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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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• Polizeiliche Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung in den B<strong>und</strong>esländern<br />

Der Phänomenbereich Häusliche Gewalt ist in allen Ländern in den jeweiligen polizeigesetzlichen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der Polizei verankert <strong>und</strong> ist somit auch fester Bestandteil der Gr<strong>und</strong>ausbildung.<br />

Darüber hinaus gibt es vielfältige <strong>und</strong> umfangreiche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen, die sowohl<br />

zentral als auch dezentral erfolgen, um die Thematik <strong>und</strong> die entsprechend notwendigen Kompetenzen<br />

möglichst breit zu streuen. 30 Derzeit liegen keine einheitlich abgestimmten Standards in der<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung zwischen den Länderpolizeien vor.<br />

Es lagen aus 14 von 16 B<strong>und</strong>esländern Angaben dazu vor (siehe Tabelle 47 im Anhang). Sie erfolgten<br />

im Rahmen der Antwort der B<strong>und</strong>esregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke zu Hilfe<br />

<strong>und</strong> Unterstützung <strong>für</strong> alle Opfer von häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz (BT-Drs.<br />

17/5069). Da die Angaben aktuell waren, wurden sie im Rahmen der Bestandsaufnahme nicht neu<br />

erhoben.<br />

Thema der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung der Polizei ist ganz überwiegend häusliche Gewalt, was darauf<br />

zurückzuführen ist, dass dieses Thema Anlass <strong>für</strong> die Änderungen der Polizeigesetze der Länder seit<br />

2002 war. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle aus der neuen Generation von Polizeibeamtinnen<br />

<strong>und</strong> -beamten in ihrer Ausbildung Basisinformationen zu häuslicher Gewalt <strong>und</strong> den polizeilichen<br />

Eingriffsbefugnissen sowie zum Unterstützungssystem erhalten haben.<br />

Sexuelle Gewalt, Menschenhandel usw. sind weniger Thema. Allerdings gibt es <strong>für</strong> diese Bereiche<br />

vielerorts spezialisierte Zuständigkeiten in der Polizei, die speziell geschult sind (vgl. Tabelle 47 im<br />

Anhang).<br />

B4.3 Erledigungspraxis der <strong>Familie</strong>ngerichte in Verfahren nach §§ 1, 2 Gewaltschutz-<br />

gesetz<br />

Im Jahr 2010 gab es 42.199 Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, davon 31.399 im einstweiligen<br />

Rechtsschutzverfahren. Etwa ein Drittel der Gewaltschutzverfahren werden als Hauptsacheverfahren<br />

durchgeführt, insgesamt 10.888.<br />

Die Bewohnerinnenstatistik der <strong>Frauen</strong>hauskoordinierung <strong>für</strong> die Gesamtheit der <strong>Frauen</strong>hausbewohnerinnen<br />

im Jahr 2010 weist 12% Anträge auf Schutzanordnungen <strong>und</strong> 4,9% Anträge auf Wohnungszuweisungen<br />

nach dem Gewaltschutzgesetz aus (n=3.224, <strong>Frauen</strong>hauskoordinierung 2011:28).<br />

Unsere Erhebung weist einen von <strong>Frauen</strong>hausmitarbeiterinnen geschätzten Anteil von Bewohnerinnen<br />

der einzelnen <strong>Frauen</strong>häuser zwischen 0 <strong>und</strong> 80% aus, die in 2010 Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz<br />

gestellt haben. Der Schwerpunkt lag niedrig bei fast 50% <strong>Frauen</strong>häuser in denen 1 bis<br />

5% der Bewohnerinnen solche Anträge stellten. In einem weiteren guten Viertel der <strong>Frauen</strong>häuser<br />

waren es 6 bis 10% der Bewohnerinnen. Die Unterstützung von <strong>Frauen</strong> bei der Antragstellung ist eine<br />

Aufgabe der <strong>Frauen</strong>häuser, wenn auch in den <strong>Frauen</strong>häusern <strong>Frauen</strong> unterkommen, die einen eher<br />

30 1995 gab das BMFSFJ unter Mitwirkung von Polizeibeamtinnen <strong>und</strong> -beamten aus den B<strong>und</strong>esländern eine<br />

Lehrgangskonzeption <strong>für</strong> polizeiliche Weiterbildung zu Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> heraus, um den Länderpolizeien<br />

ein Modell an die Hand zu geben (BMFSFJ 1995). Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte<br />

gegen häusliche Gewalt wurden Fortbildungen <strong>für</strong> Polizeiangehörige sowie Juristinnen <strong>und</strong> Juristen<br />

ausgewertet (WiBIG 2002).<br />

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