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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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IV. Zur Lage von Fachberatungsstellen <strong>und</strong> anderen<br />

Unterstützungsangeboten<br />

Die Probleme, die sich <strong>für</strong> Fachberatungsstellen oder andere Unterstützungsangebote stellen, ähneln<br />

weithin den Problemen, mit denen <strong>Frauen</strong>häuser fertig werden müssen; insofern kann auf die obigen<br />

Ausführungen, die in erster Linie die <strong>Frauen</strong>häuser betreffen, verwiesen werden, die entsprechend<br />

gelten. Vergleichbar problematisch ist insbesondere die Finanzierungssituation. Die Förderbestimmungen<br />

in den B<strong>und</strong>esländern erwähnen häufig neben den <strong>Frauen</strong>häusern bzw. Zufluchtsstätten<br />

auch Beratungsangebote, so etwa in Niedersachsen 394 , wo Beratungseinrichtungen <strong>für</strong> Mädchen <strong>und</strong><br />

<strong>Frauen</strong>, die von Gewalt betroffen sind, ebenso erwähnt werden wie die Beratungs- <strong>und</strong> Interventionsstellen<br />

bei häuslicher Gewalt (BISS), die vor allem <strong>für</strong> eine kurzfristige Hilfe insbesondere bei der<br />

Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes anbieten. 395 Profil <strong>und</strong> Aufgabenspektrum der Beratungseinrichtungen<br />

können sehr unterschiedlich ausfallen, denkbar sind z.B. auch frauenhausnah arbeitende<br />

Beratungsstellen, etwa die ambulant tätigen Beratungsstellen der <strong>Frauen</strong>häuser nach den Förderrichtlinien<br />

des Landes Sachsen-Anhalt, 396 oder nicht zwingend an <strong>Frauen</strong>häuser bzw. Zufluchtsstätten<br />

angeb<strong>und</strong>ene ambulante Beratungsangebote wie etwa in Brandenburg. 397<br />

Soweit diese Stellen zuwendungsfinanziert sind, stellen sich wie bei <strong>Frauen</strong>häusern die strukturellen<br />

Schwierigkeiten der Mischfinanzierung. Inwieweit insbesondere Fachberatungsstellen, die eine fachlich<br />

spezialisierte Beratung <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> anbieten, auch aus anderen „Töpfen“ finanziert<br />

werden, lässt sich nicht generell beantworten, die verfügbaren empirischen Daten erlauben keine<br />

pauschalen Antworten. 398 Die Nähe der Fachberatungsstellen <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

ihre Kinder zu den sonstigen Einrichtungen der Fachberatung in der sozialen Arbeit gestattet allerdings<br />

den Schluss, dass insoweit (auch) die übliche Finanzierung nach Maßgabe des §§ 75 ff. SGB XII<br />

eine Rolle spielen wird. Das strukturelle Problem der Mischfinanzierung angesichts des Umstands,<br />

dass die öffentlichen Kostenträger Angebote freier Träger gr<strong>und</strong>sätzlich nicht vollfinanzieren, bleibt<br />

auch <strong>und</strong> gerade bei einer (Teil-)Finanzierung nach dem SGB XII bestehen.<br />

Bei aller Besonderheit, die namentlich die Fachberatungsstellen <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> auszeichnet,<br />

ähneln sie anderen Beratungsstellen, die das System der sozialen Sicherheit schon bisher<br />

kennt: Zum einen ist an die Beratungsstellen zu denken, die das Sozialhilferecht kennt, zum anderen<br />

an die Beratungsstellen des Kinder- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>hilferechts.<br />

Insbesondere bei Fachberatungsstellen wäre deshalb zu erwägen, ob diese nicht nach dem Vorbild<br />

der Finanzierung von Beratungsstellen im SGB VIII entweder nur durch Zuwendungen (vgl. § 74 SGB<br />

394 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Mädchen,<br />

die von Gewalt betroffen sind, Nds. MBl. Nr. 4/2007, Nr. 1, Nr. 3; ebenso die Neufassung der Richtlinie<br />

(Erlass vom 27.12.2011) aus dem Jahre 2012.<br />

395 Informationen des Niedersächsischen Ministeriums <strong>für</strong> Soziales, <strong>Frauen</strong>, <strong>Familie</strong>, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Integration<br />

unter http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5157&article_id=13728&_<br />

psmand=17 (abgerufen am 30.1.2012).<br />

396 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den <strong>Frauen</strong>häusern<br />

vom 17.1.2006, Ministerialblatt <strong>für</strong> das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA) 2006, 107, Nr. 4.<br />

397 R<strong>und</strong>erlasses <strong>für</strong> die Zuwendung von Mitteln an die Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte <strong>für</strong> Hilfeangebote <strong>für</strong><br />

von Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihre Kinder (<strong>Frauen</strong>häuser, Zufluchtswohnungen, Beratungsangebote) vom<br />

18. 9. 2003, Nr. 1.3, Nr. 2.1.<br />

398 Sozialwissenschaftliches Gutachten, B 3.2.<br />

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