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Parteitag der SPD in Hannover

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8. Die Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie zum Elternurlaub<br />

muû auch <strong>in</strong> Deutschland als <strong>in</strong>dividuelles<br />

Recht von Vätern und Müttern<br />

umgesetzt werden, mit Anrecht auf<br />

dreimonatige Unterbrechung <strong>der</strong><br />

Erwerbsarbeit. Die Bundesregierung<br />

muû ihre Vorbehalte diesbezüglich aufgeben,<br />

notfalls auf dem Klageweg über<br />

den Europäischen Gerichtshof dazu<br />

gezwungen werden.<br />

9. Die Richtl<strong>in</strong>ien zur Umkehr <strong>der</strong><br />

Beweislast bei Diskrim<strong>in</strong>ierung und zur<br />

Regelung <strong>der</strong> atypischen Arbeitsverhältnissen<br />

d.h. Teilzeitarbeit, müssen im<br />

M<strong>in</strong>isterrat verabschiedet werden. Die<br />

Bundesregierung muû unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Vorschläge des Europäischen<br />

Parlaments e<strong>in</strong>e aktive Rolle für<br />

diese Gesetzes<strong>in</strong>itiativen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission übernehmen.<br />

10. Die Gruppe <strong>der</strong> <strong>SPD</strong>-Europaabgeordneten,<br />

<strong>SPD</strong>-Bundestags- und -Landtagsfraktion<br />

werden aufgefor<strong>der</strong>t, <strong>in</strong><br />

ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Interessen<br />

und Belange von Frauen wie<strong>der</strong><br />

mehr <strong>in</strong>s Zentrum zu rücken und die<br />

Geschlechterdemokratie für die<br />

Wähler<strong>in</strong>nen als attraktive Zukunftsperspektive<br />

<strong>der</strong> Sozialdemokratie darzustellen.<br />

(Angenommen)<br />

Antrag Eu 38<br />

Kreisverband Emmend<strong>in</strong>gen<br />

(Landesverband Baden-Württemberg)<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Kompetenzen<br />

des Europäischen Parlaments<br />

Um das Demokratiedefizit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union abzubauen, müssen die<br />

Rechte des Europäischen Parlaments ± als<br />

die von den Völkern <strong>der</strong> EU-Mitgliedstaaten<br />

direkt gewählte Volksvertretung ±<br />

wesentlich gestärkt und die Entscheidungsverfahren<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> EU e<strong>in</strong>facher und für<br />

je<strong>der</strong>mann durchschaubar gestaltet werden.<br />

Dazu s<strong>in</strong>d notwendig:<br />

1. Das Europäische Parlament muû an <strong>der</strong><br />

Verabschiedung von Gesetzen und des<br />

76<br />

Haushalts <strong>in</strong> vollem Umfange gleichberechtigt<br />

mit dem M<strong>in</strong>isterrat beteiligt<br />

werden. Notwendig ist die Mitentscheidung<br />

des Europäischen Parlaments bei<br />

allen Rechtsvorschriften, die vom M<strong>in</strong>isterrat<br />

mit qualifizierter Mehrheit angenommen<br />

wurden.<br />

2. Wenn die Europäische Union gesetzgeberisch<br />

tätig wird, müssen Mehrheitsentscheidungen<br />

im M<strong>in</strong>isterrat die Regel<br />

werden.<br />

3. Das Europäische Parlament muû e<strong>in</strong><br />

Gesetzgebungsrecht erhalten.<br />

4. Diese komplizierten und verwirrend<br />

vielfältigen europäischen Gesetzgebungsverfahren<br />

müssen vere<strong>in</strong>facht werden.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> legislativen Entscheidungsverfahren<br />

ist auf e<strong>in</strong>e notwendige,<br />

für die Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger verständliche<br />

Zahl zu reduzieren.<br />

5. Zu sämtlichen <strong>in</strong>ternationalen Verträgen<br />

und Vertragsän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union ist die Zustimmung des<br />

Europäischen Parlaments notwendig.<br />

6. In <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Aussen- und<br />

Sicherheitspolitik bedarf es <strong>der</strong> Kontrolle<br />

durch das Europäische Parlament.<br />

7. Das Europäische Parlament wählt den<br />

Präsidenten <strong>der</strong> Kommission aufgrund<br />

e<strong>in</strong>er vom M<strong>in</strong>isterrat vorgelegten Vorschlagsliste.<br />

Die Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />

werden vom Präsidenten und den nationalen<br />

Regierungen ernannt, die endgültige<br />

Zustimmung obliegt dem Europaparlament.<br />

8. Das Europaparlament hat das Recht, die<br />

Amtsenthebung e<strong>in</strong>es Kommissionsmitgliedes<br />

zu beantragen.<br />

9. Das Europäische Parlament muû allen<br />

Ernennungen im EuGH, im Europäischen<br />

Rechnungshof, beim Europol<br />

und im Direktorium des Europäischen<br />

Zentralbanksystems zustimmen können.<br />

Bei Vorschlägen und Ernennungen müssen<br />

Frauen gleichberechtigt berücksichtigt<br />

werden.<br />

(Überwiesen an die Kommission Europapolitik<br />

beim Parteitvorstand)

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