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Parteitag der SPD in Hannover

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Soziale Schutzstandards müssen mit <strong>in</strong>dividuellen<br />

Gestaltungsoptionen verknüpft<br />

werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung<br />

brauchen die Betriebsräte gesicherte<br />

Gestaltungs- und Mitbestimmungsrechte.<br />

Arbeitszeitkonten<br />

In den letzten e<strong>in</strong> bis zwei Jahren werden<br />

Tarifverträge verstärkt unter dem Aspekt<br />

<strong>der</strong> Beschäftigungssicherung verhandelt<br />

und abgeschlossen. Die berechtigten For<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Gewerkschaften nach kürzeren<br />

Arbeitszeiten z.B. <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es obligatorischen<br />

Freizeitausgleichs geleisteter<br />

Überstunden lassen sich dabei häufig nur<br />

erfüllen, wenn die Gewerkschaft flexibleren<br />

Arbeitszeitmustern zustimmt. Als favorisiertes<br />

Arbeitszeitmodell setzt sich zunehmend<br />

das ¹Arbeitszeitkontoª durch. Im<br />

Kern handelt es sich dabei um betriebliche<br />

Jahresarbeitszeitregelungen, <strong>in</strong> dessen Rahmen<br />

auf persönlichen Arbeitszeitkonten<br />

sowohl Zeitguthaben als Folge geleisteter<br />

Mehrheit als auch M<strong>in</strong>usstunden berücksichtigt<br />

werden. Die angesparten Zeitguthaben<br />

sollen zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt<br />

abgegolten werden. Die Interessen <strong>der</strong><br />

Kapitalseite an solchen Arbeitszeitkonten<br />

liegen dar<strong>in</strong>, daû die Beschäftigten <strong>in</strong> auftragsstarken<br />

Zeiten Überstunden leisten,<br />

die <strong>in</strong> Zeiten ger<strong>in</strong>gerer Nachfrage wie<strong>der</strong><br />

abgebaut werden. Die unternehmerische<br />

Flexibilität, den Personale<strong>in</strong>satz an die Auftragsschwankungen<br />

anpassen zu können,<br />

steigt. Die Vere<strong>in</strong>barung von Zeitkonten<br />

kann zwar im Rahmen beschäftigungssichern<strong>der</strong><br />

Abschlüsse zeitweise verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n,<br />

daû betriebsbed<strong>in</strong>gte Kündigungen ausgesprochen<br />

werden.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs drohen umgekehrt die Beschäftigungseffekte<br />

von Arbeitszeitverkürzungen<br />

verloren zu gehen, da bei verbesserter Auftragslage<br />

zunächst die Zeitkonten gefüllt<br />

werden. Die E<strong>in</strong>richtung von Zeitkonten<br />

muû daher an folgende Bed<strong>in</strong>gungen<br />

geknüpft se<strong>in</strong>:<br />

1. Die Ausgestaltung von Zeitkonten muû<br />

so erfolgen, daû neben <strong>der</strong> Beschäfti-<br />

176<br />

gungssicherung die vere<strong>in</strong>barten<br />

Arbeitszeitverkürzungen nicht unterlaufen<br />

werden können. E<strong>in</strong> obligatorischer<br />

Freizeitausgleich ist sicherzustellen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus muû e<strong>in</strong> tarifvertraglicher<br />

Rahmen gewährleisten, daû die<br />

gewerkschaftlichen Arbeitszeitpositionen<br />

e<strong>in</strong>er täglichen und wöchentlichen<br />

Höchstarbeitszeit, verteilt auf die Regelarbeitstage<br />

Montag bis Freitag, erhalten<br />

bleiben. Zeitkonten dürfen nicht zu<br />

e<strong>in</strong>er Ausweitung <strong>der</strong> Wochenendarbeit<br />

<strong>in</strong>strumentalisiert werden. Bei <strong>der</strong> Festlegung<br />

<strong>der</strong> Obergrenze für das Zeitguthaben<br />

müssen beschäftigungspolitische<br />

Überlegungen im Vor<strong>der</strong>grund stehen.<br />

Dabei gilt die Regel: je weniger Überstunden<br />

überhaupt angesammelt werden<br />

dürfen, desto höher <strong>der</strong> Beschäftigungseffekt<br />

von Arbeitszeitverkürzungen und<br />

verbesserter Auftragslage.<br />

2. Die Zeitkonten dürfen die unternehmerischen<br />

Dispositions- und Weisungsbefugnis<br />

nicht erhöhen. Sie s<strong>in</strong>d strikt als<br />

Mittel zur Durchsetzung gröûerer Zeitsouveränität<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten auszugestalten.<br />

Nach Ankündigung <strong>der</strong> ArbeitnehmerIn<br />

für e<strong>in</strong>e Entnahme e<strong>in</strong>es<br />

vorhandenen Überschusses aus dem<br />

Zeitkonto muû dies durch den Arbeitgeber<br />

stattgegeben werden. Es muû dabei<br />

bleiben, daû Mehrarbeitsstunden auûerhalb<br />

festgelegter Gleitzeitregelungen<br />

vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.<br />

Zeitkonten dürfen auch nicht dazu<br />

miûbraucht werden, unsoziale Arbeitszeiten<br />

wie etwa die Nachtarbeit auszudehnen.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand und Bundestagsfraktion)

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