Parteitag der SPD in Hannover
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8. Die Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie zum Elternurlaub<br />
muû auch <strong>in</strong> Deutschland als <strong>in</strong>dividuelles<br />
Recht von Vätern und Müttern<br />
umgesetzt werden, mit Anrecht auf<br />
dreimonatige Unterbrechung <strong>der</strong><br />
Erwerbsarbeit. Die Bundesregierung<br />
muû ihre Vorbehalte diesbezüglich aufgeben,<br />
notfalls auf dem Klageweg über<br />
den Europäischen Gerichtshof dazu<br />
gezwungen werden.<br />
9. Die Richtl<strong>in</strong>ien zur Umkehr <strong>der</strong><br />
Beweislast bei Diskrim<strong>in</strong>ierung und zur<br />
Regelung <strong>der</strong> atypischen Arbeitsverhältnissen<br />
d.h. Teilzeitarbeit, müssen im<br />
M<strong>in</strong>isterrat verabschiedet werden. Die<br />
Bundesregierung muû unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Vorschläge des Europäischen<br />
Parlaments e<strong>in</strong>e aktive Rolle für<br />
diese Gesetzes<strong>in</strong>itiativen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission übernehmen.<br />
10. Die Gruppe <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-Europaabgeordneten,<br />
<strong>SPD</strong>-Bundestags- und -Landtagsfraktion<br />
werden aufgefor<strong>der</strong>t, <strong>in</strong><br />
ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Interessen<br />
und Belange von Frauen wie<strong>der</strong><br />
mehr <strong>in</strong>s Zentrum zu rücken und die<br />
Geschlechterdemokratie für die<br />
Wähler<strong>in</strong>nen als attraktive Zukunftsperspektive<br />
<strong>der</strong> Sozialdemokratie darzustellen.<br />
(Angenommen)<br />
Antrag Eu 38<br />
Kreisverband Emmend<strong>in</strong>gen<br />
(Landesverband Baden-Württemberg)<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Kompetenzen<br />
des Europäischen Parlaments<br />
Um das Demokratiedefizit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union abzubauen, müssen die<br />
Rechte des Europäischen Parlaments ± als<br />
die von den Völkern <strong>der</strong> EU-Mitgliedstaaten<br />
direkt gewählte Volksvertretung ±<br />
wesentlich gestärkt und die Entscheidungsverfahren<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> EU e<strong>in</strong>facher und für<br />
je<strong>der</strong>mann durchschaubar gestaltet werden.<br />
Dazu s<strong>in</strong>d notwendig:<br />
1. Das Europäische Parlament muû an <strong>der</strong><br />
Verabschiedung von Gesetzen und des<br />
76<br />
Haushalts <strong>in</strong> vollem Umfange gleichberechtigt<br />
mit dem M<strong>in</strong>isterrat beteiligt<br />
werden. Notwendig ist die Mitentscheidung<br />
des Europäischen Parlaments bei<br />
allen Rechtsvorschriften, die vom M<strong>in</strong>isterrat<br />
mit qualifizierter Mehrheit angenommen<br />
wurden.<br />
2. Wenn die Europäische Union gesetzgeberisch<br />
tätig wird, müssen Mehrheitsentscheidungen<br />
im M<strong>in</strong>isterrat die Regel<br />
werden.<br />
3. Das Europäische Parlament muû e<strong>in</strong><br />
Gesetzgebungsrecht erhalten.<br />
4. Diese komplizierten und verwirrend<br />
vielfältigen europäischen Gesetzgebungsverfahren<br />
müssen vere<strong>in</strong>facht werden.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> legislativen Entscheidungsverfahren<br />
ist auf e<strong>in</strong>e notwendige,<br />
für die Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger verständliche<br />
Zahl zu reduzieren.<br />
5. Zu sämtlichen <strong>in</strong>ternationalen Verträgen<br />
und Vertragsän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union ist die Zustimmung des<br />
Europäischen Parlaments notwendig.<br />
6. In <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Aussen- und<br />
Sicherheitspolitik bedarf es <strong>der</strong> Kontrolle<br />
durch das Europäische Parlament.<br />
7. Das Europäische Parlament wählt den<br />
Präsidenten <strong>der</strong> Kommission aufgrund<br />
e<strong>in</strong>er vom M<strong>in</strong>isterrat vorgelegten Vorschlagsliste.<br />
Die Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />
werden vom Präsidenten und den nationalen<br />
Regierungen ernannt, die endgültige<br />
Zustimmung obliegt dem Europaparlament.<br />
8. Das Europaparlament hat das Recht, die<br />
Amtsenthebung e<strong>in</strong>es Kommissionsmitgliedes<br />
zu beantragen.<br />
9. Das Europäische Parlament muû allen<br />
Ernennungen im EuGH, im Europäischen<br />
Rechnungshof, beim Europol<br />
und im Direktorium des Europäischen<br />
Zentralbanksystems zustimmen können.<br />
Bei Vorschlägen und Ernennungen müssen<br />
Frauen gleichberechtigt berücksichtigt<br />
werden.<br />
(Überwiesen an die Kommission Europapolitik<br />
beim Parteitvorstand)