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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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5.2. Schluss<br />

Hier soll der Bericht den Handlungsspielraum festlegen, damit nicht alles<br />

als Neutralitätsverletzung angeprangert werden kann, was gerade jemand<br />

für nicht opportun hält.<br />

6. Zu den Armeeaufträgen<br />

6.1. Grundsätzlicher Klärungsbedarf<br />

Chance Schweiz – Arbeitskreis für Sicherheitsfragen<br />

Erkenntnis: Die politische Diskussion der Armeereform und des Entwicklungsschrittes<br />

zeitigte auch den Versuch, durch einengende Interpretation<br />

von Rechtsbegriffen die Verfassungsmässigkeit der Armeekonzeption<br />

in Zweifel zu ziehen. Davon blieb Verwirrung zurück.<br />

Forderung: Vom Sicherheitsbericht erwarten wir die Klarstellung, dass<br />

die geltenden verfassungsmässigen Armeeaufträge nicht mit Operationstypen<br />

gleichgesetzt werden dürften, sondern den Bund einzig verpflichten,<br />

das jeweils bedrohungsgerecht zur Gewaltabwehr und zur Existenzsicherung<br />

Erforderliche vorzukehren. Es kann nicht mehr Aufgabe<br />

der <strong>Schweizer</strong> Armee sein, sich auf einen konventionellen Grosskrieg in<br />

Europa vorzubereiten.<br />

6.2. Planungssicherheit für Kantone und Gemeinden<br />

Erkenntnis: Hauptsächlich im Bereich der Existenzsicherung dürfen<br />

und müssen die Kantone subsidiär – also für den Fall, dass ihre Mittel<br />

erschöpft sind oder dass ihnen ein spezielles Mittel überhaupt abgeht –<br />

auf die Unterstützung der Armee zählen.<br />

Forderung: Der Sicherheitsbericht sollte für die Kantone eine gewisse<br />

Planungssicherheit schaffen, indem er umreisst, mit welcher militärischen<br />

Einsatzbereitschaft sie rechnen dürfen, selbst wenn die Quantifizierung<br />

einem neuen Armeeleitbild vorbehalten bleibt.<br />

6.3. Kompetenzverteilung bei der Raumsicherung<br />

Erkenntnis: Zum Leistungsangebot der Armee gehört, dass sie im<br />

äussersten Notfall durch eine Raumsicherungsoperation zeitlich und<br />

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