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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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wicklungspolitik wird der menschenrechtlich abgesicherte Zugang zu sozialen Dienstleistungen stark<br />

diskutiert. 85<br />

Der Hauptfokus der Problemanalyse liegt auf dem Sozialrecht, also jenen Normen, die sich der Definition<br />

von Leistungsansprüchen, der organisatorischen <strong>und</strong> prozeduralen Umsetzung des Leistungszugangs<br />

sowie deren Finanzierung widmen. Die Problemanalyse ist querschnittsartig angelegt, d.h. ein<br />

Zugangsproblem kann auf unterschiedlichen Ebenen (Definition der Leistungsansprüche, organisatorische<br />

<strong>und</strong> prozedurale Umsetzung, Finanzierung) relevant werden.<br />

II. „Reform“ – was ist gemeint? Am Beispiel der <strong>Frauen</strong>häuser, stellvertretend<br />

<strong>für</strong> die anderen Unterstützungsangebote<br />

Reform meint nachfolgend alle Maßnahmen, die sich auf einen verbesserten Zugang von gewaltbetroffenen<br />

<strong>Frauen</strong> (<strong>und</strong> ihrer Kinder) zu <strong>Frauen</strong>häusern beziehen, also alle Maßnahmen, die Zugangshindernisse<br />

entweder abbauen oder ganz beseitigen. Dies können zum einen Änderungen einzelner<br />

Gesetze sein, die die Leistungen, das Verfahren oder die Finanzierung betreffen. Hinzu kommen aber<br />

z.B. auch veränderte Verwaltungsvorschriften oder Vereinbarungen, die fortentwickelt werden <strong>und</strong><br />

u.U. als Muster dienen können.<br />

Im Mittelpunkt stehen die <strong>Frauen</strong>häuser. Es bestehen zwar vielfältige weitere Unterstützungsangebote,<br />

diese sind jedoch – anders als <strong>Frauen</strong>häuser – nicht in vergleichbarer Weise rechtlicher Regulierung<br />

unterworfen. Das Netz an rechtlichen Normierungen, mit dem die <strong>Frauen</strong>häuser fertig werden<br />

müssen, ist dichter <strong>und</strong> komplexer <strong>und</strong> damit anfälliger <strong>für</strong> Zugangsprobleme, wie sie im Folgenden<br />

beschrieben werden. Soweit es um die Finanzierungsprobleme geht, bestehen die Probleme, die <strong>für</strong><br />

<strong>Frauen</strong>häuser gelten, jedenfalls z.T. in vergleichbarer Weise auch bei den weiteren Unterstützungsangeboten.<br />

Allerdings dürften sich Finanzierungsprobleme <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser schneller als <strong>für</strong> andere<br />

Angebote als existenziell erweisen. Dass <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> andere Unterstützungsangebote wie Beratungsstellen<br />

überhaupt gezwungen sind, auf Finanzierungsschwierigkeiten zu reagieren, ist bei alldem<br />

das entscheidende Gr<strong>und</strong>problem.<br />

Reformen können durch den B<strong>und</strong> oder die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eingeleitet<br />

werden. Der Gutachtenauftrag bezieht sich auf die Analyse b<strong>und</strong>esgesetzlicher Zugangsprobleme,<br />

was nicht ausschließt, dass auch aus Ländersicht Gestaltungsoptionen benannt werden können; darauf<br />

ist am Ende des Gutachtens, wenn der verfassungsrechtliche Rahmen <strong>für</strong> Gestaltungsoptionen<br />

markiert wird, zurückzukommen. 86<br />

85 S. hierzu etwa den Tagungsband „Soziale Sicherung in Entwicklungs- <strong>und</strong> Schwellenländern. Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

gerechten Gestaltung der Globalisierung“, Policy-Workshop 19.6.2008, Berlin, im Auftrag des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s<br />

<strong>für</strong> wirtschaftliche Zusammenarbeit <strong>und</strong> Entwicklung hrsgg. von InWEnt – Internationale Weiterbildung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung gGmbH, Bonn, April 2009, http://www.inwent.org/imperia/md/content/ainternet2008/ef/report_soziale_sicherung_final.pdf<br />

(abgerufen am 30.1.2012).<br />

86 Dazu unten Teil 3, B.<br />

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