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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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2. Art. 72 Abs. 2 GG<br />

a) Die Vorgaben des Altenpflegegesetz-Urteils des B<strong>und</strong>esverfassungs-<br />

gerichts<br />

Der B<strong>und</strong> darf von der Kompetenz des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG allerdings nur Gebrauch machen,<br />

„wenn <strong>und</strong> soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im B<strong>und</strong>esgebiet oder die Wahrung<br />

der Rechts- <strong>und</strong> Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine b<strong>und</strong>esgesetzliche Regelung<br />

erforderlich macht“ (Art. 72 Abs. 2 GG). Wie diese Erforderlichkeitsklausel im Einzelnen zu<br />

verstehen ist, ist umstritten. Leitentscheidung hier<strong>für</strong> ist das Altenpflegegesetz-Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

(BVerfG), 439 das die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG zwar konkretisiert, aber<br />

dadurch auch neue Auslegungsprobleme geschaffen hat. 440 Dass sich das Urteil <strong>und</strong> die von ihm präsentierte<br />

Auslegung von Art. 72 Abs. 2 GG unterschiedlich verstehen lässt, zeigt sich daran, dass die<br />

Frage, ob durch B<strong>und</strong>esgesetz ein eigenes umfassendes „<strong>Frauen</strong>hausgesetz“ erlassen werden dürfte,<br />

kontrovers beantwortet wird: Die einen halten dies mit Blick auf Art. 72 Abs. 2 GG <strong>für</strong> unzulässig, 441<br />

andere meinen, Art. 72 Abs. 2 GG stehe nicht im Wege. 442<br />

aa) Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

Hinsichtlich des Ziels der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse […] im gesamtstaatlichen<br />

Interesse“ betont das BVerfG, damit werde dem B<strong>und</strong>esgesetzgeber ein Eingreifen nicht erlaubt,<br />

„wenn lediglich eine Verbesserung der Lebensverhältnisse in Rede steht“ 443 . Der B<strong>und</strong> sei „erst dann<br />

zum Eingreifen ermächtigt, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der B<strong>und</strong>esrepublik in<br />

erheblicher, das b<strong>und</strong>esstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt<br />

439 B<strong>und</strong>esverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 24.10.2002 – 2 BvF 1/01 –, BVerfGE (Amtliche Sammlung<br />

der Entscheidungen des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts) Bd. 106, 62 – 166, juris (oder www.bverfg.de).<br />

440 Zur (kritischen) Einordnung siehe insb. Jochum, Richtungsweisende Entscheidung des BVerfG zur legislativen<br />

Kompetenzordnung des Gr<strong>und</strong>gesetzes, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2003, 28 – 30; Brenner, Die<br />

Neuregelung der Altenpflege – BVerfG, NJW 2003, 41, Juristische Schulung (JuS) 2003, 852 – 854; Depenheuer,<br />

Vom „Bedürfnis“ zur „Erforderlichkeit“, Zeitschrift <strong>für</strong> Gesetzgebung (ZG) 2003, 177 – 189; Hanebeck, Gestoppte<br />

Kompetenzerosion der Landesparlamente? Neueste Rechtsprechung zum alten Thema der Gesetzgebungsverteilung<br />

im B<strong>und</strong>esstaat: Das Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zum Altenpflegegesetz, Zeitschrift <strong>für</strong><br />

Parlamentsfragen (ZParl) 2003, 745 – 754.<br />

441 Finkelnburg, Stellungnahme vom 10.11.2008 zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, <strong>Senioren</strong>,<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> zum Thema „Situation der <strong>Frauen</strong>häuser“, Ausschuss-Drucksache 16(13)385h, S. 2 – 5,<br />

http://webarchiv.b<strong>und</strong>estag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1526&id=1122 (abgerufen am 30.1.2012); Rennert,<br />

Gutachtliche Stellungnahme vom 5.11.2008 im Rahmen der öffentlichen Anhörung des <strong>Familie</strong>nausschusses<br />

des Deutschen B<strong>und</strong>estages am 12.11.2008 zur Situation von <strong>Frauen</strong>häusern, hier: Gesetzgebungskompetenz<br />

des B<strong>und</strong>es, Ausschuss-Drucksache 16/13)385c, S. 11 – 13,<br />

http://webarchiv.b<strong>und</strong>estag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1526&id=1122 (abgerufen am 30.1.2012).<br />

442 Deutscher Juristinnenb<strong>und</strong>, Stellungnahme vom 6.11.2008 im Rahmen der öffentlichen Anhörung des <strong>Familie</strong>nausschusses<br />

des Deutschen B<strong>und</strong>estages am 12.11.2008 zur Möglichkeit der b<strong>und</strong>eseinheitlichen Finanzierung<br />

von <strong>Frauen</strong>schutzhäusern, Ausschuss-Drucksache 16(13)385f, S. 5 f.,<br />

http://webarchiv.b<strong>und</strong>estag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1526&id=1122 (abgerufen am 30.1.2012).<br />

443 B<strong>und</strong>esverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 24.10.2002 – 2 BvF 1/01 –, BVerfGE (Amtliche Sammlung<br />

der Entscheidungen des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts) Bd. 106, 62 – 166, juris (oder www.bverfg.de), Rn. 320;<br />

bestätigend: Rn. 323.<br />

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