Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne ... - DGPPN
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Topic 17 G Forensische Psychiatrie // Forensic psychiatry<br />
a) Behandlung psychisch Kranker und Persönlichkeitsgestörter,<br />
b) forensisch-psychiatrischen Nachsorge, und c) <strong>der</strong> Straftäterbehandlung.<br />
Diskussion / Ergebnisse: Materiell und personell h<strong>in</strong>reichend ausgestattete<br />
Institutionen, die multimodale, kognitiv-behaviorale Ansätze<br />
unter Nutzung <strong>der</strong> Techniken des sozialen Lernens verfolgen,<br />
Methoden verwenden, die dem Lernstil <strong>der</strong> Klienten entsprechen,<br />
auf Klientenmerkmale zielen, die nach dem empirischen Kenntnisstand<br />
krim<strong>in</strong>ogene Faktoren s<strong>in</strong>d, erzielen deutliche krim<strong>in</strong>alpräventive<br />
Effekte. Methoden, die dem handlungsorientierten Lernstil<br />
von Rechtsbrechern gerecht werden s<strong>in</strong>d: Modell-Lernen, Rollenspiele,<br />
abgestufte Erprobung, Verstärkung, konkrete Hilfestellungen,<br />
Ressourcenbereitstellung und kognitive Umstrukturierung.<br />
Wichtig ist e<strong>in</strong>e assertive Vorgehensweise, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Behandler die<br />
Autorität über die Behandlung behalten. Nach Entlassung aus <strong>der</strong><br />
stationären Behandlung bedarf es regelhaft e<strong>in</strong>er langjährigen aufsuchenden<br />
Nachsorge.<br />
Mittwoch, 25. 11. 2009, 08.30 – 10.00 Uhr, Saal 3<br />
S-002 Symposium<br />
Psychiatrie – Forensische Psychiatrie – Strafvollzug: Wo landen<br />
psychisch gestörte Straftäter<br />
Vorsitz: H. Dreß<strong>in</strong>g (Mannheim), E. Habermeyer (Zürich, Schweiz)<br />
001<br />
Die europäische Perspektive<br />
Hans-Joachim Salize (ZI für Seelische Gesundheit, Versorgungsforschung,<br />
Mannheim)<br />
H. Dress<strong>in</strong>g<br />
E<strong>in</strong>leitung: Neben zahlreichen und unverzichtbaren Vorteilen hat<br />
<strong>der</strong> Übergang von <strong>der</strong> Anstalts- zur Geme<strong>in</strong>depsychiatrie <strong>in</strong> Europa<br />
auch Probleme gezeitigt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Debatte darüber, ob die<br />
Enthospitalisierung möglicherweise zu weit geführt worden sei,<br />
thematisiert werden. Problematisiert werden dabei u.a. die Interdependenzen<br />
<strong>der</strong> drei Sektoren Allgeme<strong>in</strong>psychiatrie, Maßregelvollzug<br />
und Strafvollzug, die sich <strong>in</strong> unterschiedlichem Ausmaß mit<br />
sog. „schwierigen“, gewalttätigen o<strong>der</strong> straffälligen psychisch Kranken<br />
ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzen müssen. Dabei bestehen unterschiedliche<br />
Auffassungen darüber, ob die Patientenströme zwischen diesen<br />
Sektoren adäquat verlaufen o<strong>der</strong> nicht. Die Frage wird allerd<strong>in</strong>gs<br />
auf e<strong>in</strong>er deutlich unzureichenden empirischen Datenbasis diskutiert.<br />
Methode: Wir komb<strong>in</strong>ierten epidemiologische und Inanspruchnahmedaten<br />
aus drei unterschiedlichen, aber methodisch ähnlichen<br />
europaweiten Projekten, die die gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
und Praxisrout<strong>in</strong>en h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> unfreiwilligen<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung psychisch Kranker <strong>in</strong> <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>psychiatrie, <strong>der</strong><br />
rechtlichen Beurteilung und Behandlung psychisch kranker Straftäter<br />
sowie <strong>der</strong> Behandlung psychisch Kranker im normalen Strafvollzug<br />
explorierten. Dabei wurden Daten aus e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n<br />
spezifisch dah<strong>in</strong>gehend analysiert, wie die Än<strong>der</strong>ung gesetzlicher<br />
Regelungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sektor die Behandlungsbed<strong>in</strong>gungen und das<br />
Patientenaufkommen <strong>in</strong> den jeweils an<strong>der</strong>en Sektoren bee<strong>in</strong>flussen.<br />
Diskussion / Ergebnisse: Zeitreihen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> zivilrechtlichen<br />
Unterbr<strong>in</strong>gungsraten legen nahe, das zum<strong>in</strong>dest während <strong>der</strong><br />
1990er Jahre <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> meisten EU-Mitgliedstaaten die Anteile<br />
unfreiwilliger Unterbr<strong>in</strong>gungen an allen Aufnahmen <strong>in</strong> die Allgeme<strong>in</strong>psychiatrie<br />
zeitlich weitgehend stabil geblieben s<strong>in</strong>d, obwohl<br />
die Raten sich zwischen den Län<strong>der</strong> deutlich unterscheiden. Die<br />
396<br />
Aufnahmen <strong>in</strong> den Maßregelvollzug steigen im gleichen Zeitraum<br />
jedoch europaweit deutlich an. Zahlen darüber wie viel psychisch<br />
