</strong>geschränktes Recht auf E<strong>in</strong>bürgerung<br />

nach acht Jahren Aufenthalt <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> BRD geben. Nachgezogene Ehepartner/<strong>in</strong>nen<br />

müssen e<strong>in</strong> eigenständiges<br />

Aufenthaltsrecht bekommen. K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

und Jugendliche sollen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Familie ohne die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es<br />

eigenen Visums o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er eigenen Aufenthaltserlaubnis<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> BRD leben, lernen<br />

und arbeiten können.<br />

3. E<strong>in</strong>e Abschiebung e<strong>in</strong>gebürgerter ausländischer<br />

Mitbürger/<strong>in</strong>nen ist nicht<br />

möglich. Nicht e<strong>in</strong>gebürgerte Auslän<strong>der</strong>/<strong>in</strong>nen<br />

können nur dann abgeschoben<br />

werden, wenn sie straffällig geworden<br />

und rechtskräftig verurteilt s<strong>in</strong>d.<br />

Hierbei ist e<strong>in</strong>e ¹Verbesserungª <strong>der</strong> bisherigen<br />

Praxis anzustreben: E<strong>in</strong>e<br />

Abschiebung ist frühestens nach zweimaliger<br />

Verurteilung zu m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>em halben Jahr Gefängnis möglich.<br />

Wenn <strong>der</strong> Verurteilte bereits fünf Jahre<br />

hier gelebt hat, ist Abschiebung erst<br />

nach e<strong>in</strong>er Verurteilung zu drei o<strong>der</strong><br />

mehr Jahren Freiheitsstrafe möglich.<br />

4. K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche dürfen grundsätzlich<br />

nicht abgeschoben werden,<br />

wenn sie dadurch von <strong>der</strong> Familie<br />

getrennt werden.<br />

5. Nach <strong>der</strong> de facto Abschaffung des Art.<br />

16 GG soll zum<strong>in</strong>dest das Anerkennungsverfahren<br />

e<strong>in</strong>facher und humaner<br />

gestaltet werden. Die Möglichkeiten zur<br />

Erteilung e<strong>in</strong>er Aufenthaltsbefugnis aus<br />

humanitären Gründen soll erweitert<br />

werden. Asylbewerber sollen ihren<br />

Lebensunterhalt durch eigenständige<br />

Arbeit verdienen können. Dies för<strong>der</strong>t<br />

die soziale und wirtschaftliche Integration<br />

und hilft Vorurteile abzubauen.<br />

6. Die bisher durch das Auslän<strong>der</strong>gesetz<br />

verfolgte Praxis <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

muû durch e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

ersetzt werden. Dies muû e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> vor-<br />

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