Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne ... - DGPPN
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Topic 17 G Forensische Psychiatrie // Forensic psychiatry<br />
tielle psychische Folgen bei den Opfern verdeutlicht. Um nicht e<strong>in</strong>er<br />
unkritischen Ausweitung des Phänomens Vorschub zu leisten,<br />
wird e<strong>in</strong>e praxisrelevante Def<strong>in</strong>ition vorgeschlagen.<br />
Diskussion / Ergebnisse: Psychiater müssen sich mit dem Phänomen<br />
Cyberstalk<strong>in</strong>g, möglichen psychischen Folgewirkungen und<br />
Hilfsmöglichkeiten vertraut machen. Auch wenn die persönlichen<br />
Kenntnisse im H<strong>in</strong>blick auf die vielfältigen Möglichkeiten mo<strong>der</strong>ner<br />
Internetkommunikation begrenzt se<strong>in</strong> mögen, ist davon auszugehen,<br />
dass man <strong>in</strong> <strong>der</strong> psychiatrischen Praxis zunehmend mit den<br />
vielfältigen Formen von Cyberstalk<strong>in</strong>g konfrontiert wird. Grundlegende<br />
Kenntnisse <strong>der</strong> vielfältigen Möglichkeiten des Cyberstalk<strong>in</strong>g<br />
sowie Richtl<strong>in</strong>ien für die Beratung s<strong>in</strong>d deshalb nötig. Grundsätzlich<br />
gelten die gleichen Regeln wie bei <strong>der</strong> Beratung von an<strong>der</strong>en<br />
Stalk<strong>in</strong>gopfern. Zusätzlich zur obligaten E<strong>in</strong>beziehung von polizeilicher<br />
und rechtlicher Beratung kann die E<strong>in</strong>beziehung von<br />
IT-Spezialisten s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verweis an spezialisiere Beratungszentren.<br />
In Anbetracht <strong>der</strong> vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten<br />
Web-basierter sozialer Netzwerke ersche<strong>in</strong>t im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong><br />
Prävention auch e<strong>in</strong>e frühzeitige Schulung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
im verantwortlichen Umgang mit diesen neuen Kommunikationsmöglichkeiten<br />
wichtig.<br />
003<br />
Wissen und E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> österreichischen Richter zum Thema<br />
Stalk<strong>in</strong>g<br />
Thomas Stompe (Psychiatrie, Sozialpsychiatrie, Wien, Österreich)<br />
E<strong>in</strong>leitung: Seit <strong>der</strong> Etablierung des § 107a („beharrliche Verfolgung“)<br />
im österreichische Strafgesetzbuch s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> Österreich<br />
Richter im durchaus nennenswerten Ausmaß mit dem Phänomen<br />
Stalk<strong>in</strong>g konfrontiert. Nach den Exekutivbeamten ist nun diese Berufsgruppe<br />
die Ziel e<strong>in</strong>e Befragung unserer Arbeitsgruppe waren,<br />
Dabei wurden Daten über das Wissen über dieses problematische<br />
Verhalten erhoben.<br />
Methode: Mit e<strong>in</strong>em Self-Rat<strong>in</strong>g Instrument wurden 50 österreichische<br />
Richter<strong>in</strong>nen und Richter befragt.<br />
Diskussion / Ergebnisse: Durch Hauptkomponentenanalysen konnten<br />
Typologien über Wahrnehmung und Vorstellung zum Täter,<br />
<strong>der</strong>en Motive, sowie zur Gefährlichkeit dieses Verhaltens entwickelt<br />
werden, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Punkten von den Ergebnissen <strong>der</strong> Untersuchung<br />
<strong>der</strong> Polizeibeamte unterscheidet. In großen Zügen entspricht<br />
<strong>der</strong> Wissensstand <strong>der</strong> österreichischen Richter<strong>in</strong>nen und<br />
Richter den gegenwärtigen Erkenntnissen <strong>der</strong> Wissenschaft zum<br />
Thema Stalk<strong>in</strong>g. Manche Details repräsentieren mehr den weltanschaulichen<br />
H<strong>in</strong>tergrund des E<strong>in</strong>zelnen. E<strong>in</strong> stärkerer <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer<br />
Wissenstransfer ersche<strong>in</strong>t erfor<strong>der</strong>lich.<br />
004<br />
Wissen und Erfahrungen <strong>der</strong> Schweizer Polizisten, Richter und<br />
Staatsanwälte über Stalk<strong>in</strong>g<br />
Angela Guldimann (Universität Bern, Forensisch-Psychiatr. Dienst<br />
Forschungsabteilung, Schweiz)<br />
A. Ermer<br />
E<strong>in</strong>leitung: Stalk<strong>in</strong>g beschreibt das wie<strong>der</strong>holte und über e<strong>in</strong>en<br />
längeren Zeitraum andauernde Belästigen, Verfolgen, Ausspionieren<br />
und Bedrohen e<strong>in</strong>er Person. Das Stalk<strong>in</strong>g löst bei den Opfern<br />
Angst aus und führt oft zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung des physischen<br />
und psychischen Wohlbef<strong>in</strong>dens. Bevor sich Psychologen und Psychiater<br />
mit den Opfern und den Stalkern befassen, werden jedoch<br />
Polizisten, Richter und Staatsanwälte mit Stalk<strong>in</strong>gfällen konfrontiert.<br />
Während Stalk<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Deutschland und Österreich e<strong>in</strong> Straftatbestand<br />
ist, ist dies <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz nicht <strong>der</strong> Fall. Es ist im H<strong>in</strong>blick<br />
