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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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Militärische Verbände<br />

Nach Ansicht der <strong>Schweizer</strong>ischen Offiziersgesellschaft ist die übergeordnete<br />

Zielsetzung der Armee – quasi deren «raison d’être» – die<br />

Kriegs- oder eben die Konfliktverhinderung. Wir meinen damit nicht<br />

«Dissuasion» wie zu Zeiten des Kalten Krieges. Aber die Armee muss so<br />

aufgestellt, ausgerüstet und ausgebildet sein, dass sie potentielle Kontrahenten<br />

wirkungsvoll von einer Aggression abhält. Dies ist vor allem eine<br />

Frage der Glaubwürdigkeit der getroffenen Anstrengungen.<br />

Davon abgeleitet ist die eigentliche Hauptaufgabe der Armee die<br />

Verteidigung der Schweiz und ihrer Bevölkerung. Verteidigen kann ausser<br />

der Armee niemand. Die Armee soll zur Sicherung und zum Schutz des<br />

Staates gegen Gefahren und Bedrohungen strategischen Ausmasses von<br />

Aussen und von Innen dienen und damit auch zur Abwehr eines militärischen<br />

Angriffs auf die Schweiz befähigt sein. Dabei ist Verteidigung<br />

umfassend zu verstehen und die bisherige Differenzierung zwischen<br />

den Operationstypen «Verteidigung» und «Raumsicherung» aufzugeben.<br />

Die Armee ist für den gefährlichsten Fall einer militärischen Aggression<br />

gegen die Schweiz zu konzipieren und dafür mit den nötigen, modernen<br />

Systemen auszurüsten. Sie ist zum teilstreitkräfteübergreifenden Einsatz<br />

bzw. zum Gefecht der verbundenen Waffen gegen einen symmetrischen<br />

Gegner zu befähigen. Der dafür benötigte Bestand, der wohl mindestens<br />

dem aktuellen Umfang zu entsprechen hat, kann nur mit Milzsystem und<br />

allgemeiner Wehrpflicht sichergestellt werden.<br />

Eine weitere, gegenüber der Verteidigung jedoch nachrangige Aufgabe<br />

der Armee ist die internationale Friedensförderung. Die Armee muss<br />

in der Lage sein, einen verhältnismässigen Beitrag zu einem bewaffneten,<br />

militärischen Friedensförderungseinsatz in einem internationalen<br />

Umfeld zu leisten. Infrage kommt dafür die bereits beschlossene Bereitstellung<br />

eines Kontingents von maximal 500 Armeeangehörigen.<br />

Auf jeden Fall bleibt die Existenzsicherung, d.h. die subsidiäre Unterstützung<br />

der zivilen Behörden bei der Bewältigung von Katastrophen oder<br />

anderen ausserordentlichen Lagen, auch eine Aufgabe der Armee. Die<br />

Armee ist jedoch nicht primär auf diese Aufgabe auszurichten. Schon gar<br />

nicht kann es angehen, dass die Armee dazu dient, personelle Lücken bei<br />

den zivilen Organen dauerhaft zu überbrücken. Sie ist daher von den seit<br />

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