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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Teil 1: Gutachtenauftrag <strong>und</strong> Gutachtenprofil<br />

A. Gutachtenauftrag – Gang des Gutachtens<br />

Zur vorliegenden Studie „Bestandsaufnahme der <strong>Frauen</strong>häuser, der Fachberatungsstellen <strong>und</strong> anderer<br />

Unterstützungsangebote <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder: Probleme des geltenden<br />

Rechts <strong>und</strong> verfassungsrechtlich bestehende Gestaltungsmöglichkeiten“ gehören zwei Expertisen aus<br />

juristischer Sicht: zum einen eine Darstellung der sozialrechtlichen Fragestellungen, die den Zugang<br />

von Gewalt betroffener (gewaltbetroffener) <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihrer Kinder zu <strong>Frauen</strong>häusern (Zufluchtsstätten)<br />

bzw. anderen Unterstützungsangeboten betreffen, zum anderen eine Darstellung der verfassungsrechtlich<br />

bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten auf B<strong>und</strong>esebene. Im Mittelpunkt der Überlegungen<br />

steht die Defizitanalyse der (sozial)rechtlichen Lage am Beispiel der <strong>Frauen</strong>häuser. Die ergänzend<br />

erfolgenden verfassungsrechtlichen Ausführungen sollen einige wesentliche Aspekte aufzeigen,<br />

die bei einer gesetzlichen Regelung des Themenfeldes zu beachten sind.<br />

Die staatliche Pflicht, Gewalt zu bekämpfen, vor Gewalt zu schützen <strong>und</strong> nach erlittener Gewalt Hilfe<br />

anzubieten, gilt <strong>Frauen</strong> wie Männern gleichermaßen. 54 Die Erkenntnisse, die das Gutachten bezüglich<br />

der <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> der weiteren Unterstützungsangebote zu Tage fördert, beruhen auf Rechtsgr<strong>und</strong>lagen,<br />

die unterschiedslos <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer gelten; sie dürften daher im Gr<strong>und</strong>satz unabhängig<br />

vom Geschlecht der von Gewalt Betroffenen Anwendung finden. Dass hier die Perspektive<br />

der <strong>Frauen</strong> (<strong>und</strong> der von ihnen betreuten Kinder) eingenommen wird, entspricht den Vorgaben der<br />

Koalitionsvereinbarung. Unter der Rubrik „Bekämpfung der Gewalt gegen <strong>Frauen</strong>“ wird ein „<strong>Bericht</strong><br />

zur Lage der <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Kinderschutzhäuser“ in Aussicht gestellt, 55 der u.a. auch durch dieses Gutachten<br />

vorbereitet werden soll. Damit wird insbesondere der in der 16. Legislaturperiode des B<strong>und</strong>estages<br />

intensiv geführte fachpolitische Diskurs aufgenommen. 56<br />

Das Gutachten geht demnach nicht der Frage nach, ob <strong>und</strong> unter welchen Voraussetzungen den betroffenen<br />

<strong>Frauen</strong> ein „Rechtsanspruch“ auf einen <strong>Frauen</strong>hausplatz bzw. auf die Beratung durch Beratungsstellen<br />

gewährt werden sollte, ein Anliegen, das in der politischen Diskussion immer wieder<br />

formuliert wird. Rechtsgutachten, die der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) <strong>und</strong> der<br />

B<strong>und</strong>esverband <strong>Frauen</strong>beratungsstellen <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>notrufe (bff) in Auftrag gegeben haben, widmen<br />

sich dieser Fragestellung einschließlich der finanzierungsrechtlichen Realisierungsbedingungen. 57 Zu-<br />

54 Dazu unten Teil 3, A.<br />

55 Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP <strong>und</strong> CSU, 17. Legislaturperiode, S. 70,<br />

http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf.<br />

56 S. insb. die Antwort der B<strong>und</strong>esregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drucks. 16/8435 „<strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Kinderschutzhäuser<br />

in Deutschland“, BT-Drucks. 16/8651 vom 25.3.2008; außerdem die Anträge BT-Drucks. 16/12992<br />

vom 13.5.2009 „Die Situation von <strong>Frauen</strong>häusern verbessern“; BT-Drucks. 16/8889 vom 23.4.2008, „Forderung<br />

nach einem <strong>Bericht</strong> der B<strong>und</strong>esregierung über die Lage der <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong> Kinderschutzhäuser“; BT-Drucks.<br />

16/6928 vom 7.11.2007, „ Finanzierung von <strong>Frauen</strong>häusern b<strong>und</strong>esweit sicherstellen <strong>und</strong> losgelöst vom SGB II<br />

regeln“.<br />

57 Die Gutachten werden <strong>für</strong> den DPWV von Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms (Hamburg) <strong>und</strong> Prof. Dr.<br />

Joachim Wieland (Speyer) sowie <strong>für</strong> den bff von Prof. Dr. Dagmar Oberlies (Frankfurt a.M.) erstellt. Die Ergebnisse<br />

dieser Untersuchungen lagen zum Zeitpunkt der Abgabe dieses Gutachtens noch nicht vor.<br />

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