16.12.2012 Aufrufe

Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne ... - DGPPN

Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne ... - DGPPN

Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne ... - DGPPN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Topic 16 G An<strong>der</strong>e psychiatrische Therapieformen // Other psychiatric therapies<br />

wurde die Homöopathie als wissenschaftliche Behandlungsmethode<br />

anerkannt. Der Wirkmechanismus ist bislang nicht bekannt, die<br />

Wirksamkeit ist aber unbestritten und durch e<strong>in</strong>zelne RCT- Studien<br />

nachgewiesen. Es handelt sich mit Sicherheit nicht um re<strong>in</strong>e<br />

Plazebo-Effekte; darüber h<strong>in</strong>aus trägt die Homöopathie auch nicht<br />

den Nachteil des „Nocebo“-Effektes <strong>in</strong> sich. Homöopathie wirkt im<br />

Gegensatz zur Allopathie nicht supprimierend o<strong>der</strong> substitutierend,<br />

son<strong>der</strong>n mit <strong>in</strong>dividuell abgestimmten Substanzen ganzheitlich<br />

auf die gestörte Homöostase des Patienten. Die Wirkung ist<br />

schonend, nebenwirkungsarm, nachhaltig und kostengünstig.<br />

Durch die <strong>in</strong>tensive Zuwendung, die für die Erhebung <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen<br />

Symptome und für die Weiterbehandlung erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />

fühlt sich <strong>der</strong> Patient auf e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en Ebene empathisch angenommen,<br />

verstanden und <strong>in</strong> guten Händen, was zusätzlich die Heilung<br />

för<strong>der</strong>t. Damit eignet sich die Homöopathie sowohl als Komplementär-<br />

und <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maß als Alternativmediz<strong>in</strong> – nicht<br />

nur, aber zunehmend auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Psychiatrie.<br />

Freitag, 27. 11. 2009, 08.30 – 10.00 Uhr, Saal 9<br />

S-096 Symposium<br />

Arbeitsunfähigkeit bei psychisch kranken Menschen<br />

Vorsitz: B. van Treeck (Köln), J. Fritze (Pulheim)<br />

001<br />

Arbeitsunfähigkeit bei psychisch Kranken – rechtliche Grund lagen,<br />

Erfahrungen aus Hamburg<br />

Edelgard Gorsky-Ostmeier (MDK Nord, Hamburg)<br />

B. van Treeck<br />

E<strong>in</strong>leitung: Frau Dr. Gorsky-Ostmeier ist Fachbereichsleiter<strong>in</strong> für<br />

den Bereich Arbeitsunfähigkeit des MDK Nord. Dr. van Treeck leitet<br />

beim MDK Nordrhe<strong>in</strong> den Mediz<strong>in</strong>ischen Fachbereich Psychiatrie,<br />

Psychotherapie und Psychosomatik; er ist leitet zudem geme<strong>in</strong>sam<br />

mit Frau Prof. Riedel-Heller und Prof. Becker bei <strong>der</strong><br />

<strong>DGPPN</strong> das Fachreferat Versorgung-Sozialmediz<strong>in</strong>. Die Begutachtung<br />

von Arbeitsunfähigkeit ist e<strong>in</strong> zentrales Geschäftsfeld <strong>der</strong><br />

MDK-Geme<strong>in</strong>schaft. Seit Jahren ist bei den gesetzlichen Krankenkassen<br />

e<strong>in</strong> Anstieg <strong>der</strong> durch psychische bzw. psychosomatische<br />

<strong>Erkrankungen</strong> bed<strong>in</strong>gten Arbeitsunfähigkeit zu beobachten. E<strong>in</strong>e<br />

beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung stellt hierbei e<strong>in</strong>e sich fortschreitende<br />

Arbeitsunfähigkeit über Wochen und Monate dar, von <strong>der</strong> psychisch<br />

Kranke <strong>in</strong> hohem Maße betroffen s<strong>in</strong>d.<br />

Methode: Im Vortrag werden e<strong>in</strong>leitend epidemiologische Daten<br />

zum Thema Arbeitsunfähigkeit bei psychisch kranken Menschen<br />

– u. a. anhand von Hamburger Krankenkassendaten – vorgestellt.<br />

Es werden die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die bei <strong>der</strong> Attestierung<br />

von Arbeitsunfähigkeit zu beachten s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> Grundzügen<br />

dargestellt, <strong>in</strong>klusive <strong>der</strong> Vorgaben zur Verweisbarkeit auf dem Arbeitsmarkt,<br />

zu den Mitwirkungspflichten <strong>der</strong> behandelnden Ärzte<br />

und zur rechtlichen B<strong>in</strong>dungskraft <strong>der</strong> MDK-Gutachten.<br />

Diskussion / Ergebnisse: Es wird anhand von Zahlen <strong>der</strong> Hamburger<br />

Krankenkassen dargestellt, dass sich die Hamburger Zahlen<br />

beim Thema Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung<br />

erheblich und <strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>isch nicht nachvollziehbarer Weise von<br />

denen <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Regionen unterscheiden. Probleme <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelfallbegutachtung,<br />

wie sie sich anhand ausgewählter Fälle aus Hamburg<br />

aus <strong>der</strong> täglichen Praxis darstellen, werden aufgezeigt, sowie<br />

mögliche Lösungswege, wie aus Sicht des MDK mit <strong>der</strong> Problematik<br />

<strong>der</strong> Langzeitarbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer o<strong>der</strong> psychosomatischer<br />

<strong>Erkrankungen</strong> im Idealfall umgegangen werden<br />

sollte.<br />

002<br />

Rechtliche Grundlagen zur bedarfsgerechten Durchführung von<br />

Teilhabeleistungen bei seelisch Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />

