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Parteitag der SPD in Hannover

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Sozialhilfe reformieren ±<br />

Arbeitse<strong>in</strong>kommen nur teilweise<br />

anrechnen<br />

Für Sozialhilfeempfänger bestehen ke<strong>in</strong>e<br />

f<strong>in</strong>anziellen Anreize zur Aufnahme von<br />

Teilzeitbeschäftigungen o<strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gqualifizierten<br />

Tätigkeiten, weil bisher das<br />

gesamte E<strong>in</strong>kommen mit Ausnahme e<strong>in</strong>es<br />

Betrages von etwa 260 DM auf die Sozialhilfe<br />

angerechnet wird. Das ist zu wenig.<br />

E<strong>in</strong> niedriges eigenes E<strong>in</strong>kommen sollte<br />

zur e<strong>in</strong>en Hälfte beim Sozialhilfeempfänger<br />

verbleiben und nur die an<strong>der</strong>e Hälfte<br />

sollte auf die Sozialhilfe angerechnet werden.<br />

Die Etablierung von Beschäftigtengruppen<br />

mit niedrigem E<strong>in</strong>kommen, die dann <strong>der</strong><br />

Staat dauerhaft subventionieren müûte, ist<br />

abzulehnen. Es ist s<strong>in</strong>nvoll, niedrige E<strong>in</strong>kommen<br />

mit Sozialtransfers aufzustocken,<br />

nicht jedoch e<strong>in</strong>e Subventionierung untertariflicher<br />

Bezahlung o<strong>der</strong> eigens hierfür<br />

geschaffener Lohngruppen. Längerfristig<br />

geht ke<strong>in</strong> Weg vorbei an e<strong>in</strong>er grundlegenden<br />

Reform <strong>in</strong> Richtung e<strong>in</strong>er bedarfsorientierten<br />

Grundsicherung vorbei, die<br />

dann den von den Sozialhilfezahlungen<br />

entlasteten Kommunen ihre Handlungsfähigkeit<br />

zurückgibt.<br />

Senkung <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />

Die Reduktion <strong>der</strong> Sozialbeiträge am<br />

unteren Ende <strong>der</strong> Lohnskala würde<br />

bedeutende Beschäftigungseffekte erzielen.<br />

Von <strong>der</strong> vollständigen Erstattung <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an<br />

e<strong>in</strong>er gesetzlich festzulegenden und tarifpolitisch<br />

abzusichernden Untergrenze ausgehend,<br />

könnte die Senkung über e<strong>in</strong>e<br />

¹För<strong>der</strong>streckeª degressiv zurückgenommen<br />

werden und an e<strong>in</strong>er politisch zu<br />

def<strong>in</strong>ierenden Obergrenze enden. Die<br />

Senkung <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />

würde <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> bestehenden Tarifstruktur<br />

implementiert werden. Der vom<br />

Arbeitgeber zu zahlende Bruttolohn würde<br />

heruntergefahren, ohne daû des neuer<br />

Niedriglohntarife bedürfte.<br />

Neue Brücken für den Arbeitsmarkt:<br />

Komb<strong>in</strong>ation sozialer Sicherung,<br />

arbeitsmarktpolitischer Instrumente und<br />

Qualifizierung im ¹ Stellvertretermodellª<br />

Die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit, die<br />

für immer mehr Menschen <strong>in</strong> Langzeitarbeitslosigkeit,<br />

De-Qualifizierung und<br />

Unvermittelbarkeit führt, steht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

starken Kontrast zum langfristig wachsenden<br />

Bedarf an flexibel, zeitnah und mo<strong>der</strong>n<br />

qualifizierten Arbeitskräften. Aufgrund <strong>der</strong><br />

demographischen Entwicklung wird prognostiziert,<br />

daû schon bald nach <strong>der</strong> Jahrtausendwende<br />

nicht mehr genügend zeitnah<br />

ausgebildete Fachkräfte aus dem<br />

Bildungs- <strong>in</strong> das Beschäftigungssystem e<strong>in</strong>treten.<br />

Die Arbeitsteilung, nach <strong>der</strong> die Wirtschaft<br />

für die Aus- und Weiterbildung ihrer Fachkräfte<br />

sorgt, und die Arbeitsämter für die<br />

Qualifizierung <strong>der</strong> Arbeitslosen, bleibt<br />

s<strong>in</strong>nvoll. Es liegt aber nahe, Weiterbildungszeiten<br />

<strong>der</strong> aktiven Arbeitnehmer zu<br />

nutzen, um Arbeitslose <strong>in</strong> Kontakt mit dem<br />

Arbeitsmarkt zu halten.<br />

Unter Inanspruchnahme dänischer Erfahrungen,<br />

angepaût an deutsche Verhältnisse,<br />

wird folgendes Modell vorgeschlagen: E<strong>in</strong><br />

Arbeitnehmer verläût mit Rückkehrgarantie,<br />

befristet und für e<strong>in</strong>e an den betrieblichen<br />

Notwendigkeiten orientierte Qualifizierungsmaûnahme<br />

für maximal 24 Monate<br />

se<strong>in</strong>en Arbeitsplatz. Das Bildungsziel wird<br />

zwischen den Betriebspartnern abgestimmt.<br />

Die Sicherung des Arbeitnehmers erfolgt<br />

durch e<strong>in</strong> Weiterbildungsentgelt <strong>der</strong> Bundesanstalt<br />

für Arbeit <strong>in</strong> Höhe von 75 Prozent<br />

des letzten Nettoentgeltes, ref<strong>in</strong>anziert<br />

durch E<strong>in</strong>sparungen beim Arbeitslosengeld<br />

und bei den Integrationshilfen. Der Arbeitgeber<br />

stockt den Betrag auf 90 Prozent des<br />

letzten Nettoentgeltes auf. Die Kosten <strong>der</strong><br />

Weiterbildungsmaûnahme trägt die BfA.<br />

Die Absicherung des Arbeitslosen, <strong>der</strong> im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>er Wie<strong>der</strong>besetzungskette die<br />

Stelle besetzt, erfolgt durch e<strong>in</strong>e Lohnzahlung<br />

des Arbeitgebers <strong>in</strong> Höhe von 90 Pro-<br />

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