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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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Institute<br />

ausgeübte Gewalt, sofern sie eben ein strategisches Ausmass hat. Dann<br />

aber bedient sich der Bundesrat eines genialen Kunstgriffes, der es ihm<br />

erlaubt, dieses enge sicherheits- bzw. machtpolitische Korsett zu sprengen.<br />

Ganz kühn behauptet er nämlich: «Die neue Umschreibung erlaubt<br />

(...) auch den Einbezug zusätzlicher Bedrohungen und Gefahren für unsere<br />

Sicherheit, die in der Zwischenzeit an Bedeutung gewonnen und nicht<br />

zwingend mit Machtpolitik zu tun haben, etwa organisierte Kriminalität,<br />

aber auch natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen.»<br />

Ist nun <strong>Sicherheitspolitik</strong> jener Politikbereich, der sich mit «Gewalt<br />

strategischen Ausmasses» befasst, oder befasst sie sich darüber hinaus<br />

eben auch mit nicht gewaltbezogenen Phänomenen wie organisierte<br />

Kriminalität, den Folgen von Migration oder Naturkatastrophen? Uns<br />

– und ich denke es geht vielen anderen auch so – ist nicht klar, weshalb<br />

man die <strong>Sicherheitspolitik</strong> zunächst eingrenzt – auf Gewalt strategischen<br />

Ausmasses – um sie dann wieder definitorisch ausufern zu lassen. Es<br />

kommt aber noch besser, wenn der Bundesrat fortfährt: «Die Bekämpfung<br />

von Gewalt, die nicht strategisches Ausmass erreicht, ist für die<br />

öffentliche Sicherheit von grösster Bedeutung. Sie ist Aufgabe kantonaler<br />

<strong>Sicherheitspolitik</strong>. Primär sind die kantonalen Führungsorganisationen<br />

und der kantonale Mitteleinsatz auf Gross-Schadensereignisse oder die<br />

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Gewalt und Kriminalität<br />

ausgerichtet. Die kantonale <strong>Sicherheitspolitik</strong> ist somit mit der eidgenössischen<br />

eng verbunden, aber nicht deckungsgleich.»<br />

Damit ist die Verwirrung perfekt, wird doch gleichsam suggeriert,<br />

es gebe zwei <strong>Sicherheitspolitik</strong>en, eine vom Bund orchestrierte, die sich<br />

mit «Gewalt strategischen Ausmasses befasst» und eine zweite, die sich<br />

sicherheitspolitischen Herausforderungen zu stellen hat, die (a) nicht<br />

zwingend mit Gewalt zu tun haben und (b) kein strategisches Ausmass<br />

annehmen – was auch immer dies heissen mag –, wo die Kantone die<br />

Verantwortung tragen. Unserem sicherheitspolitischen Verständnis nach<br />

ist eine solche Unterscheidung zwischen <strong>Sicherheitspolitik</strong> auf Stufe<br />

Bund einerseits und auf Stufe Kantone andererseits fehl am Platz – sie<br />

trägt wie gesagt nur zur allgemeinen Verwirrung bei.<br />

Lassen Sie uns, bevor wir zu den Schlüssen aus diesen Erkenntnissen<br />

und den Empfehlungen an die Verfasser des neuen Berichtes kommen,<br />

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