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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Das Ergebnis der Prüfung durch das Ministerium <strong>für</strong> Inneres, <strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport<br />

wird den örtlichen Trägern der Sozialhilfe mitgeteilt.<br />

Einsparungen des Trägers, die durch Abweichungen vom vereinbarten Personalschlüssel<br />

erzielt wurden, sind anteilig an die Zuwendungsgeber zurück zu zahlen.<br />

Darüber hinaus gelten die Vorschriften des § 44 der Landeshaushaltsordnung<br />

des Saarlandes sowie die betreffenden Verwaltungsvorschriften.<br />

IX. Inkrafttreten <strong>und</strong> Dauer der Vereinbarung<br />

Die Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarung tritt zum 01.01.2007 in Kraft <strong>und</strong> gilt <strong>für</strong><br />

drei Jahre. Im Frühjahr 2009 werden die Betreuungskosten im Hinblick auf die Belegzahlen<br />

erneut geprüft <strong>und</strong> ggf. angepasst. Das Vertragsverhältnis kann von den Vertragspartnern<br />

vor Ablauf der Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung aus<br />

wichtigem Gr<strong>und</strong> ist davon unberührt. Sie ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6<br />

Wochen möglich.<br />

X. Anlagen<br />

Die Anlagen 1 – 13 627 sind Bestandteil der Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarung.<br />

Anlage 1<br />

Modellrechnung <strong>für</strong> 2006<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Berechnung der Personalkosten ist die Übersicht über die Vergütung von<br />

Angestellten des Ministeriums <strong>für</strong> Finanzen <strong>für</strong> das Jahr 2006.<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Inneres, <strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport fördert 28% der anerkannten<br />

Personalkosten, die Landkreise <strong>und</strong> der Stadtverband Saarbrücken 65%. Der Eigenanteil<br />

des Trägers beträgt 7 %. Zusätzlich übernimmt der Träger jährlich die Kosten <strong>für</strong> die Projektbegleitung<br />

analog ½ BAT IVa, die Kosten <strong>für</strong> Fortbildung <strong>und</strong> Supervision, sowie die<br />

Personalnebenkosten aller Mitarbeiterinnen.<br />

Das Ministerium gewährt die Förderung im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung<br />

der anerkannten Personalkosten der drei <strong>Frauen</strong>häuser in Form eines nicht<br />

rückzahlbaren Zuschusses.<br />

Zu den Kosten des nachfolgend aufgeführten Fachpersonals je <strong>Frauen</strong>haus sind <strong>für</strong> die<br />

<strong>Frauen</strong>häuser die Kosten bis zu 4 Stellen pädagogisches Hilfspersonal anerkennungsfähig.<br />

627 Die Anlagen 2 – 13 sind hier nicht abgedruckt.<br />

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