auf den künftigen Umgang mit Stalk<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz deshalb von<br />
beson<strong>der</strong>em Interesse herauszuf<strong>in</strong>den, welchen Kenntnisstand diese<br />
Berufsgruppen vorzuweisen haben und welche Erfahrungen sie<br />
mit Stalkern und/o<strong>der</strong> Opfern schon gew<strong>in</strong>nen konnten. Diese In-<br />
402<br />
formationen können als Anhaltspunkte dienen, <strong>in</strong>wiefern Stalk<strong>in</strong>g<br />
überhaupt als e<strong>in</strong> Problem wahrgenommen wird und <strong>in</strong> welchen<br />
Bereichen <strong>der</strong> Kenntnisstand <strong>der</strong> jeweiligen Berufsgruppen möglicherweise<br />
noch ausbaufähig ist, nicht zuletzt, um e<strong>in</strong>e sekundäre<br />
Viktimisierung <strong>der</strong> Opfer, z. B. durch Bagatellisierung des Stalk<strong>in</strong>gs,<br />
zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Es ist ausserdem anzunehmen, dass Polizisten,<br />
Richter und Staatsanwälte aufgrund ihres Berufs zu e<strong>in</strong>er Risikogruppe<br />
gehören, selbst Opfer e<strong>in</strong>es Stalkers zu werden. Sie kommen<br />
mit vielen Menschen <strong>in</strong> Kontakt, welche sich z. B. an ihnen rächen<br />
möchten und Stalk<strong>in</strong>g als Mittel <strong>der</strong> Wahl e<strong>in</strong>setzen.<br />
Methode: Es wurde e<strong>in</strong> L<strong>in</strong>k zu e<strong>in</strong>em Onl<strong>in</strong>e-Fragebogen zum<br />
Thema Stalk<strong>in</strong>g auf das <strong>in</strong>terne Kommunikationsnetz <strong>der</strong> Polizei<br />
Bern und Zürich gestellt mit <strong>der</strong> Bitte den Bogen auszufüllen. Ausserdem<br />
wurde <strong>der</strong> L<strong>in</strong>k via E-Mail an Richter und Staatsanwälte im<br />
Kanton Bern verschickt. Der Onl<strong>in</strong>e-Fragebogen war vier Wochen<br />
lang zugänglich und konnte von den Teilnehmern anonym ausgefüllt<br />
werden.<br />
Diskussion / Ergebnisse: Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Sie<br />
werden im Rahmen des Stalk<strong>in</strong>gsymposiums vorgestellt.<br />
Freitag, 27. 11. 2009, 17.15 – 18.45 Uhr, Saal VIP 1<br />
S-129 Symposium<br />
Behandlung ohne Zustimmung bei psychischen <strong>Erkrankungen</strong><br />
von <strong>der</strong> K<strong>in</strong>dheit bis zum Seniorenalter<br />
Vorsitz: B. van Treeck (Köln), U. Doenisch-Seidel (Düsseldorf)<br />
001<br />
Zwangbehandlungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie –<br />
rechtliche Grundlagen, Probleme und Chancen<br />
Gerd Lehmkuhl (Universitätskl<strong>in</strong>ik Köln, K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie)<br />
Wann s<strong>in</strong>d freiheitsbeschränkende bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> k<strong>in</strong><strong>der</strong>- und jugendpsychiatrischen Behandlung <strong>in</strong>diziert<br />
bzw. unumgänglich? Im Rahmen <strong>der</strong> Versorgungspflicht<br />
stellt sich die Notwendigkeit solcher Interventionen immer dann,<br />
wenn e<strong>in</strong>e akute Selbst- und Fremdgefährdung besteht. Im Vorfeld<br />
ist nach Möglichkeit immer e<strong>in</strong>e Absprache und Kooperation mit<br />
den Sorgeberechtigten anzustreben. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d solche<br />
Schritte immer dann gerechtfertigt, „wenn sie das K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> den<br />
Jugendlichen vor Schaden bewahren und sie als Ausdruck e<strong>in</strong>er<br />
therapeutisch und pädagogisch verantworteten Absicht begründet<br />
werden können“ (Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
<strong>der</strong> leitenden Kl<strong>in</strong>ikärzte für K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie). Die<br />
rechtliche Grundlage stellt hierbei <strong>der</strong> mit Wirkung vom 04.07.2008<br />
neu geregelte Paragraph 16, 31b BGB dar. Ausgehen von eigenen<br />
kl<strong>in</strong>ischen Daten werden die Empfehlungen für e<strong>in</strong>e „gute kl<strong>in</strong>ische<br />
Praxis“ entsprechend den Leitl<strong>in</strong>ien diskutiert.<br />
002<br />
Ambulante Behandlung unter PsychKG <strong>in</strong> <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>psychiatrie<br />
zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung forensischer o<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>psychiatrischer<br />
Zwangsunterbr<strong>in</strong>gung<br />
Barbara Müller-Kautz (LVR-Kl<strong>in</strong>iken Köln, Allgeme<strong>in</strong>psychiatrie I)<br />
E. Dorgeloh<br />
E<strong>in</strong>leitung: Psychisch kranke Menschen mit chronisch hohem Gewaltpotential<br />
stellen e<strong>in</strong>e therapeutische Herausfor<strong>der</strong>ung dar. Immer<br />
wie<strong>der</strong> kommt es zu e<strong>in</strong>er Zwangsbehandlung nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Viele dieser Patienten s<strong>in</strong>d<br />
bei <strong>der</strong> Entlassung wenig krankheitse<strong>in</strong>sichtig und compliant, verlassen<br />
die Kl<strong>in</strong>ik zu früh und führen ke<strong>in</strong>e konsequente ambulante