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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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Sicherheits- und aussenpolitische Gruppierungen<br />

Auch hier sollen die Strategien gemäss Sicherheitspolitischem Bericht<br />

1990 und 2000 einander gegenüber gestellt werden.<br />

Im Sicherheitspolitischen Bericht 1990 wird sie wie folgt definiert:<br />

158<br />

• Friedensförderung durch Kooperation und Hilfeleistung;<br />

• Kriegsverhinderung durch Verteidigungsfähigkeit;<br />

• Beitrag an die allgemeine Existenzsicherung;<br />

• Angemessene Bereitschaft.<br />

Das wurde im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 ersetzt:<br />

• Umfassende flexible Sicherheitskooperation im Inland;<br />

• Internationale Sicherheitskooperation multinational und bilateral.<br />

Pro Militia ist der Auffassung, dass die ausschliessliche Basierung der<br />

Strategie auf Kooperation sich nicht mit unserem eigenen, unabhängigen<br />

Weg verträgt. Letztlich würde das bedeuten, dass wir die Verteidigungsfähigkeit<br />

nur in Kooperation mit dem Ausland sicherstellen können.<br />

Pro Militia fordert eine klarere Formulierung analog zum Sicherheitspolitischen<br />

Bericht 1990. Die Nennung der Verteidigungsfähigkeit<br />

ist aufgrund der Verfassung eine staatsrechtliche Notwendigkeit.<br />

Pro Militia ist zudem der Auffassung, dass das Wort «Kooperation»<br />

eher negativ belastet ist. Dieser Begriff muss verständlicher erklärt und<br />

umschrieben werden.<br />

Pro Militia hält eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und<br />

Kantonen für notwendig. Die vernetzten Probleme im Inland können nur<br />

gemeinsam gelöst werden. In diesem Sinne wird die Auflösung der ehemaligen<br />

«Gesamtverteidigung / Koordinierten Dienste» in den Neunzigerjahren<br />

bemängelt. Wichtig ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen<br />

für den Einsatz der Armee zur Wahrung der Inneren Sicherheit, sobald<br />

dieser Einsatz die Stufe der Subsidiarität übersteigt (Raumsicherung).<br />

Pro Militia steht auch zur Zusammenarbeit mit dem Ausland und<br />

zum Einsatz im Rahmen von friedenssichernden Operationen, sofern<br />

diese neutralitätsrechtlich unbedenklich sind. Sie müssen unserer eigenen

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