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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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den. Damit werden zwei Gruppen von <strong>Frauen</strong> nicht angemessen versorgt, deren Problematik nach<br />

dem Forschungsstand auf besondere Weise mit Gewalterleben verknüpft ist <strong>und</strong> ein hohes Risiko von<br />

Reviktimisierung birgt.<br />

Insbesondere gibt es Hürden <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> mit Behinderung, Schutz vor akuter Gewalt zu erfahren. Die<br />

Eignung der <strong>Frauen</strong>häuser <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> mit Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Behinderungen wird seit 2010 zunehmend<br />

von der <strong>Frauen</strong>hauskoordinierung thematisiert. Die Barrierefreiheit in allen <strong>Frauen</strong>häusern<br />

zu erreichen, ist ein stolzes Ziel. Unter Barrierefreiheit ist viel mehr zu verstehen als das Vorhalten<br />

eines <strong>für</strong> Rollstühle geeigneten Zimmers. Es ist davon auszugehen, dass <strong>Frauen</strong> mit Beeinträchtigungen<br />

bereits in großer Zahl in <strong>Frauen</strong>häusern aufgenommen werden, ohne dass dies als Arbeit mit Behinderten<br />

gilt. <strong>Frauen</strong> mit Depressionen sind in <strong>Frauen</strong>häusern öfter anzutreffen, <strong>Frauen</strong> mit leichteren<br />

Seh- <strong>und</strong> Hörproblemen – oft durch Schläge verursacht – werden ebenso aufgenommen wie<br />

<strong>Frauen</strong> mit leichteren Lernschwierigkeiten. Die Diskussion um Barrierefreiheit bezieht sich auf ausgeprägte<br />

Formen von Behinderung. Materialien <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> mit unterschiedlichen Behinderungen wurden<br />

inzwischen erarbeitet. Es fehlt an Fortbildung <strong>und</strong> an Mitteln der Umsetzung.<br />

Ein Problem bei der Umsetzung von Verbesserungen liegt darin, dass die Unstimmigkeiten bei der<br />

Deckung des Bedarfs nicht ohne weiteres durch eine Erhöhung der Platzzahl in den Einrichtungen zu<br />

lösen sind. <strong>Frauen</strong>häuser, die in 2010 nicht voll ausgelastet waren, konnten trotzdem kurzzeitig wegen<br />

Platzmangel anfragende <strong>Frauen</strong> nicht aufnehmen. Bereits die Aufnahme einer Frau mit mehreren<br />

Kindern kann dazu führen, dass ein Haus mit wenigen Plätzen plötzlich belegt ist. Das Problem ist,<br />

dass Aufnahmen in Notsituationen nicht planbar sind.<br />

Das Kriterium des umgehenden Schutzes bei akuter Gewalt bezieht die Kinder von <strong>Frauen</strong> ein. Zwar<br />

nehmen alle <strong>Frauen</strong>häuser Kinder <strong>und</strong> weibliche <strong>Jugend</strong>liche auf, aber bezogen auf männliche <strong>Jugend</strong>liche<br />

besteht ein Mangel: Bei ihnen greifen unterschiedliche Altersgrenzen – teilweise bereits ab<br />

12 Jahren, also noch im Kindesalter, häufiger ab 14 Jahren. Begründet wird dies mit der beengten<br />

Wohnsituation <strong>und</strong> unzureichenden räumlichen Abtrennungsmöglichkeiten. Den Angaben der <strong>Frauen</strong>häuser<br />

nach werden auch viele Ausnahmen gemacht <strong>und</strong> die Aufnahme vom Einzelfall bzw. der<br />

aktuellen Situation im Haus abhängig gemacht. <strong>Frauen</strong>häuser, die über einzelne Zimmer <strong>und</strong> getrennte<br />

Sanitäranlagen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> mit ihren Kindern bzw. über getrennte Wohneinheiten verfügen,<br />

können die Altersgrenzen anders handhaben. Bislang steht die Ausstattung der <strong>Frauen</strong>häuser der<br />

Aufnahme von Müttern mit ihren Söhnen im jugendlichen Alter mehrheitlich entgegen.<br />

Die Unterstützungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Kinder sind strukturell begrenzt. Die Personalressourcen der<br />

<strong>Frauen</strong>häuser reichen bis auf wenige Ausnahmen nicht, um den Töchtern <strong>und</strong> Söhnen eine angemessene<br />

fachliche Unterstützung in der Krise der Flucht zukommen zu lassen. Hier besteht mit Blick auf<br />

Gewaltprävention dringender Handlungsbedarf.<br />

B3.2 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen <strong>Frauen</strong><br />

Die Landkarten, die den B<strong>und</strong>eslandprofilen beigefügt wurden (siehe C3), zeigen, dass es in fast jedem<br />

B<strong>und</strong>esland Landkreise <strong>und</strong> Regionen gibt, die kaum oder gar nicht über Einrichtungen verfügen,<br />

die auf Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> spezialisiert sind. Zudem muss bedacht werden, dass die Fachberatungsstellen<br />

unterschiedliche Schwerpunkte setzen: Gibt es in einer Stadt oder einem Landkreis eine<br />

Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt, bedeutet das nicht, dass hier ein Opfer von Menschen-<br />

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