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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren<br />

In diesem Zusammenhang soll die Überarbeitung des Sicherheitspolitischen<br />

Berichts auch dazu genutzt werden, die Rolle der wichtigsten<br />

Akteure im Bereich der <strong>Sicherheitspolitik</strong> zu klären. Neben den Organen<br />

des Bundes – vorab die Armee – stehen hier zweifellos die Polizeibehörden<br />

der Kantone und Städte, die Bevölkerungsschutzorganisationen sowie die<br />

kantonalen Führungsstäbe im Zentrum. Welche Rolle spielen diese Organisationen<br />

bei welchen Szenarien? Wie funktioniert die Kooperation?<br />

Wer ist wofür zuständig? Wer bietet welche Organisation unter welchen<br />

Voraussetzungen auf? Wer trägt die Führungs- und Einsatzverantwortung?<br />

In diesem Sinn erwarten die Kantone im Sicherheitspolitischen<br />

Bericht ein eigenes Kapitel zum Thema «Nationale Sicherheitskooperation».<br />

Und ein Drittes: Die Erarbeitung des Sicherheitspolitischen Berichts<br />

soll Anlass geben, die Armeeeinsätze zugunsten der inneren Sicherheit<br />

– die in der Primärverantwortung der Kantone liegt – weitergehend zu<br />

klären. Mit den sieben Kernsätzen, die in der Plattform KKJPD/VBS/<br />

EJPD erarbeitet wurden, ist die Zusammenarbeit zwar grundsätzlich<br />

geregelt. Ich möchte betonen, dass wir für die subsidiären Einsätze der<br />

Armee dankbar sind. Die Rollenteilung zwischen Polizei und der Militärischen<br />

Sicherheit konnte auch bereinigt werden. Ich habe aber den<br />

Eindruck, dass die Armee ihre Rolle im Bereich der inneren Sicherheit<br />

noch nicht ganz gefunden hat, und auch die Kantone sind sich wohl nicht<br />

durchwegs bewusst, was die subsidiäre Zuständigkeit der Armee bedeutet.<br />

Wenn Armeeeinsätze nach heutiger Doktrin entweder als Raumsicherung<br />

oder Existenzsicherung bezeichnet – und geübt – werden, so führt dies<br />

zu unnötigen Abgrenzungsproblemen. Einsätze zugunsten der inneren<br />

Sicherheit sollten besser in einem Operationstyp unter der Bezeichnung<br />

«Sicherungseinsätze» zusammengefasst werden. Diese sind in der Regel<br />

subsidiär zugunsten der Kantone; unter besonderen Umständen, nämlich<br />

wenn der Bund die kantonale Polizeihoheit im höheren Landesinteresse<br />

mittels Dringlichkeitsrecht einschränkt, können diese Sicherungseinsätze<br />

auch originär sein. Aus politischer Sicht hat die Auseinandersetzung<br />

mit den Operationsformen einen ganz besonderen Hintergrund. Bei<br />

der Existenzsicherung verbleibt die Einsatzverantwortung bei den zivilen<br />

Behörden. Sie bestimmen über die Leistung unterstellter oder zur<br />

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