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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

Förderung<br />

Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> Fachberatungs-<br />

stellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Förderung<br />

Veränderungen der Förderhöhe<br />

Weitere Angebote<br />

Angebote im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

Landeskoordinierungsstelle<br />

keine<br />

Die Finanzierung ist festgelegt durch die „Richtlinie <strong>für</strong> die Förderung<br />

von <strong>Frauen</strong>häusern in Bayern“ sowie die „Richtlinie zur Förderung<br />

von Notrufen <strong>für</strong> die von sexualisierter Gewalt <strong>und</strong> häuslicher<br />

Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> von sexualisierter Gewalt betroffene<br />

Kinder <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche in Bayern“, jeweils vom<br />

9.12.2008, geändert am 30.1.2009.<br />

Platzschlüssel: 1 <strong>Frauen</strong>hausplatz auf 10.000 weibliche Einwohner<br />

im Alter von 18 bis 60 Jahren.<br />

Die Förderung der Fachberatungsstellen <strong>für</strong> Opfer von Menschenhandel<br />

<strong>und</strong> Zwangsverheiratung erfolgt im Rahmen einer Projekt-<br />

förderung ohne Richtlinie.<br />

Land zahlt bei <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> Notrufen nur, wenn Kommune<br />

zahlt, deren Förderung wird vor Ort ausgehandelt (Ziel des Gesamtkonzepts<br />

zur Finanzierung von <strong>Frauen</strong>häusern in Bayern: alle<br />

LK <strong>und</strong> kreisfreie Städte ordnen sich einem <strong>Frauen</strong>haus zu <strong>und</strong> teilen<br />

die Kosten)<br />

<strong>Frauen</strong>häuser erhalten gestaffelt je nach Größe einen staatlichen<br />

Personalkostenzuschuss; Notrufe erhalten eine Personalkostenförderung<br />

oder einen Sachkostenzuschuss<br />

Anforderungen hinsichtlich der <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Notrufe festgelegt<br />

in den Förderrichtlinien (z.B. 24 h Erreichbarkeit <strong>für</strong> Notrufe,<br />

Art <strong>und</strong> Qualifikation des Fachpersonals, mind. 5 Plätze in <strong>Frauen</strong>häusern<br />

<strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> + 5 <strong>für</strong> Kinder, außer-dem Verpflichtung zu<br />

weiteren Aktivitäten: Hilfestellung bei gewünschter Kontaktaufnahme<br />

mit dem Partner, nachgehende Betreuung, Öffentlichkeits-<br />

<strong>und</strong> Präventionsarbeit)<br />

2009 Anpassung der Fördersätze <strong>für</strong> die <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Notrufe<br />

an die Gehaltsentwicklung der letzten Jahre, 13 % Erhöhung<br />

Angst- <strong>und</strong> Traumaambulanz, Notfallambulanz <strong>für</strong> weibliche Gewaltopfer,<br />

Ambulanz <strong>für</strong> Traumafolgestörungen<br />

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