Kranke sich im normalen Strafvollzug bef<strong>in</strong>den, liegen europaweit<br />
so gut wie nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Zu- o<strong>der</strong> Abnahme aus diesem<br />
Sektor und e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>flussung durch Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong><br />
den an<strong>der</strong>en Sektoren nicht verifiziert werden kann. In diesem psychiatriepolitisch<br />
bedeutsamen und äußerst öffentlichkeitssensiblen<br />
Problemfeld ist die Intensivierung <strong>der</strong> Forschung sowie die Implementierung<br />
e<strong>in</strong>er aussagekräftigen, europaweit standardisierten<br />
Berichterstattungsstruktur dr<strong>in</strong>gend geboten.<br />
002<br />
Maßregeln <strong>in</strong> Deutschland<br />
Elmar Habermeyer (Psychiatr. Universitätskl<strong>in</strong>ik, Forensisch Psychiatrischer<br />
Dienst, Zürich, Schweiz)<br />
E<strong>in</strong>leitung: In den letzten Jahren ist e<strong>in</strong>e Entwicklung von e<strong>in</strong>em<br />
Schuldstrafrecht h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em Präventionsstrafrecht zu beobachten,<br />
was unmittelbare Auswirkungen auf das System <strong>der</strong> Maßregeln<br />
<strong>in</strong> Deutschland hat. Die hiesigen Maßregeln <strong>der</strong> „Besserung und<br />
Sicherung“ flankieren das Strafensystem, <strong>in</strong>dem sie Betroffenen<br />
unabhängig von Schuldaspekten Rechtsbeschränkungen auferlegen,<br />
die dazu geeignet s<strong>in</strong>d, weitere rechtswidrige Taten <strong>der</strong> Betroffenen<br />
zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
Methode: Insbeson<strong>der</strong>e die forensisch-psychiatrischen Behandlungsmaßregeln<br />
haben sich bei <strong>der</strong> Umsetzung dieses Zieles bewährt.<br />
Dennoch möchte sich <strong>der</strong> Vortrag am Beispiel zweier<br />
psy chiatrisch relevanter Störungsgruppen (Schizophrenie und Persönlichkeitsstörungen)<br />
zwei grundlegenden Problemstellungen<br />
widmen:<br />
Diskussion / Ergebnisse: 1) ergeben sich durch das am Schweregrad<br />
<strong>der</strong> Störung und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Schuldfähigkeit ausgerichtete<br />
Indikationssystem <strong>der</strong> Maßregeln für persönlichkeitsgestörte<br />
Straftäter Probleme. Im Gerichtsverfahren werden über<br />
längere Zeiträume h<strong>in</strong>weg kaum korrigierbare Weichenstellungen<br />
vorgenommen. Schon seit Jahren wird darüber diskutiert, ob und<br />
<strong>in</strong>wiefern z. B. die Weichenstellung zwischen Sicherungsverwahrung<br />
und psychiatrischer Maßregel zufällig ist. In <strong>der</strong> Tat haben<br />
Daten <strong>der</strong> eigenen Arbeitsgruppe deutlich gemacht, dass es sich<br />
beim Großteil <strong>der</strong> Sicherungsverwahrten um „sozial des<strong>in</strong>tegrierte<br />
Straftäter mit Persönlichkeitsstörungen“ handelt. Angesichts solcher<br />
Befunde stellt sich die Frage, ob bei <strong>der</strong> Anordnung von Maßregeln<br />
nicht auch therapeutische Aspekte (z. B. Behandelbarkeit,<br />
Therapiemotivation) Berücksichtigung f<strong>in</strong>den sollten. 2) ist das<br />
deutsche Maßregelsystem auf e<strong>in</strong>e stationäre Behandlung ausgerichtet.<br />
Dieser Sachverhalt verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> für<br />
die Anordnung erfor<strong>der</strong>lichen „Gefahr weiterer erheblicher Straftaten“<br />
e<strong>in</strong>e flexible, abgestufte und vor allem auch e<strong>in</strong>e ambulante<br />
Reaktion auf del<strong>in</strong>quentes Verhalten schizophrener Patienten. Vor<br />
diesem H<strong>in</strong>tergrund überrascht nicht, dass e<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> schizophrenen<br />
Patienten <strong>in</strong> Maßregelvollzugskl<strong>in</strong>iken e<strong>in</strong>e umfangreiche<br />
strafrechtliche Vorgeschichte aufweist. Hier stellt sich die Frage, ob<br />
und <strong>in</strong>wiefern unter den gegebenen Bed<strong>in</strong>gungen schon im Vorfeld<br />
krim<strong>in</strong>alpräventiv gearbeitet werden kann.<br />
003<br />
Wo landen psychisch gestörte Straftäter? Die Situation <strong>in</strong> Österreich<br />
Hans Schanda (Justizanstalt Göllersdorf, Österreich)<br />
E<strong>in</strong>leitung: Die Antwort auf diese Frage ist untrennbar verbunden<br />
mit <strong>der</strong> Situation des Straf- und Maßnahmen(Maßregel)vollzugs<br />
und <strong>der</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>psychiatrischen Versorgung. Die gesetzlichen<br />
und adm<strong>in</strong>istrativen Schritte zur Mo<strong>der</strong>nisierung dieser beiden <strong>der</strong><br />
Kontrolle devianten Verhaltens dienenden „Systeme“ wurden <strong>in</strong><br />
Österreich relativ spät gesetzt.<br />
Diskussion / Ergebnisse: Nach Inkrafttreten des Maßnahmenrechts