Psychische Erkrankungen in der Lebensspanne ... - DGPPN
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Topic 25 G Weitere Themen // Other topics<br />
gar nicht. Sie bleiben lange – vielleicht für immer – unbehandelt,<br />
auch weil die Versorgungshürden zu hoch und ihre eigenen Vorurteile,<br />
wie die ihrer Angehörigen, zu groß s<strong>in</strong>d. Die Frage wird erörtert,<br />
ob und durch welche leichter annehmbare Hilfen Hürden vor<br />
<strong>der</strong> Erstbehandlung abgebaut werden können und <strong>der</strong> Zugang zu<br />
ihr attraktiver gemacht werden kann.<br />
003<br />
Je früher, desto vorsichtiger. Ansichten e<strong>in</strong>es Therapeuten<br />
Thomas Bock (Unikl<strong>in</strong>ik Hamburg Eppendorf, Abt. für Psychosoziale<br />
Mediz<strong>in</strong>)<br />
Meist wird nur aufs Tempo gedrückt: je früher desto besser. Ersterkrankte<br />
sollen möglichst schnell erfasst und behandelt werden.<br />
Doch wie s<strong>in</strong>d falsche Weichenstellungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Selbst- und Fremdwahrnehmung,<br />
wie Stigmatisierung, Hospitalisierung zu vermeiden?<br />
Gerade die Erstbehandlung birgt Risiken und Chancen? Gerade<br />
hier s<strong>in</strong>d wir gefor<strong>der</strong>t, zu übersetzen, Kontexte e<strong>in</strong>zubeziehen,<br />
Konflikte wahrzunehmen, auf Problemlösung zu orientieren.<br />
Hometreatment und Integrierte Versorgung eröffnen neue Möglichkeiten.<br />
Doch um sie zu nutzen, müssen wir alte Muster h<strong>in</strong>ter<br />
uns lassen, müssen anthropologisch denken und trialogisch handeln.<br />
Donnerstag, 26. 11. 2009, 13.30 – 15.00 Uhr, Saal 6<br />
DF-004 Diskussionsforum<br />
Trialog Forum: Auswirkungen <strong>der</strong> UN-Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenkonvention<br />
auf die Psychiatrie<br />
Vorsitz: J. Daszkowski (Hamburg), E. Straub (Gaimersheim)<br />
001<br />
S<strong>in</strong>d Zwangsbehandlungen unrechtmäßig?<br />
Doris Steenken (Bundesverband Psychiatrie, Erfahrener e. V. (BPE),<br />
Bochum)<br />
Zunächst muss man sich die Frage stellen, ob es nicht e<strong>in</strong>en Skandal<br />
darstellt, dass man e<strong>in</strong> Gesetz schaffen muss, welches festlegt,<br />
dass Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te die gleichen Rechte haben müssen, wie Nichtbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te.<br />
Sollte dieses nicht eigentlich selbstverständlich se<strong>in</strong>???<br />
Die Behandlung <strong>der</strong> Menschen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Psychiatrie muss nach den<br />
gleichen Grundsätzen erfolgen, wie im Bereich e<strong>in</strong>er somatischen<br />
Kl<strong>in</strong>ik, wie z. B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Orthopädie: Wenn ich mir den Fuß gebrochen<br />
habe, dann entscheide ich doch auch selber, ob ich ihn behandeln<br />
lasse o<strong>der</strong> nicht. Wenn ich me<strong>in</strong>en Fuß nicht behandeln lasse,<br />
dann b<strong>in</strong> ich doch auch selbstgefährdend, weil sich <strong>der</strong> Zustand<br />
me<strong>in</strong>es Fußes verschlechtern kann. Wenn ich mich nicht gegen<br />
Grippe impfen lasse, b<strong>in</strong> ich sogar selbst- und fremdgefährdend.<br />
Aber ich werde hier deswegen nicht gegen me<strong>in</strong>en Willen e<strong>in</strong>gesperrt<br />
und zwangsbehandelt! Ich werde Ausschnitte aus verschiedenen<br />
Kommentaren, Stellungnahmen und Antworten von<br />
Politikern gegenüberstellen und im Zusammenhang mit <strong>der</strong> UN-<br />
Konvention beleuchten. Me<strong>in</strong> Fazit: Wer seit dem 25. März 2009<br />
Menschen aufgrund e<strong>in</strong>er psychiatrischen Diagnose o<strong>der</strong> seelischen<br />
Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, e<strong>in</strong>sperrt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>sperren lässt, fixiert und / o<strong>der</strong><br />
zwangsbehandelt, verstößt gegen die UN-Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenrechtskonvention.<br />
002<br />
Die UN-Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Konvention und Zwang – wie geht das zusammen?<br />
Re<strong>in</strong>hard Peukert (Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen, psychisch Kranker<br />
(BApK), Bonn)<br />
Der Artikel 14 <strong>der</strong> UN-Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenkonvention hat heftige Kontroversen<br />
zwischen Psychiatrie-Erfahrenen, Professionellen und Angehörigen<br />
ausgelöst. In <strong>der</strong> Ablehnung von Zwang aufgrund e<strong>in</strong>er<br />
seelischen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d sich die Trialogpartner e<strong>in</strong>ig, und<br />
auch die Angehörigen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>esfalls für Zwangsmaßnahmen –<br />
im Falle akuter psychiatrischer <strong>Erkrankungen</strong> (was nicht gleichbedeutend<br />
