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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Um eine Übersicht zu den Schutzmöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> bei Gewalterfahrung zu erhalten, erschien<br />

es sinnvoll, wenigstens einige Daten über die Häufigkeit von polizeilich bekannten Delikten im Rahmen<br />

„häuslicher Gewalt“ <strong>und</strong> dabei veranlasster Maßnahmen zum Schutz zusammen zu tragen, in<br />

einigen B<strong>und</strong>esländern auch als „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ bezeichnet. Es war nicht der<br />

direkte Auftrag dieser Studie, diese Schutzmaßnahmen im Einzelnen darzustellen oder den Umfang<br />

der aus dem polizeilichen Eingreifen resultierenden gerichtlichen Schritte anteilig zu ermitteln.<br />

Diese Zahlen in der PKS geben allerdings nicht die tatsächliche Zahl der Polizeieinsätze bei häuslicher<br />

Gewalt an, denn die PKS wird als Ausgangsstatistik geführt. D.h. es gehen nur die Verfahren in die<br />

Zählung ein, bei denen die Polizei am Ende des Ermittlungsverfahrens davon ausgeht, dass eine Straftat<br />

begangen wurde.<br />

Auch die Anzahl der betroffenen Personen, ob Tatverdächtige oder Geschädigte, wurde bislang nur<br />

zu einzelnen Deliktgruppen erhoben. Nach einem Beschluss der Konferenz der Innenminister <strong>und</strong> -<br />

senatoren der Länder (IMK) aus dem Jahr 2007 erfolgt jetzt in der PKS ab dem <strong>Bericht</strong>sjahr 2011 eine<br />

auf B<strong>und</strong>esebene einheitliche Erfassung, die die differenzierte Erhebung <strong>und</strong> Dokumentation von<br />

Delikten häuslicher Gewalt durch aktuelle/frühere Partner erstmals ermöglicht <strong>und</strong> auch eine Zuordnung<br />

nach zusammenlebenden/nicht zusammenlebenden Beziehungspartnern erlaubt. Für die B<strong>und</strong>esländer<br />

werden damit erstmals b<strong>und</strong>esweit einheitlich aufbereitete Daten zu den polizeilich erfassten<br />

Straftaten, die typischerweise im Kontext häuslicher Gewalt (nach obiger Definition) vorkommen,<br />

vorliegen. Ermöglicht werden damit b<strong>und</strong>esweit vergleichbare Aussagen <strong>für</strong> die Straftaten<br />

gegen das Leben (Tötungsdelikte), gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle<br />

Nötigung u.a.), sog. Rohheitsdelikte (Körperverletzung u.a.) sowie Straftaten gegen die persönliche<br />

Freiheit (Stalking, Menschenhandel u.a.)<br />

• durch aktuelle <strong>und</strong>/oder frühere Beziehungspartner/innen (aufgeschlüsselt nach Ehepartner/in,<br />

eingetragener Lebensgemeinschaft <strong>und</strong> Partner/in nichtehelicher Lebensgemeinschaft<br />

sowie zusammenfassend den früheren Partner/innen)<br />

• erfasst nach dem Kriterium der räumlich-sozialen Nähe (im gemeinsamen Haushalt lebend<br />

u.a.)<br />

• erfasst nach der sog. „Geschädigten-Spezifik“ im Hinblick auf Hilflosigkeit (z.B. durch Alkohol-/<br />

Drogenkonsum oder Behinderung/Erkrankung/Alter) u.a.<br />

Die Daten werden ab 2012 / 2013 zur Verfügung stehen. Ihre Verwendung als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> einen<br />

oder mehrere Indikatoren zu häuslicher Gewalt soll im Rahmen der künftigen Fortschreibung des<br />

Gleichstellungsatlas 23 überprüft werden.<br />

Wünschenswert wäre auch eine Erfassung von Mehrfacheinsätzen bei den gleichen betroffenen Personen,<br />

um eine Dokumentation der Eskalation von Gewalt in Beziehungen auch statistisch aufzuzeigen.<br />

Zudem erhielte man aus polizeilicher Sicht genauere Erkenntnisse <strong>für</strong> Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />

<strong>und</strong> Prävention. Die Änderungen in der neuen b<strong>und</strong>eseinheitlichen Regelung der Statistik<br />

zu häuslicher Gewalt sehen diese Präzisierung leider nicht vor.<br />

23 Der Beschluss, einen Gleichstellungsatlas zu erstellen, wurde 2008 von 18. GFMK (Konferenz der Gleichstellungs-<br />

<strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>ministerinnen, -minister, -senatorinnen <strong>und</strong> -senatoren der Länder) getroffen; der Atlas wird<br />

veröffentlicht durch das BMFSFJ, 3. Auflage 2010.<br />

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