Harry Fuchs (Düsseldorf)<br />

Das am 1.7.2001 <strong>in</strong> Kraft getretene Neunte Sozialgesetzbuch (SGB<br />

IX) fasst nicht nur das bis dah<strong>in</strong> über alle Sozialgesetzbücher geglie<strong>der</strong>te<br />

Rehabilitations- und Teilhaberecht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sozialgesetzbuch<br />

zusammen. Es vollzieht auch verschiedene Paradigmenwechsel<br />

und zwar bei allen Trägern <strong>der</strong> Rehabilitationsleistungen: • Je<strong>der</strong><br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te o<strong>der</strong> von Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung bedrohte Mensch soll unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Zuständigkeit e<strong>in</strong>es Leistungsträgers aus gegebenem<br />

Anlass die bedarfsgerecht gebotene Rehabilitations- und Teilhabeleistung<br />

<strong>in</strong> gleicher Weise und gleicher Qualität erhalten. • Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist nicht mehr nur<br />

die Herstellung <strong>der</strong> bestmöglichen Gesundheit, son<strong>der</strong>n vor allem<br />

die Bewältigung <strong>der</strong> Folgen von Krankheit und Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung; d.h.,<br />

die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe<br />

am Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft. • Indikation für die Rehabilitations-<br />

und Teilhabeleistungen ist nicht <strong>der</strong> Schweregrad e<strong>in</strong>er Erkrankung,<br />

son<strong>der</strong>n Art und Umfang durch die Krankheit bewirkten<br />

Teilhabe-bee<strong>in</strong>trächtigung. • Die Rehabilitationsträger s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

den <strong>in</strong>dividuellen Leistungsbedarf funktionsbezogen,<br />

d.h., orientiert an <strong>der</strong> Internationalen Klassifikation für Funktionsfähigkeit.<br />

Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und Gesundheit (ICF) <strong>der</strong> WHO festzustellen.<br />

• Rehabilitations- und Teilhabeleistungen dürfen nur erbracht<br />

werden, wenn damit voraussichtlich die im SGB IX def<strong>in</strong>ierten<br />

Teilhabeziele erreicht werden können. • Die Orientierung auf die<br />

Erreichbarkeit von Teilhabezielen prägt auch Art, Inhalt, Qualität<br />

und Ausführung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen.<br />

§ 10 Abs. 3 SGB IX verpflichtet die Rehabilitationsträger<br />

ausdrücklich, den beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen seelisch beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

o<strong>der</strong> von e<strong>in</strong>er solchen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung bedrohten Menschen Rechnung<br />

zu tragen. Die Rehabilitationsträger s<strong>in</strong>d verpflichtet, diesen<br />

Grundsatz bei allen Leistungen zur Teilhabe und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch bei ihrer Koord<strong>in</strong>ierung zu beachten und umzusetzen. Gerade<br />

für psychisch kranke Menschen s<strong>in</strong>d das Teilhabemanagement<br />

des SGB IX, aber auch die Verpflichtung <strong>der</strong> Rehabilitationsträger<br />

zur Kooperation, zur Koord<strong>in</strong>ation und zur Herstellung von Konvergenz<br />

<strong>der</strong> Leistungen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Das SGB IX<br />

verpflichtet die Rehabilitationsträger durch b<strong>in</strong>dendes Verwaltungsrecht<br />

dazu, ihre Verwaltungspraxis (u. a. Zugang zu den Leistungen,<br />

Entscheidungsprozesse), ihre Zusammenarbeit und die<br />

Ausführung <strong>der</strong> Leistungen so zu gestalten, dass die Leistungen zur<br />

Rehabilitation und Teilhabe und die Leistungen <strong>der</strong> Krankenbehandlung<br />

(Akutversorgung) so <strong>in</strong>e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> greifen, wie dies die Integrierte<br />

Versorgung <strong>in</strong>nerhalb des Bereichs <strong>der</strong> Akutversorgung<br />

anstrebt.<br />

003<br />

Berufliche Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung psychisch Kranker – Erwartungen<br />

von Krankenkasse und MDK / Erfahrungen mit Case-Management<br />

aus Sicht e<strong>in</strong>er Krankenkasse<br />

Evelyn He<strong>in</strong>rich (MDK Berl<strong>in</strong>-Brandenburg, Referent<strong>in</strong> Psychiatrie)<br />

T. Meißener<br />

Symposium Arbeitsunfähigkeit bei psychisch kranken Menschen<br />

In den letzten fünf Jahren ist es zu e<strong>in</strong>er erheblichen Zunahme von<br />

krankheitsbed<strong>in</strong>gten Fehltagen durch psychische <strong>Erkrankungen</strong><br />

bei den arbeitsunfähig Erkrankten gekommen. Laut BARMER-<br />

Gesundheitsreport 2009 ist ihr Anteil am Krankheitsstand und an<br />

<strong>der</strong> Erkrankungsdauer erneut gestiegen. Den aktuellen Zahlen des<br />

BARMER Gesundheitsreportes 2009 zufolge hat sich <strong>in</strong> den letzten<br />

fünf Jahren <strong>der</strong> Krankenstand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Diagnosegruppe <strong>der</strong> psychischen<br />

<strong>Erkrankungen</strong> mehr als verdoppelt und nimmt somit<br />

nach den Muskel-Skelett-<strong>Erkrankungen</strong> den Platz 2 auf <strong>der</strong> Rangliste<br />

e<strong>in</strong>. Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitsdauer beträgt<br />

387

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!