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Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne ... - DGPPN

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Topic 17 G Forensische Psychiatrie // Forensic psychiatry<br />

tielle psychische Folgen bei den Opfern verdeutlicht. Um nicht e<strong>in</strong>er<br />

unkritischen Ausweitung des Phänomens Vorschub zu leisten,<br />

wird e<strong>in</strong>e praxisrelevante Def<strong>in</strong>ition vorgeschlagen.<br />

Diskussion / Ergebnisse: Psychiater müssen sich mit dem Phänomen<br />

Cyberstalk<strong>in</strong>g, möglichen psychischen Folgewirkungen und<br />

Hilfsmöglichkeiten vertraut machen. Auch wenn die persönlichen<br />

Kenntnisse im H<strong>in</strong>blick auf die vielfältigen Möglichkeiten mo<strong>der</strong>ner<br />

Internetkommunikation begrenzt se<strong>in</strong> mögen, ist davon auszugehen,<br />

dass man <strong>in</strong> <strong>der</strong> psychiatrischen Praxis zunehmend mit den<br />

vielfältigen Formen von Cyberstalk<strong>in</strong>g konfrontiert wird. Grundlegende<br />

Kenntnisse <strong>der</strong> vielfältigen Möglichkeiten des Cyberstalk<strong>in</strong>g<br />

sowie Richtl<strong>in</strong>ien für die Beratung s<strong>in</strong>d deshalb nötig. Grundsätzlich<br />

gelten die gleichen Regeln wie bei <strong>der</strong> Beratung von an<strong>der</strong>en<br />

Stalk<strong>in</strong>gopfern. Zusätzlich zur obligaten E<strong>in</strong>beziehung von polizeilicher<br />

und rechtlicher Beratung kann die E<strong>in</strong>beziehung von<br />

IT-Spezialisten s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verweis an spezialisiere Beratungszentren.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten<br />

Web-basierter sozialer Netzwerke ersche<strong>in</strong>t im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong><br />

Prävention auch e<strong>in</strong>e frühzeitige Schulung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

im verantwortlichen Umgang mit diesen neuen Kommunikationsmöglichkeiten<br />

wichtig.<br />

003<br />

Wissen und E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> österreichischen Richter zum Thema<br />

Stalk<strong>in</strong>g<br />

Thomas Stompe (Psychiatrie, Sozialpsychiatrie, Wien, Österreich)<br />

E<strong>in</strong>leitung: Seit <strong>der</strong> Etablierung des § 107a („beharrliche Verfolgung“)<br />

im österreichische Strafgesetzbuch s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> Österreich<br />

Richter im durchaus nennenswerten Ausmaß mit dem Phänomen<br />

Stalk<strong>in</strong>g konfrontiert. Nach den Exekutivbeamten ist nun diese Berufsgruppe<br />

die Ziel e<strong>in</strong>e Befragung unserer Arbeitsgruppe waren,<br />

Dabei wurden Daten über das Wissen über dieses problematische<br />

Verhalten erhoben.<br />

Methode: Mit e<strong>in</strong>em Self-Rat<strong>in</strong>g Instrument wurden 50 österreichische<br />

Richter<strong>in</strong>nen und Richter befragt.<br />

Diskussion / Ergebnisse: Durch Hauptkomponentenanalysen konnten<br />

Typologien über Wahrnehmung und Vorstellung zum Täter,<br />

<strong>der</strong>en Motive, sowie zur Gefährlichkeit dieses Verhaltens entwickelt<br />

werden, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Punkten von den Ergebnissen <strong>der</strong> Untersuchung<br />

<strong>der</strong> Polizeibeamte unterscheidet. In großen Zügen entspricht<br />

<strong>der</strong> Wissensstand <strong>der</strong> österreichischen Richter<strong>in</strong>nen und<br />

Richter den gegenwärtigen Erkenntnissen <strong>der</strong> Wissenschaft zum<br />

Thema Stalk<strong>in</strong>g. Manche Details repräsentieren mehr den weltanschaulichen<br />

H<strong>in</strong>tergrund des E<strong>in</strong>zelnen. E<strong>in</strong> stärkerer <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer<br />

Wissenstransfer ersche<strong>in</strong>t erfor<strong>der</strong>lich.<br />

004<br />

Wissen und Erfahrungen <strong>der</strong> Schweizer Polizisten, Richter und<br />

Staatsanwälte über Stalk<strong>in</strong>g<br />

Angela Guldimann (Universität Bern, Forensisch-Psychiatr. Dienst<br />

Forschungsabteilung, Schweiz)<br />

A. Ermer<br />

E<strong>in</strong>leitung: Stalk<strong>in</strong>g beschreibt das wie<strong>der</strong>holte und über e<strong>in</strong>en<br />

längeren Zeitraum andauernde Belästigen, Verfolgen, Ausspionieren<br />

und Bedrohen e<strong>in</strong>er Person. Das Stalk<strong>in</strong>g löst bei den Opfern<br />

Angst aus und führt oft zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung des physischen<br />

und psychischen Wohlbef<strong>in</strong>dens. Bevor sich Psychologen und Psychiater<br />

mit den Opfern und den Stalkern befassen, werden jedoch<br />

Polizisten, Richter und Staatsanwälte mit Stalk<strong>in</strong>gfällen konfrontiert.<br />

Während Stalk<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Deutschland und Österreich e<strong>in</strong> Straftatbestand<br />

ist, ist dies <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz nicht <strong>der</strong> Fall. Es ist im H<strong>in</strong>blick<br />

auf den künftigen Umgang mit Stalk<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz deshalb von<br />

beson<strong>der</strong>em Interesse herauszuf<strong>in</strong>den, welchen Kenntnisstand diese<br />

