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Umstrittene Schweizer Sicherheitspolitik ... - ETH Zürich

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Christlichdemokratische Volkspartei<br />

Zur Gesamtverteidigung: Das ist sicher eine Frage, die von der<br />

Ämteranhörung abhängig ist. Vor zehn Jahren war man der Ansicht, die<br />

Gesamtverteidigung sei zu sehr auf den «worst case» ausgerichtet. Ich<br />

persönlich habe den Eindruck, dass der Begriff selber immer noch etwas<br />

in Misskredit steht.<br />

Zum Begriff «Raumsicherung»: Begriffe, die Verwirrung stiften, sollte<br />

man möglichst vermeiden. Deshalb sind wir offen für eine Klärung.<br />

Bölsterli Andreas: Zum Begriff «Raumsicherung»: Für mich wäre es<br />

auch eine Klärung, wenn man zwischen den beiden Haupttätigkeiten<br />

unterscheiden könnte – der Abwehr eines militärischen Angriffs (inkl.<br />

Raumsicherung) und der Unterstützung ziviler Behörden.<br />

Zum Bereich Logistik: Wir sind auch froh über die Massnahmen, die<br />

jetzt in die Wege geleitet wurden. Es sind auch noch weitere Massnahmen<br />

geplant. Letztlich geht es um eine Frage des Gleichgewichts der Mittel,<br />

der Leistungen und der Anforderungen.<br />

Thalmann Anton: Zum Begriff «Raumsicherung»: Wenn ich mich richtig<br />

erinnere, war die Raumsicherung bei der letzten sicherheitspolitischen<br />

Übung – weil eben der «worst case» etwas in den Hintergrund getreten<br />

war – ein Mittel, um die Möglichkeit für operative Einsätze zu haben<br />

und diese abzudecken. In der Zwischenzeit hat sich die Lage in Europa<br />

weiter stabilisiert. Jetzt ist die Frage: Was geschieht mit der Raumsicherung?<br />

Die Instabilität gibt es zwar immer noch, aber nur an der Peripherie,<br />

währenddem man bei der letzten Übung noch an die Wirren zurzeit<br />

des Eurokommunismus gedacht hat. Die Situation hat sich inzwischen<br />

verändert, deshalb besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf. Man<br />

muss an einer neuen Definition arbeiten, die genau das ausdrückt, was<br />

man sagen will. Unter dem Begriff «Raumsicherung» konnte man sich<br />

am Schluss nichts mehr vorstellen.<br />

Fäh Paul: Zu den gesetzlichen Grundlagen: Das Militärgesetz ist revisionsbedürftig.<br />

Die Artikel 1, 67, 76 und 83 sind nicht mehr zeitgemäss. Ich<br />

möchte jetzt nicht im Detail darauf eingehen. Diese Artikel sind schon<br />

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