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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Gesamtumfang der Landesförderung<br />

Kommunale Ko-Finanzierung als<br />

Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong><br />

Fachberatungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die Förderung<br />

Ab 2012: 4.800.000 € <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser, <strong>Frauen</strong>beratungsstellen,<br />

Landesverband <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>facheinrichtungen, Vernetzungsaufgaben<br />

bei häuslicher Gewalt (KIK), Beratungsangebote<br />

<strong>für</strong> von Menschenhandel Betroffene, Koordination von Belangen<br />

von <strong>Frauen</strong> mit Behinderungen <strong>und</strong> letztmals im Jahr<br />

2012 Landeshelpline<br />

davon:<br />

3.590.000 € <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser (pro Platz wird eine Pauschale in<br />

Höhe von 10.800 € gewährt <strong>und</strong> <strong>für</strong> jedes Haus individuelle<br />

Mietkosten)<br />

850.000 € <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>beratungsstellen (das ist der Landesanteil)<br />

210.000 € <strong>für</strong> KIK<br />

150.000 € <strong>für</strong> die anderen o.g. Angebote<br />

Die im Finanzausgleichsgesetz des Landes <strong>für</strong> diesen Zweck<br />

verankerten Mittel, werden von den Schlüsselzuweisungen,<br />

die jede Kommune bekommt, vorweg abgezogen, so dass sie<br />

<strong>für</strong> diesen Zweck geb<strong>und</strong>en sind. Das Ministerium <strong>für</strong> Justiz,<br />

Gleichstellung <strong>und</strong> Integration übernimmt durch vertragliche<br />

Vereinbarung mit allen Kreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten das<br />

Zuwendungsverfahren an die <strong>Frauen</strong>facheinrichtungen.<br />

Die Landesförderung der <strong>Frauen</strong>beratungsstellen ist an die<br />

adäquate Mitförderung der Kommunen gekoppelt.<br />

Ab 2012 gemeinsame Förderrichtlinien <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser,<br />

<strong>Frauen</strong>beratungsstellen <strong>und</strong> Interventionsstellen<br />

<strong>Frauen</strong>beratungsstellen: mind. 1,5 Personalstellen (staatlich<br />

anerkannte Sozialpädagoginnen, max. Eingruppierung Entgeltgruppe<br />

10 TV-L), 2h tägliche Sprechzeit von montags bis freitags;<br />

<strong>Frauen</strong>häuser: mind. 15 Plätze, Personalschlüssel von<br />

1:6, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen, max. Eingruppierung<br />

Entgeltgruppe 10 TV-L)<br />

Veränderungen der Förderhöhe Die Fördermittel <strong>für</strong> die <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> ab 2012 auch die<br />

Landesmittel <strong>für</strong> die <strong>Frauen</strong>beratungsstellen sind im Finanzausgleichsgesetz<br />

festgeschrieben. Es handelt sich somit nicht<br />

um freiwillige Leistungen des Landes. Um die Summe der Fördermittel<br />

zu verändern, müsste das Finanzausgleichsgesetz<br />

geändert werden. Eine Dynamisierung der Fördermittel ist<br />

nicht möglich.<br />

Angebote im Ges<strong>und</strong>heitsbereich 1 Notfall Trauma-Ambulanz <strong>für</strong> Kinder,<br />

<strong>Jugend</strong>liche <strong>und</strong> Erwachsene, schnelle Hilfe <strong>für</strong> akut traumatisierte<br />

Menschen<br />

1 Ambulanz <strong>für</strong> Psychotraumata<br />

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