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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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B Daten zu den Unterstützungsangeboten<br />

B1 Einleitung<br />

Da es nicht sinnvoll erschien, die recherchierten Daten im Detail <strong>und</strong> in aller Fülle (siehe A2.1) in den<br />

Text der Bestandsaufnahme aufzunehmen, werden in den folgenden Kapiteln die wichtigsten Ergebnisse<br />

präsentiert <strong>und</strong> diskutiert, weitere Daten wurden in den Anhang gestellt.<br />

Die Ergebnisse werden im Folgenden anhand ausgewählter Indikatoren dargestellt, um Aussagen<br />

nicht nur über das Vorhandensein, sondern über die Qualität des Schutz- <strong>und</strong> Beratungsangebots<br />

machen zu können <strong>und</strong> vorsichtige Hinweise auf Bedarfsgerechtigkeit zu gewinnen. Die Aussagen zu<br />

Ausstattung <strong>und</strong> Erreichbarkeit <strong>und</strong> Inanspruchnahme der Einrichtungen geben Hinweise auf Versorgungslücken<br />

<strong>und</strong> ungedeckte Bedarfe.<br />

Bei aller Unterschiedlichkeit der Situation <strong>und</strong> der Regelungen in den B<strong>und</strong>esländern ist ihnen vieles<br />

gemeinsam:<br />

• In allen B<strong>und</strong>esländern gibt es <strong>Frauen</strong>häuser bzw. Schutz- <strong>und</strong> Zufluchtswohnungen <strong>und</strong> spezialisierte<br />

Fachberatungsstellen.<br />

• Alle B<strong>und</strong>esländer finanzieren Anteile an den Kosten der Angebote.<br />

• Alle B<strong>und</strong>esländer haben die Beteiligung an der Ausstattung <strong>und</strong> Sicherung der Schutz- <strong>und</strong><br />

Beratungseinrichtungen in Regelwerken verankert, wenn auch auf unterschiedliche Weise.<br />

• Alle interviewten Vertreter/innen der Landesministerien betonten, dass die Daseinsvorsorge<br />

<strong>und</strong> damit implizit auch Hilfe bei Gewalt Aufgabe der Kommunen sei. Die Länder beteiligten<br />

sich freiwillig an der Sicherung der Angebote, könnten den Kommunen aber nicht die Verwendung<br />

von Geldern vorschreiben, wenn Landesmittel an die Kommune <strong>und</strong> nicht an die<br />

Einrichtung fließen.<br />

B2 Gesamtüberblick<br />

• Insgesamt kann es nach der aktuellen Recherche als gut gesichert angesehen werden, dass es<br />

zum Jahreswechsel 2011/2012 insgesamt 353 <strong>Frauen</strong>häuser sowie mindestens 41 (teilweise<br />

einem <strong>Frauen</strong>haus oder einer Fachberatungsstelle angegliederte) Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen<br />

<strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> in Deutschland gab, die insgesamt mindestens r<strong>und</strong> 6.000 Plätze <strong>für</strong><br />

gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder zur Verfügung stellten. Jährlich finden – nach einer<br />

Hochrechnung der Bewohnerinnenstatistik der <strong>Frauen</strong>hauskoordinierung von 2010 (FHK<br />

2011) – etwa 15 bis 17.000 <strong>Frauen</strong> mit ihren Kindern (d.h. etwa 30 bis 34.000 Personen) in<br />

<strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> Zufluchtswohnungen Schutz <strong>und</strong> Unterstützung. Weiterhin gab 310<br />

Fachberatungsstellen zu Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> allgemein: Sie beraten <strong>Frauen</strong> mit unterschiedlichem<br />

Gewalterleben, 183 Fachberatungsstellen <strong>für</strong> von sexueller Gewalt betroffene<br />

<strong>Frauen</strong>, 67 Fachberatungsstellen <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>, die in Kindheit <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> sexuell missbraucht<br />

wurden, 130 Interventionsstellen, die pro-aktive Beratung nach polizeilicher Intervention<br />

wegen häuslicher Gewalt anbieten, 40 Fachberatungsstellen spezialisiert auf Opfer von Menschenhandel,<br />

teilweise mit Schutzwohnungen, 12 Fachberatungsstellen spezialisiert <strong>für</strong> Mäd-<br />

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