Berufsgruppen vorzuweisen haben und welche Erfahrungen sie<br />

mit Stalkern und/o<strong>der</strong> Opfern schon gew<strong>in</strong>nen konnten. Diese In-<br />

402<br />

formationen können als Anhaltspunkte dienen, <strong>in</strong>wiefern Stalk<strong>in</strong>g<br />

überhaupt als e<strong>in</strong> Problem wahrgenommen wird und <strong>in</strong> welchen<br />

Bereichen <strong>der</strong> Kenntnisstand <strong>der</strong> jeweiligen Berufsgruppen möglicherweise<br />

noch ausbaufähig ist, nicht zuletzt, um e<strong>in</strong>e sekundäre<br />

Viktimisierung <strong>der</strong> Opfer, z. B. durch Bagatellisierung des Stalk<strong>in</strong>gs,<br />

zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Es ist ausserdem anzunehmen, dass Polizisten,<br />

Richter und Staatsanwälte aufgrund ihres Berufs zu e<strong>in</strong>er Risikogruppe<br />

gehören, selbst Opfer e<strong>in</strong>es Stalkers zu werden. Sie kommen<br />

mit vielen Menschen <strong>in</strong> Kontakt, welche sich z. B. an ihnen rächen<br />

möchten und Stalk<strong>in</strong>g als Mittel <strong>der</strong> Wahl e<strong>in</strong>setzen.<br />

Methode: Es wurde e<strong>in</strong> L<strong>in</strong>k zu e<strong>in</strong>em Onl<strong>in</strong>e-Fragebogen zum<br />

Thema Stalk<strong>in</strong>g auf das <strong>in</strong>terne Kommunikationsnetz <strong>der</strong> Polizei<br />

Bern und Zürich gestellt mit <strong>der</strong> Bitte den Bogen auszufüllen. Ausserdem<br />

wurde <strong>der</strong> L<strong>in</strong>k via E-Mail an Richter und Staatsanwälte im<br />

Kanton Bern verschickt. Der Onl<strong>in</strong>e-Fragebogen war vier Wochen<br />

lang zugänglich und konnte von den Teilnehmern anonym ausgefüllt<br />

werden.<br />

Diskussion / Ergebnisse: Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Sie<br />

werden im Rahmen des Stalk<strong>in</strong>gsymposiums vorgestellt.<br />

Freitag, 27. 11. 2009, 17.15 – 18.45 Uhr, Saal VIP 1<br />

S-129 Symposium<br />

Behandlung ohne Zustimmung bei psychischen <strong>Erkrankungen</strong><br />

von <strong>der</strong> K<strong>in</strong>dheit bis zum Seniorenalter<br />

Vorsitz: B. van Treeck (Köln), U. Doenisch-Seidel (Düsseldorf)<br />

001<br />

Zwangbehandlungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie –<br />

rechtliche Grundlagen, Probleme und Chancen<br />

Gerd Lehmkuhl (Universitätskl<strong>in</strong>ik Köln, K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie)<br />

Wann s<strong>in</strong>d freiheitsbeschränkende bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> k<strong>in</strong><strong>der</strong>- und jugendpsychiatrischen Behandlung <strong>in</strong>diziert<br />

bzw. unumgänglich? Im Rahmen <strong>der</strong> Versorgungspflicht<br />

stellt sich die Notwendigkeit solcher Interventionen immer dann,<br />

wenn e<strong>in</strong>e akute Selbst- und Fremdgefährdung besteht. Im Vorfeld<br />

ist nach Möglichkeit immer e<strong>in</strong>e Absprache und Kooperation mit<br />

den Sorgeberechtigten anzustreben. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d solche<br />

Schritte immer dann gerechtfertigt, „wenn sie das K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> den<br />

Jugendlichen vor Schaden bewahren und sie als Ausdruck e<strong>in</strong>er<br />

therapeutisch und pädagogisch verantworteten Absicht begründet<br />

werden können“ (Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

<strong>der</strong> leitenden Kl<strong>in</strong>ikärzte für K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie). Die<br />

rechtliche Grundlage stellt hierbei <strong>der</strong> mit Wirkung vom 04.07.2008<br />

neu geregelte Paragraph 16, 31b BGB dar. Ausgehen von eigenen<br />

kl<strong>in</strong>ischen Daten werden die Empfehlungen für e<strong>in</strong>e „gute kl<strong>in</strong>ische<br />

Praxis“ entsprechend den Leitl<strong>in</strong>ien diskutiert.<br />

002<br />

Ambulante Behandlung unter PsychKG <strong>in</strong> <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>psychiatrie<br />

zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung forensischer o<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>psychiatrischer<br />

Zwangsunterbr<strong>in</strong>gung<br />

Barbara Müller-Kautz (LVR-Kl<strong>in</strong>iken Köln, Allgeme<strong>in</strong>psychiatrie I)<br />

E. Dorgeloh<br />

E<strong>in</strong>leitung: Psychisch kranke Menschen mit chronisch hohem Gewaltpotential<br />

stellen e<strong>in</strong>e therapeutische Herausfor<strong>der</strong>ung dar. Immer<br />

wie<strong>der</strong> kommt es zu e<strong>in</strong>er Zwangsbehandlung nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Viele dieser Patienten s<strong>in</strong>d<br />

bei <strong>der</strong> Entlassung wenig krankheitse<strong>in</strong>sichtig und compliant, verlassen<br />

die Kl<strong>in</strong>ik zu früh und führen ke<strong>in</strong>e konsequente ambulante

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