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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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chen kaum, nur der Sozialdienst katholischer <strong>Frauen</strong> nennt deutlich mehr ehrenamtliche Mitarbeiterinnen.<br />

B3.1.4 Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Finanzierungsprobleme<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich setzt sich die Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser durch Landesmittel, kommunale Mittel<br />

<strong>und</strong> Eigenmittel zusammen. Neben der pauschal festgesetzten Förderung von Einrichtungen durch<br />

Zuwendungen aus Landes- bzw. kommunalen Etats spielen Tagessätze, die auf der Gr<strong>und</strong>lage von<br />

individuellen Leistungsansprüchen der Bewohnerinnen nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),<br />

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) <strong>und</strong> Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an die Einrichtungen<br />

gezahlt werden eine große Rolle. Tagessätze decken ausschließlich die Kosten von Unterbringung<br />

<strong>und</strong> Beratung, Kosten <strong>für</strong> z.B. ambulante Beratung am Telefon oder Begleitung sind nicht enthalten.<br />

Für die Unterbringung kommt das Jobcenter 10 auf, <strong>für</strong> die Beratung die Kommune. Eine Finanzierung<br />

nach SGB XIII, wie bei Einrichtungen <strong>für</strong> Wohnungslose üblich, erhalten nur wenige <strong>Frauen</strong>häuser.<br />

Die Angaben der <strong>Frauen</strong>häuser zu ihrer Finanzierung im Rahmen der Befragung waren widersprüchlich<br />

<strong>und</strong> schwer auszuwerten. Ganz offenbar gab es Missverständnisse, was unter bestimmten Finanzierungsformen<br />

zu verstehen ist. Zudem antworteten nur knapp Dreiviertel der 222 <strong>Frauen</strong>häuser,<br />

von denen Fragebogen vorliegen, auf die Fragen nach ihrer Finanzierung, sodass die Ergebnisse kaum<br />

aussagekräftig sind. Bei diesem Thema ist möglicherweise das Misstrauen gegenüber einer Befragung<br />

im ministeriellen Auftrag besonders hoch. Verlässlichere Daten über die finanzielle Sicherung der<br />

Einrichtungen bietet die Befragung der Landesministerien. Die dort genannten Finanzierungsmodelle<br />

(vgl. C3) umreißen die Gr<strong>und</strong>sicherung der <strong>Frauen</strong>häuser über Landesfinanzierung oder kommunale<br />

Finanzierung bzw. eine Kombination, was der häufigste Fall ist. Nur in Berlin <strong>und</strong> Hamburg erhalten<br />

die <strong>Frauen</strong>häuser keine kommunalen Zuschüsse, sondern ausschließlich Landesmittel. In Bremen<br />

wird ausschließlich über Tagessätze finanziert, ohne Landesmittel. In Schleswig-Holstein wurden die<br />

Landesmittel <strong>für</strong> die <strong>Frauen</strong>häuser in den kommunalen Finanzausgleich gegeben. Die Befragung zeigte<br />

jedoch, dass <strong>Frauen</strong>häuser ihre Angebote überwiegend aus mehreren Quellen in Form einer<br />

Mischfinanzierung absichern, nicht nur Landesmittel <strong>und</strong> kommunale Mittel, sondern eingeworbene<br />

Eigenmittel über Spenden oder Beiträge der Bewohnerinnen bilden einen Anteil der Finanzierung.<br />

<strong>Frauen</strong> zahlen <strong>für</strong> ihren Aufenthalt selbst, wenn sie erwerbstätig sind. Das kann bedeuten, dass <strong>Frauen</strong><br />

mit niedrigem Erwerbseinkommen – vor allem, wenn sie mit Kindern kommen – den Beitrag nicht<br />

aufbringen können <strong>und</strong> sich im Rahmen eines SGB II-Darlehens verschulden müssen.<br />

10 Jobcenter (die früheren ARGEn/Argen, vgl. § 6d SGB II)<br />

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