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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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Politische Parteien<br />

• Soziale Spannungen wie auch demographische Veränderungen im<br />

Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum sollten ebenfalls<br />

genannt werden.<br />

Welches sind aus unserer Sicht die nationalen Sicherheitsinteressen<br />

der Schweiz?<br />

Wir beziehen uns hierbei auf die verfassungsmässigen Grundlagen, auf<br />

Artikel 2 wie auch auf Artikel 54 Absatz 2, Artikel 57 und 58 der Bundesverfassung.<br />

Die <strong>Sicherheitspolitik</strong> der Schweiz wird von den Werten<br />

der Bundesverfassung und dem Ziel geleitet, die Interessen der Schweiz<br />

zu wahren. Sicherheit ist Grundvoraussetzung für Leben in Freiheit und<br />

Wohlstand. Somit ist die Gewährleistung der Sicherheit eine Kernaufgabe<br />

des Staates. Die <strong>Sicherheitspolitik</strong> hat die Aufgabe, die Demokratie und<br />

die Unabhängigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu bewahren. Die<br />

Schweiz soll auch einen aktiven Beitrag zu Friedensmissionen bei regionalen<br />

Krisen und Konflikten leisten, welche die schweizerische Sicherheit<br />

beeinträchtigen. Gemäss der Ansicht der FDP-Liberalen soll sich die<br />

Schweiz nicht nur finanziell an Auslandeinsätzen beteiligen, sondern<br />

auch aktiv, durch physische Präsenz.<br />

Die Interessenlage der Schweiz lässt sich in Stichworten wiefolgt<br />

umschreiben: gesicherte Lebensgrundlagen; funktionierende Institutionen;<br />

stabiler Friede; Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität;<br />

Wahrung und Achtung der völkerrechtlichen Bestimmungen. Hierbei<br />

kommt der Neutralität eine besondere Stellung zu. Die Neutralität ist<br />

ein Mittel der Aussensicherheitspolitik; die Schweiz bleibt neutral und<br />

konzentriert sich auf den Kernbereich des Neutralitätsrechtes. Die Neutralitätspolitik<br />

dient dazu, die anderen Staaten von der eigenen Fähigkeit<br />

und Bereitschaft zu überzeugen, sich im Fall künftiger bewaffneter<br />

Konflikte neutral zu verhalten. Ausser bei einer Mitgliedschaft in einem<br />

militärischen Bündnis ergeben sich aus den neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen<br />

keinerlei Hindernisse gegen eine umfassende sicherheitspolitische<br />

Kooperation. Die Schweiz kann daher nicht Mitglied einer<br />

militärischen Allianz werden.<br />

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