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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Finanzierungselement) basiert deren Finanzierung wesentlich auf den Zuwendungen der öffentlichen<br />

Hand; die sog. Objektförderung, nämlich die Finanzierung sozialer Dienstleistungen durch die Finanzierung<br />

der helfenden Infrastruktur, steht hier im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Eine Variante der Zwei-Elemente-Finanzierung ist eine vertraglich vereinbarte Tagessatzfinanzierung,<br />

bei der die den Kommunen allgemein zugewiesenen Mittel von diesen an die <strong>Frauen</strong>häuser weitergereicht<br />

werden. 323 Die entsprechende Tagessatz-Vereinbarung ist nur die äußere Form, die an die<br />

Kommune zugewandten Gelder weiterzuleiten. Damit wird im Verhältnis zu den <strong>Frauen</strong>häusern auf<br />

eine zuwendungs-, also haushaltsrechtliche Herangehensweise verzichtet.<br />

Die Drei-Elemente-Finanzierung enthält neben Zuwendungen aus kommunaler Hand oder seitens des<br />

jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes einen Tagessatzfinanzierungsanteil sowie typischerweise einen Anteil von<br />

Eigenmitteln des <strong>Frauen</strong>hauses. Die Tagessatzfinanzierung nach SGB II <strong>und</strong> SGB XII kommt allerdings<br />

nur in Betracht, wenn die betroffenen <strong>Frauen</strong> nach diesen Gesetzen anspruchsberechtigt sind. 324<br />

Fehlt es daran, dann muss das <strong>Frauen</strong>haus die entsprechenden Kosten aus eigenen (Spenden)Mitteln<br />

finanzieren oder die <strong>Frauen</strong> müssen den Betrag selbst zahlen.<br />

Die oben beschriebenen Unschärfen bei der Frage, wer leistungsberechtigt ist, schlagen, wie dort<br />

schon dargelegt, auf die Finanzierungsebene durch. Die Abwicklung der Tagessatzfinanzierung ist<br />

zudem mit einigem organisatorischen Aufwand verb<strong>und</strong>en, wenn etwa eine vorherige (also vor Aufnahme<br />

der Frau erfolgende) Zusicherung der Finanzierung eingeholt werden muss. 325 Das Fehlen von<br />

Kostenerstattungsvereinbarungen kann zum Problem werden 326 , weil nicht klar ist, wie sich die teilweise<br />

nur auf Absprachen, KdU-Richtlinien oder Verwaltungsroutinen beruhenden Tagessätze bemessen<br />

bzw. wie sie administriert werden. Zudem gilt, sofern es Vereinbarungen gibt: „Die Verträge<br />

sind sehr uneinheitlich <strong>und</strong> reichen von sehr detaillierten Leistungsvereinbarungen bis zu pauschal<br />

gefassten Leistungen.“ 327 Wie die Pauschalen zustande kommen, also welche Annahmen über Kosten<br />

ihnen zugr<strong>und</strong>eliegen, lässt sich jedenfalls <strong>für</strong> einen Außenstehenden nicht durchweg bzw. nicht ohne<br />

Weiteres nachvollziehen.<br />

Generell problematisch ist die unkoordinierte Zuordnung der Ausgabenanteile unter den Bedingungen<br />

der Mischfinanzierung. Zunächst ist nicht klar, welche „Finanzierungstöpfe“ überhaupt in Frage<br />

kommen. Namentlich die Frage, ob bzw. inwieweit der „Topf“ der Kinder- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>hilfe-<br />

Finanzierung herangezogen werden darf – zumal der Kinderschutz, wie die empirische Bestandsaufnahme<br />

bestätigt, ein zentraler Bestandteil der <strong>Frauen</strong>häuser ist – 328 , ist nicht verlässlich beantwortet.<br />

mindestens zur Hälfte an den Ausgaben beteiligen. Wird die kommunale Mitförderung dauerhaft reduziert,<br />

wird auch das Land seinen Zuschussanteil entsprechend reduzieren. […].“<br />

323<br />

Nach den empirischen Bef<strong>und</strong>en dürfte dies jedenfalls bei funktionaler Betrachtung auch der Fall im Land<br />

Bremen sein, ungeachtet der besonderen haushaltsrechtlichen Ausgestaltung des Verhältnisses von Land (Freie<br />

Hansestadt Bremen) <strong>und</strong> Kommunen (Stadtgemeinde Bremen sowie Bremerhaven); vgl. Sozialwissenschaftliches<br />

Gutachten B 3.1.4.<br />

324<br />

Dazu oben Teil 2., B. I.<br />

325<br />

Dazu Anhang 1.<br />

326<br />

Parlamentarische Staatssekretärin Karwatzki, BT-Plenarprotokoll 10/vom 12.3.1986, S. 15598 (D).<br />

327<br />

Deutscher Verein <strong>für</strong> öffentliche <strong>und</strong> private Fürsorge, Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Finanzierung<br />

von <strong>Frauen</strong>häusern vom 15.7.2010 (DV 10/10 - AF III), S. 18 (zur Tagessatzfinanzierung),<br />

http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2010/pdf/DV%2010-10.pdf (abgerufen<br />

am 30.1.2012).<br />

328<br />

Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.1.7; Hinweis auf die zentrale Bedeutung u.a. der Einrichtungen der<br />

Kinder- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>hilfe sowie der Kinderschutzhäuser neben den <strong>Frauen</strong>häusern auch bei Gradistanac, BT-<br />

Plenarprotokoll 16/172 vom 26.6.2008, S. 18331 (B).<br />

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