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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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tung leistet <strong>und</strong> wo <strong>und</strong> wie sie hilfreich sein kann, zweitens die Dauer bis zum Aufsuchen von Beratung<br />

<strong>und</strong> drittens eine Bewertung der Effekte von Beratung.<br />

(2) Das Kriterium des Leitbildes, dass alle gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> Zugang zu Beratung haben, ist<br />

nicht erfüllt. Die Hürden liegen weniger in einer zu gering verbreiteten Kenntnis von Schutz- <strong>und</strong><br />

Unterstützungsangeboten <strong>und</strong> einem unzureichenden Zugang zu Informationen. Vielmehr sind gerade<br />

psychosoziale Beratungsangebote nicht präsent genug. Für zwei Drittel der Befragten ist die<br />

empf<strong>und</strong>ene Privatheit der Gewalterfahrung eine bedeutsame Mitteilungsbarriere gegenüber Beratung.<br />

Nur wenige <strong>Frauen</strong> kennen keine Stellen, die man bei Erfahrungen von Gewalt in der Partnerschaft<br />

oder sexueller Gewalt empfehlen kann, oder kennen keine Wege, sich gewünschte Informationen zu<br />

verschaffen. Unkenntnis von Hilfen ist nur bei einem kleinen Prozentsatz der Gr<strong>und</strong>, keine Beratung<br />

trotz Gewalterfahrungen zu suchen.<br />

Allerdings sind psychosoziale Beratungsstellen weniger bekannt bzw. präsent. Zu beachten ist, dass<br />

hier nicht nach (psychosozialen) Hilfeangeboten gefragt wurde, sondern nach Stellen, „an die man<br />

sich wenden kann“. Entsprechend wurden die allgemein bekannten Stellen der Polizei <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

am häufigsten als Ansprechpartner genannt. Offenbar wurde nicht (nur) die Unterstützung<br />

bei der psychosozialen Bewältigung der Erfahrungen <strong>und</strong> Begleitung aus der Frage heraus<br />

gelesen, denn da<strong>für</strong> sind Polizei <strong>und</strong> Ärzte <strong>und</strong> Ärztinnen nicht zuständig, sondern die Dimension des<br />

Schutzes. Es kann daher geschlussfolgert werden, dass psychosoziale Beratung <strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

nicht präsent genug sind, während alle Menschen eine Vorstellung von dem haben, was Polizei <strong>und</strong><br />

medizinische Versorgung leisten können. Aus den Daten folgt daher nicht, dass die Befragten nach<br />

erfahrener Gewalt tatsächlich Beratung suchen. So sind zwar allgemein Informationen zugänglich,<br />

aber nicht in ausreichendem Maß, was Beratung angeht. Zudem sollten im Versorgungsbereich die –<br />

teilweise bereits gut ausgebauten – Kooperationen von Polizei <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen mit Beratungsstellen<br />

gestärkt werden.<br />

Zwei Drittel der Befragten nannten mindestens eines der drei Items „im privaten Feld anvertraut“,<br />

„zu privat/zu peinlich“ oder „mache so was lieber mit mir allein ab“. Weitere 22% hatten Angst vor<br />

den Folgen eines Aufsuchens von Beratungsstellen. Diese Hürden sind vermeidbar <strong>und</strong> sollten im<br />

Sinne des Leitbildes abgebaut werden.<br />

(3) Die Hälfte der <strong>Frauen</strong>, die Beratung aufgesucht haben, hat dies innerhalb einer relativ kurzen<br />

Zeit von weniger als zwei Monaten getan. Das heißt, dass nur <strong>für</strong> diese <strong>Frauen</strong> das Kriterium des<br />

zeitnahen Zugangs zu Beratung erfüllt ist. Aber die Daten weisen auch auf Probleme hin: Nach drei<br />

Monaten hatten immer noch zwei Fünftel keinen Beratungszugang <strong>und</strong> nach einem Jahr noch 17%.<br />

Es gibt aber auch <strong>Frauen</strong>, die sich erst nach vielen Jahren meldeten, <strong>und</strong> 62 <strong>Frauen</strong> (5,5% der Gesamtstichprobe)<br />

haben eine Gewalterfahrung gemacht, über die sie bis zum Interviewzeitpunkt mit<br />

niemandem, auch nicht im privaten Umfeld, gesprochen haben.<br />

Die Zahlen weisen auf zwei Aspekte hin: Erstens ist das Bewertungskriterium, dass <strong>Frauen</strong> in akuten<br />

Gewaltsituationen sofortigen Zugang zu Beratung haben sollen, <strong>für</strong> die Vergangenheit der Befragten<br />

nur unzureichend erfüllt. Da die Gewalterfahrungen in den letzten fünf oder zehn Jahren nicht gesondert<br />

berechnet werden können, kann nicht eingeschätzt werden, inwieweit sich die Situation<br />

nach dem Gewaltschutzgesetz <strong>und</strong> der Verbesserung der polizeilichen Interventionsmöglichkeiten<br />

zusammen mit der Kooperation mit Beratungsstellen verbessert hat. Zweitens entsteht Beratungs-<br />

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