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Parteitag der SPD in Hannover

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6. Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des bürokratischen Aufwandes<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei Feststellung<br />

bzw. ¾n<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Pflegestufe, beim<br />

Leistungsnachweis, im Rechnungswesen,<br />

beim Abschluû sowie bei <strong>der</strong> statistischen<br />

Erfassung<br />

Trotz <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesregierung immer<br />

wie<strong>der</strong> verkündeten Marktorientierung <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Pflege, die mit dem Pflegeversicherungsgesetz<br />

verbunden sei, leidet dieses<br />

Gesetz unter e<strong>in</strong>er dramatischen Überreglementierung,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Rechnungslegung,<br />

beim Leistungsnachweis,<br />

beim Begutachtungsverfahren und bei <strong>der</strong><br />

statistischen Erfassung. Im Gegensatz zu<br />

den Verwaltungskosten <strong>der</strong> Pflegekassen ist<br />

die Vergütung des <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Diensten entstehenden Personal- und<br />

Sachaufwandes im Zusammenhang mit<br />

Verwaltungsaufgaben gesetzlich nicht geregelt.<br />

Die Vere<strong>in</strong>fachung von Verfahren und<br />

Abläufen und Darstellungspflichten kommt<br />

letztlich dem Pflegebedürftigen zugute,<br />

denn die E<strong>in</strong>sparungen <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

können <strong>der</strong> Pflegearbeit zugeführt werden.<br />

Die Milliarden, die zur Zeit bei den Pflegekassen<br />

als Überschuû gehortet werden,<br />

müssen dem Bereich <strong>der</strong> Pflegearbeit zugeführt<br />

werden.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand zur Erarbeitung<br />

e<strong>in</strong>es Wahlprogramms und überwiesen<br />

an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 195<br />

Kreisverband Erlangen<br />

(Landesverband Bayern)<br />

Pflegeversicherungsgesetz<br />

1. Die Deckelung <strong>der</strong> Pflegesätze kann<br />

und darf nicht weitergeführt werden. Sie<br />

muû wie<strong>der</strong> aufgehoben und <strong>der</strong> Pflegesatz<br />

angesetzt werden, <strong>der</strong> den tatsächlichen<br />

Kostenberechnungen entspricht.<br />

2. Die Richtl<strong>in</strong>ien des MDK müûten <strong>in</strong>sofern<br />

geän<strong>der</strong>t werden, daû die Behandlungspflege<br />

sowie <strong>der</strong> gesamte psychosoziale<br />

Bereich und die körperlich und<br />

geistig Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Berücksichtigung<br />

314<br />

f<strong>in</strong>den und <strong>in</strong> dem Punktesystem erfaût<br />

werden können.<br />

3. Für die BewohnerInnen <strong>in</strong> Heimen,<br />

sowie für die Betroffenen <strong>in</strong> <strong>der</strong> ambulanten<br />

Pflege, die nicht <strong>in</strong> Pflegestufe 1,<br />

2 o<strong>der</strong> 3 e<strong>in</strong>gestuft werden können, die<br />

aber ebenfalls e<strong>in</strong>en erheblichen Pflegeaufwand<br />

benötigen, muû e<strong>in</strong>e bezahlte<br />

Stufe 0 e<strong>in</strong>geführt werden ± vielleicht<br />

auch aus gewissen Überschüssen, die<br />

momentan ja schon vorhanden s<strong>in</strong>d. Es<br />

wäre e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von DM 500,±<br />

bis 1000,± anzusetzen.<br />

4. Die E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Pflegestufe<br />

durch den MDK muû zeitnah erfolgen<br />

können und ist nach e<strong>in</strong>er gewissen Zeit<br />

wie<strong>der</strong>um zu überprüfen, damit aktuelle<br />

Verbesserungen und Verschlechterungen<br />

erkannt und anerkannt werden können.<br />

5. Es muû e<strong>in</strong>e Gleichbehandlung bei <strong>der</strong><br />

Zuweisung von Hilfsmitteln durch die<br />

Krankenkassen für Heimbewohner und<br />

Betroffene <strong>in</strong> <strong>der</strong> ambulanten Pflege<br />

erfolgen.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand zur Erarbeitung<br />

e<strong>in</strong>es Wahlprogramms und überwiesen<br />

an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 196<br />

Landesverband Berl<strong>in</strong><br />

Pflegeversicherung<br />

Die <strong>SPD</strong>-Fraktion im Deutschen Bundestag<br />

wird aufgefor<strong>der</strong>t, sich dafür e<strong>in</strong>zusetzen,<br />

daû die Pflegekassen e<strong>in</strong>en Leistungserbr<strong>in</strong>gungsvertrag<br />

mit e<strong>in</strong>em<br />

pflegebedürftigen Versicherten über die<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> Pflegesachleistung für<br />

die eigene Person gem. § 77 Abs. 1 SGB XI<br />

abschlieûen können und demzufolge Pflegekräfte,<br />

die e<strong>in</strong> Pflegebedürftiger selbst<br />

e<strong>in</strong>gestellt hat, als Sachleistung gem. § 36<br />

SGB XI vergütet werden.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand zur Erarbeitung<br />

e<strong>in</strong>es Wahlprogramms und überwiesen<br />

an Bundestagsfraktion)

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