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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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Politische Parteien<br />

nation ausschlaggebend für rasches und zielgerichtetes Handeln. Damit<br />

die Führungsfähigkeit auch in ausserordentlichen Lagen, beispielsweise<br />

nach schweren Überraschungsschlägen, gewährleistet bleibt, sind rasch<br />

die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen.<br />

Gefahren offenlegen: Bedrohungen, denen die Truppe bei Einsätzen<br />

im Landesinnern gegebenenfalls ausgesetzt wird, sind offen anzusprechen.<br />

Religiös motivierte Unruhen dürfen dabei ebenso wenig ausgeklammert<br />

werden wie Gefahren, die aus der Migration – allenfalls aus<br />

der Infiltration der Schweiz durch eingewanderte gewaltbereite Aktivisten<br />

– entstehen können. Die Bewältigung solcher Gefahren ist durch<br />

Armeeführung und Truppe zu üben.<br />

Kommandostrukturen: Zahl und Grösse der Stäbe an der Armeespitze<br />

sind mit Blick auf die Kriegstauglichkeit der Armee deutlich zu<br />

straffen. Die Funktion eines einzigen Chefs der Armee ist nur in Kriegszeiten<br />

– durch den von der Bundesversammlung zu wählenden General<br />

– gerechtfertigt. Demzufolge ist die Funktion «Chef der Armee» aufzuheben.<br />

Dafür ist die Funktion des Generalstabschefs wieder zu schaffen.<br />

In Friedenszeiten soll der Generalstabschef für Doktrin, Einsatz und<br />

Ausrüstung, der Ausbildungschef für die Ausbildung der Truppe verantwortlich<br />

sein. Dem Generalstabschef untersteht der Generalstab (als<br />

Ersatz für den Führungsstab) als Ausführungsstab. Die Gewährleistung<br />

von Frieden und Sicherheit für Staat und Bevölkerung ist eine Kernaufgabe<br />

der Landesregierung. Dieser Kernaufgabe wird der Bundesrat nicht<br />

gerecht, solange der Bereich Sicherheit nur als eine von vielen Aufgaben<br />

in der Geschäftsleitung des VBS vertreten ist – mit gleicher Stimmkraft<br />

wie andere, weit weniger prioritäre Aufgaben. Oberstes Beratungsorgan<br />

des Chefs VBS in Fragen der Sicherheit muss die wieder einzusetzende<br />

Kommission für Landesverteidigung sein, zusammengesetzt aus dem<br />

Generalstabschef, dem Ausbildungschef, gegebenenfalls dem Kommandanten<br />

der Luftwaffe sowie den Kommandanten der Ter Reg.<br />

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