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Parteitag der SPD in Hannover

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schen 400000 und 600 000 Arbeitsplätze<br />

geschaffen werden. Allerd<strong>in</strong>gs wäre dies<br />

e<strong>in</strong>e Arbeitszeitverkürzung ohne jeden<br />

Lohnausgleich, und dies würde e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>seitige<br />

F<strong>in</strong>anzierung von neuer Beschäftigung<br />

aus dem Erwerbse<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> abhängig<br />

Beschäftigten bedeuten.<br />

Der IG Metall-Vorschlag <strong>der</strong> 32-Stundenwoche<br />

¹Gemäû dem Grundsatz, besser Arbeit als<br />

Arbeitslosigkeit f<strong>in</strong>anzieren, ist auch die<br />

Bundesanstalt für Arbeit an den Kosten <strong>der</strong><br />

Arbeitszeitverkürzung zu beteiligen.ª<br />

(Klaus Zwickel 1997)<br />

Der aktuelle Vorstoû des IG Metall-Chefs<br />

Zwickel auf dem Beschäftigungskongreû<br />

des DGB <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> 32-<br />

Stundenwoche bis 1999 und Verzicht auf<br />

vollen Lohnausgleich, hat e<strong>in</strong>e mögliche<br />

Offensive <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitszeitfrage e<strong>in</strong>geleitet.<br />

Zwickel knüpfte an Überlegungen<br />

e<strong>in</strong>es Vorschlages vom Januar 1996 für e<strong>in</strong><br />

spezielles Bündnis für Arbeit Ost an.<br />

Damals sollte im Osten die E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong><br />

35-Stundenwoche vorgezogen werden (dort<br />

gilt immer noch die 38-Stundenwoche bis<br />

Ende 1998). Damit sollten bis zu 33 000<br />

zusätzliche Stellen geschaffen werden. Die<br />

F<strong>in</strong>anzierung sollte drittelparitätisch erfolgen<br />

(1 Stunde durch die Arbeitgeber;<br />

1 Stunde durch die ArbeitnehmerInnen,<br />

1 Stunde durch die Bundesanstalt für<br />

Arbeit). Die IG Metall hatte für Ostdeutschland<br />

ausgerechnet, daû die Bundesanstalt<br />

für Lohnkostenzuschüsse für 33 000<br />

Beschäftigte 500 Millionen DM ausgeben<br />

müûte, gleichzeitig aber e<strong>in</strong>e Milliarde DM<br />

an Lohnersatzleistungen sparen könnte.<br />

Der Gedanke <strong>der</strong> Drittelparität bei <strong>der</strong><br />

F<strong>in</strong>anzierung von AZV ist nunmehr wie<strong>der</strong>gekehrt<br />

und enthält als strategisch neues<br />

Element die E<strong>in</strong>beziehung des Staates <strong>in</strong><br />

die Tarifpolitik, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e als Unterstützung<br />

für AZV und als Garant für e<strong>in</strong>en Teil<br />

des Lohnausgleiches.<br />

Arbeitszeitverkürzung und Lohnausgleich<br />

Beim Begriff des (vollen) Lohnausgleiches<br />

herrscht e<strong>in</strong> heilloses Durche<strong>in</strong>an<strong>der</strong>. Es<br />

wird meist nicht unterschieden zwischen<br />

Nom<strong>in</strong>al-, Real- und Effektive<strong>in</strong>kommen<br />

e<strong>in</strong>erseits und dem zur Verfügung stehenden<br />

tariflichen Verteilungs-¹Kuchenª (die<br />

Höhe <strong>der</strong> Inflationsrate, das Produktivitätswachstum<br />

± sowie e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

<strong>in</strong> Vergessenheit geratene Umverteilungskomponente)<br />

an<strong>der</strong>erseits. Meist g<strong>in</strong>g<br />

es <strong>der</strong> gewerkschaftlichen Tarifpolitik<br />

nolens volens um die Absicherung <strong>der</strong><br />

Nom<strong>in</strong>allöhne. D.h. die Stundenlöhne<br />

wurden soweit angehoben, daû mit ihnen<br />

nach <strong>der</strong> AZV das nom<strong>in</strong>ale Lohne<strong>in</strong>kommen<br />

gesichert wurde. Faktisch muûten<br />

stets AZV mit ger<strong>in</strong>geren Lohnsteigerungen<br />

bezahlt werden, was stets ¹Verzichtª<br />

bedeutete, bzw. ¹Solidarität <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Klasseª war und dennoch als AZV mit vollem<br />

Lohnausgleich bezeichnet werden<br />

konnte. Worum es nunmehr geht, ist, daû<br />

bei rascheren Schritten <strong>der</strong> AZV das Verteilungsvolumen<br />

nicht mehr für den vollen,<br />

sprich den Nom<strong>in</strong>allohnausgleich reicht<br />

und e<strong>in</strong>e Umverteilung zuungunsten <strong>der</strong><br />

Unternehmerseite bei den <strong>der</strong>zeitigen<br />

Kräfteverhältnissen recht unwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

ist. Trotzdem soll AZV mit tarifpolitischen<br />

Mitteln weitergeführt werden. Die s<strong>in</strong>d<br />

allerd<strong>in</strong>gs mehrfach begrenzt:<br />

± durch Überlastung und Überfrachtung<br />

<strong>der</strong> Tarifpolitik,<br />

± durch die Interessenlage von Unternehmen<br />

(Verlust des Druckmittels bei Abbau<br />

<strong>der</strong> Arbeitslosigkeit) aber auch <strong>der</strong><br />

Beschäftigten (<strong>der</strong> Eigennutz e<strong>in</strong>er<br />

Lohnsteigerung steht gegen das objektive<br />

Interesse an Arbeitsplatzsicherheit),<br />

± durch die Begrenztheit des Verteilungsspielraumes,<br />

solange die gesellschaftlichen<br />

Kräfteverhältnisse sich nicht grundlegend<br />

än<strong>der</strong>n,<br />

± durch die Erfahrung, daû AZV zu E<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>buûen<br />

und Arbeitsverdichtung<br />

geführt hat (das bedeutet psychologisch<br />

e<strong>in</strong>e Motivationsgrenze und<br />

ökonomisch e<strong>in</strong>e reale E<strong>in</strong>kommensgrenze<br />

± bei den unteren Gruppen).<br />

± Schlieûlich hat AZV ohne E<strong>in</strong>kommensausgleich<br />

(wenn die reale Lohnsumme<br />

nach <strong>der</strong> AZV <strong>in</strong>klusive neuer Beschäfti-<br />

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