ist mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung) sehen sie allerd<strong>in</strong>gs aktuell ke<strong>in</strong>e<br />
an<strong>der</strong>e Möglichkeit als Zwang durch Freiheit entziehende Maßnahmen<br />
auszuüben, wenn ihr krankes Familienmitglied entwe<strong>der</strong> sich<br />
selbst o<strong>der</strong> An<strong>der</strong>e <strong>in</strong> lebensbedrohliche Gefahr begibt. Die aktuelle<br />
Praxis von Zwangsanwendungen geht nicht selten über diese klar<br />
def<strong>in</strong>ierte Grenze h<strong>in</strong>aus. Neben dem Zwang, den Psychiatrie-<br />
Erfahrene <strong>in</strong> Form Freiheit entziehen<strong>der</strong> Maßnahmen zu erleiden<br />
haben, kennen Angehörige vielfältige Zwangssituationen, <strong>in</strong> die sie<br />
immer wie<strong>der</strong> unfreiwillig geraten. Sowohl Psychiatrie-Erfahrene<br />
als auch Angehörige müssen zu oft Zwänge erleiden, die bei e<strong>in</strong>er<br />
angemessenen, d.h. frühzeitigen, flexiblen und auf die Situation des<br />
Erkrankten und se<strong>in</strong> soziales Umfeld abgestimmten und im Bedarfsfall<br />
auch zugehenden Hilfe so nicht erfor<strong>der</strong>lich wären; aber<br />
auch bei optimalen Hilfearrangements müssen wir wohl davon ausgehen<br />
und damit leben, dass immer wie<strong>der</strong> Situationen e<strong>in</strong>treten<br />
können, bei denen Angehörige für die Interventionsform „Zwangsmaßnahme<br />
Freiheitsentzug“ dankbar s<strong>in</strong>d, auch wenn sie sie ke<strong>in</strong>esfalls<br />
„mögen“.<br />
003<br />
Zwangsunterbr<strong>in</strong>gungen auf dem Prüfstand<br />
Klaus Lachwitz (Bundesvere<strong>in</strong>igung Lebenshilfe, für Menschen mit<br />
geistiger Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung e. V., Berl<strong>in</strong>)<br />
Der Deutsche Bundestag und <strong>der</strong> Bundesrat haben das Übere<strong>in</strong>kommen<br />
<strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen über die Rechte von Menschen<br />
mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen im Dezember 2008 ratifiziert und sich damit<br />
verpflichtet, den Inhalt dieses als Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
(BRK) bezeichneten völkerrechtlichen Vertrags <strong>in</strong> das nationale<br />
deutsche Recht zu übertragen. Die Konvention gilt als das fortschrittlichste<br />
Instrument <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen, das zum Schutz<br />
<strong>der</strong> Menschenrechte erarbeitet worden ist. Ihr erklärtes Ziel ist es,<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen weltweit zu vollwertigen Bürgern ihres<br />
Landes zu machen. Die Selbstbestimmung beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen,<br />
die Zurückweisung von Fremdbestimmung und Ausson<strong>der</strong>ung <strong>in</strong><br />
<strong>in</strong>stitutionell organisierte Lebenswelten, die Sicherung von Barrierefreiheit<br />
und die volle Teilhabe (Inklusion) am allgeme<strong>in</strong>en gesellschaftlichen<br />
Leben stehen deshalb ganz im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong><br />
Konvention. Der Menschenrechtsschutz, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
gewährleistet werden soll, gilt für alle beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten<br />
Menschen gleichermaßen und differenziert nicht nach Ursache,<br />
und Ausmaß <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung. Dem entsprechend wird <strong>in</strong> Art. 1<br />
Abs. 2 ausdrücklich darauf verwiesen, dass zu den Menschen mit<br />
Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen, die von <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenrechtskonvention erfasst<br />
werden sollen, Menschen zählen, „die langfristige körperliche, seelische,<br />
geistige o<strong>der</strong> S<strong>in</strong>nesbee<strong>in</strong>trächtigungen haben.“ Das Übere<strong>in</strong>kommen<br />
will auf diese Weise alle beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen erreichen<br />
und ihnen gleiche Rechte zubilligen. Es will verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, dass<br />
zwischen beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen 1. und 2. Klasse unterschieden<br />
wird bzw. Gruppen vom beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Menschen gebildet werden,<br />
die unterschiedlich behandelt werden. Art. 12 (Gleiche Anerkennung<br />
beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen vor dem Gesetz) Weltweit werden<br />
nicht nur Menschen mit geistiger Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> psychischer<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung, son<strong>der</strong>n auch bl<strong>in</strong>de und taubstumme Menschen<br />
entmündigt o<strong>der</strong> für geschäftsunfähig erklärt. Art. 12 des Übere<strong>in</strong>-<br />
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