17.10.2013 Aufrufe

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Angaben der Landesregierung:<br />

Politische Instrumente zum<br />

Thema Gewalt gegen <strong>Frauen</strong><br />

z.B. Aktions-/Arbeitspläne<br />

2. Landesaktionsplan (2001 bis 2005) schreibt Gesamtkonzeption<br />

<strong>für</strong> alle Gewaltformen fest<br />

Angaben des Landes zu vom Land geförderten Angeboten<br />

<strong>Frauen</strong>häuser bzw. <strong>Frauen</strong>- 9<br />

<strong>und</strong> Kinderschutzhäuser <strong>und</strong><br />

gesamte Platzzahl<br />

Zufluchtswohnungen <strong>und</strong><br />

gesamte Platzzahl<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> von 5 Interventionsstellen mit jeweils einer Kinder- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>bera-<br />

Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong> tung<br />

8 Kontakt- <strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

Beratungsstellen bei sexuel- 5<br />

ler Gewalt / <strong>Frauen</strong>notrufe<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> von<br />

sexuellem Missbrauch Betroffene<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> Opfer 1<br />

von Menschenhandel<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> Opfer<br />

von Zwangsverheiratung<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> Lesben<br />

<strong>und</strong> Trans*-Menschen<br />

Beratungsstellen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong><br />

mit Behinderungen<br />

Gesamtumfang der Förde- 1.871.660,50 € <strong>für</strong> das Beratungs- <strong>und</strong> Hilfenetzwerk<br />

rung<br />

davon:<br />

189.880,50 € <strong>für</strong> Beratungsstellen <strong>für</strong> sexualisierte Gewalt<br />

646.600 € <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser<br />

233.250 € <strong>für</strong> Beratungsstellen <strong>für</strong> Opfer häuslicher Gewalt<br />

677.250 € <strong>für</strong> Interventionsstellen<br />

58.580 € <strong>für</strong> die Beratungsstelle <strong>für</strong> Opfer von Zwangsprostitution<br />

<strong>und</strong> Menschenhandel<br />

66.100 € <strong>für</strong> Täterberatungsstellen<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Die Förderung ist festgelegt in der „Richtlinie über die Gewährung<br />

Förderung<br />

von Zuwendungen zur Förderung von <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

<strong>für</strong> Opfer sexualisierter <strong>und</strong> häuslicher Gewalt, Interventionsstellen,<br />

einer Koordinierungsstelle <strong>und</strong> Männerberatungsstellen“<br />

vom 1.1.2009.<br />

Kommunale Ko-Finanzierung Land gibt Geld an Einrichtungen, Träger kümmert sich um kommu-<br />

als Voraussetzung der Lannale Förderung, kommunale Gegenfinanzierung zwingend<br />

desfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zu- Interventionsstelle <strong>und</strong> Menschenhandelsberatungsstelle 100%<br />

wendung, z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>- Landesfinanzierung<br />

häuser <strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die Allgemeine <strong>und</strong> spezielle Zuwendungsvoraussetzungen sind in der<br />

Förderung<br />

oben genannten Richtlinie festgelegt.<br />

149

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!