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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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3.4 B<strong>und</strong>esweites Hilfetelefon bei Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> als niedrigschwelliges Angebot mit Lot‐<br />

senfunktion ins Hilfesystem einrichten<br />

Schon bisher war bekannt, dass aus einem Bündel unterschiedlicher Gründe viele <strong>Frauen</strong> keinen Zu‐<br />

gang zu den vorhandenen Angeboten professioneller Hilfe finden. Die Bestandsaufnahme hat die<br />

vorhandenen Erkenntnisse bestätigt <strong>und</strong> mit der Repräsentativbefragung potentieller Nutzerinnen<br />

um weitere Aspekte bereichert.<br />

Um einige der Barrieren abzubauen, die <strong>Frauen</strong> daran hindern, externe Hilfe zu suchen, fehlte bislang<br />

unter anderem ein niedrigschwelliges Hilfeangebot, das jederzeit <strong>und</strong> anonym erreichbar ist <strong>und</strong><br />

<strong>Frauen</strong> den Weg zu den Unterstützungseinrichtungen vor Ort weist.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat auf diese Erkenntnis reagiert <strong>und</strong> baut zur Zeit auf der Basis des am 14.<br />

März 2012 in Kraft getretenen Hilfetelefongesetzes ein b<strong>und</strong>esweites Hilfetelefon bei Gewalt gegen<br />

<strong>Frauen</strong> auf, das neben den betroffenen <strong>Frauen</strong> auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld <strong>und</strong> Per‐<br />

sonen, die beruflich oder ehrenamtlich gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> beraten, unterstützen wird. Das<br />

Hilfetelefon soll zum Jahreswechsel 2012/2013 seinen Dienst aufnehmen <strong>und</strong> die Lücke im Hilfesys‐<br />

tem schließen.<br />

Der Erfolg des Hilfetelefons als neuer Baustein mit niedrigschwelliger Lotsenfunktion im Hilfesystem<br />

ist eng verknüpft mit dem Vorhandensein eines funktionsfähigen <strong>und</strong> differenzierten Netzes von<br />

qualifizierten Unterstützungseinrichtungen vor Ort.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist davon auszugehen, dass B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Kommunen auch langfristig weiter ge‐<br />

fordert sind, Hilfebedarfe genauer zu identifizieren <strong>und</strong> durch Weiterentwicklung des Hilfesystems<br />

Antworten zu entwickeln.<br />

3.5 Verortung der psychosozialen Leistungen bei Gewalt im System des sozialen Leistungsrechts<br />

überprüfen <strong>und</strong> rechtlichen Klärungsbedarf hinsichtlich sozialrechtlicher Schnittstellen auf‐<br />

greifen<br />

In Anknüpfung an eine Diskussion, die in der Fachöffentlichkeit schon kurz nach dem Inkrafttreten<br />

des SGB II begonnen hat <strong>und</strong> seitdem in unterschiedlicher Akzentuierung fortgeführt wird, benennt<br />

das Gutachten als gr<strong>und</strong>legenden strukturellen Nachteil, dass die leistungsrechtliche Verortung der<br />

Hilfen <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> zur Zeit überwiegend über Normen des Sozialrechts erfolgt, die<br />

aber auf andere Ereignisse im Lebensverlauf zugeschnitten sind <strong>und</strong> nicht auf den individuellen Hilfe‐<br />

bedarf bei Gewalterfahrungen.<br />

Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> das SGB II, das in erster Linie die Eingliederung arbeitsuchender Menschen<br />

in den Arbeitsmarkt bezweckt, das aber derzeit <strong>für</strong> einen Großteil der gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> mit<br />

ihren Kinder diejenigen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen bereitstellt, die <strong>für</strong> die Kosten der Unterkunft (KdU) im<br />

<strong>Frauen</strong>haus, aber auch <strong>für</strong> die dort bereitgestellten psychosozialen Leistungen an <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Kinder<br />

herangezogen wird. Aber auch <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>, deren Aufenthalt im <strong>Frauen</strong>haus nach den Vorschriften<br />

des SGB XII oder des AsylbLG finanziert werden muss, bestehen strukturell ähnliche Probleme insbe‐<br />

sondere im Hinblick auf Leistungen zur psychosozialen Betreuung.<br />

Lösungsansätze wurden bislang in der Praxis mit einigem Erfolg im Wege der problemadäquaten<br />

Nutzung von Ermessensspielräumen gesucht; diese haben seit Inkrafttreten des SGB II z.B. in den von<br />

der B<strong>und</strong>‐Länder‐Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt zusammengestellten „Models of good practice bei<br />

der Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II <strong>für</strong> von häuslicher Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong>“ 33 , in<br />

33 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=106284.html.<br />

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