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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> Fachberatungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Förderung<br />

Veränderungen der Förderhöhe<br />

weitere Angebote / Besonderheiten<br />

dieses B<strong>und</strong>eslandes<br />

Weitere Angebote<br />

Angebote im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

Angaben der Landeskoordinierung<br />

Das Land fördert die <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Fachberatungsstellen bedarfsgerecht<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage von Festbeträgen. Die Ko-<br />

Finanzierung erfolgt durch die Landkreise, Städte <strong>und</strong> Gemeinden<br />

<strong>und</strong> ist eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung <strong>für</strong> die Landesförderung.<br />

Der Landeszuschuss gewährleistet die Aufnahme aller <strong>Frauen</strong> in<br />

den <strong>Frauen</strong>häusern des Landes, unabhängig vom Wohnort der Betroffenen.<br />

Ein Kostenausgleich erfolgt über die örtlichen Sozialhilfeträger.<br />

Weitere einheitliche Lösungen sind nicht vorhanden. Bei Einzelfällen<br />

mit problematischer Refinanzierbarkeit werden im Bedarfsfall<br />

problemgerechte Lösungen durch die Mitarbeiterinnen der <strong>Frauen</strong>häuser<br />

<strong>und</strong> den zuständigen kommunalen Behörden gesucht.<br />

Es gibt keine Unterschiede in der Zuwendung. Alle <strong>Frauen</strong>häuser<br />

erhalten einen bedarfsgerechten budgetierten Zuschuss <strong>für</strong> die<br />

Erfüllung der im Landesinteresse vereinbarten Aufgaben.<br />

In Sachsen-Anhalt erfolgt seit 2003 eine landesweit einheitliche<br />

Förderung (pro Platz, pro Fachberatungsstelle) gemäß der gemeinsam<br />

zwischen den Trägern, den Kommunen <strong>und</strong> dem Land abge-<br />

stimmten Aufgabenstellung.<br />

Die Bewilligung ist mit der Auflage verb<strong>und</strong>en, dass der Zuwendungsempfänger<br />

die vereinbarten qualitativen (z.B. Selbstevaluation<br />

durch anonyme Klientinnenbefragung), <strong>und</strong> quantitativen Anforderungen<br />

(z.B. Belegung, Anzahl der Beratungen, Anzahl der<br />

Vermittlungen in andere Einrichtungen) des Controllings erfüllt.<br />

Des Weiteren ist an die Bewilligung die Maßgabe geknüpft, dass<br />

der Träger sich aktiv in den Prozess der Neustrukturierung der Be-<br />

ratungslandschaft einbringt.<br />

In einem <strong>Frauen</strong>haus wurde im Jahr 2008 die Platzzahl von 8 auf 10<br />

Plätzen aufgr<strong>und</strong> einer dauerhaften überdurchschnittlichen Belegung<br />

angehoben.<br />

1 landesweit tätige Fachberatungsstelle <strong>für</strong> Täterarbeit bei häuslicher<br />

Gewalt<br />

Träger Der Paritätische Wohlfahrtsverband<br />

Gründung 2006, nach Landtagsbeschluss von 2004 im Ergebnis der Evaluation<br />

des Landesprogramms zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt<br />

(2001 bis 2004)<br />

Mitarbeiter/innen 1 Soziologin M.A.<br />

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