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Parteitag der SPD in Hannover

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Antrag I 259<br />

Parteivorstand<br />

Verbot des Klonens<br />

Das Klonen von Menschen ist technisch<br />

machbar geworden. Der Gesetzgeber muû<br />

<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Biologie am<br />

Menschen dort Grenzen setzen, wo sie mit<br />

<strong>der</strong> Würde des Menschen unvere<strong>in</strong>bar ist<br />

und Grundrechte und Grundfreiheiten des<br />

Menschen gefährdet werden. Das Klonen,<br />

die Technik, genetisch identische Menschen<br />

herzustellen, verstöût gegen die<br />

Würde des Menschen. Wir halten an dem<br />

<strong>in</strong> Deutschland bestehenden strafrechtlichen<br />

Verbot des Klonens von Menschen<br />

fest und setzen uns e<strong>in</strong> für e<strong>in</strong> europaweites<br />

und weltweites Verbot des Klonens von<br />

Menschen.<br />

(Angenommen)<br />

Antrag 1 261<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>SPD</strong> 60 plus<br />

Menschenrechtsübere<strong>in</strong>kommen<br />

zur Biomediz<strong>in</strong><br />

Der Bundesparteitag beobachtet mit groûer<br />

Sorge die vom Europarat ausgearbeiteten<br />

Vorschläge und Normen des zur Ratifizierung<br />

anstehenden Menschenrechtsübere<strong>in</strong>kommens<br />

zur Biomediz<strong>in</strong> (früher Bioethik-<br />

Konvention), das ethische Standards bei<br />

<strong>der</strong> Anwendung von Biologie und Mediz<strong>in</strong><br />

festlegen soll. Sie erwartet, daû e<strong>in</strong>e Ratifizierung<br />

dieses Übere<strong>in</strong>kommens durch die<br />

Bundesrepublik Deutschland nur dann<br />

erfolgt, wenn <strong>der</strong> Schutz e<strong>in</strong>willigungsunfähiger<br />

Personen gegen fremdnützige Forschung<br />

unzweideutig gewährleistet und<br />

damit e<strong>in</strong> umfassen<strong>der</strong> Persönlichkeitsschutz<br />

des betroffenen Personenkreises<br />

garantiert ist.<br />

Der Bundesparteitag for<strong>der</strong>t deshalb die<br />

<strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion auf, im Rahmen<br />

des Ratifizierungsverfahrens <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung des Menschenrechtsübere<strong>in</strong>kommens<br />

zur Biomediz<strong>in</strong> nicht zuzustim-<br />

346<br />

men und bei den weiteren Verhandlungen<br />

mit Nachdruck darauf zu drängen, daû<br />

Menschenrecht und Menschenwürde e<strong>in</strong>willigungsunfähiger<br />

Menschen umfassend<br />

gewahrt werden und nicht zum Spielball<br />

fragwürdiger kommerzieller Interessen verkommen.<br />

(Überwiesen an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 262<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>SPD</strong> 60 plus<br />

Patientenverfügung<br />

Der Bundesparteitag for<strong>der</strong>t die <strong>SPD</strong>-Fraktion<br />

im Bundestag auf, die Anerkennung<br />

<strong>der</strong> Patientenverfügungen gesetzlich zu<br />

regeln. Die dar<strong>in</strong> im Falle e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung<br />

ihrer Willens- und Entscheidungsfähigkeit<br />

festgelegte Form <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Behandlung muû gelten.<br />

Das Gesetz muû sicherstellen, daû Patientenwünsche<br />

verb<strong>in</strong>dlich und gleichzeitig<br />

die behandelnden ¾rzte vor strafrechtlichen<br />

Folgen geschützt s<strong>in</strong>d.<br />

(Überwiesen an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 263<br />

Ortsvere<strong>in</strong> Isarvorstadt<br />

(Landesverband Bayern)<br />

Mut zu e<strong>in</strong>er besseren<br />

Drogenpolitik<br />

Die <strong>SPD</strong> wird den e<strong>in</strong>geschlagenen Weg<br />

e<strong>in</strong>es Kurswechsels <strong>in</strong> <strong>der</strong> Drogenpolitik<br />

konsequent fortsetzen und <strong>in</strong> ihrem Regierungsprogramm<br />

1998 e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Alternative zur verfehlten Drogenpolitik<br />

<strong>der</strong> bisherigen Bundesregierung anbieten.<br />

Die Bundestagsfraktion und die Landesregierungen<br />

werden aufgefor<strong>der</strong>t, die e<strong>in</strong>gebrachten<br />

Gesetzesentwürfe zum Betäubungsmittelgesetz<br />

weiterzuverfolgen und<br />

weiterh<strong>in</strong> abzustimmen mit den folgenden<br />

Zielen und Grundsätzen:

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