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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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(8) Zugangshindernisse im Finanzierungsrecht können durch eine<br />

koordinierte Mischfinanzierung überw<strong>und</strong>en werden<br />

Ein großes Problem stellt die Finanzierung der <strong>Frauen</strong>häuser sowie der anderen Unterstützungsangebote<br />

<strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> ihre Kinder dar. Die Einrichtungen, namentlich die <strong>Frauen</strong>häuser,<br />

müssen in aller Regel mit einer nicht durchgängig transparenten Mischfinanzierung fertig<br />

werden, d.h., das Geld zur Finanzierung der Einrichtung entstammt unterschiedlichen Quellen (Land,<br />

Kommunen, Eigenmittel). Hierbei sind meistens unterschiedliche Finanzierungsarten zu koordinieren<br />

(Zuwendungsfinanzierung nach Maßgabe landesspezifischer <strong>und</strong> kommunaler Regeln, Tagessatzfinanzierung<br />

insb. nach dem SGB II), was nicht nur in der praktischen Umsetzung Probleme mit sich<br />

bringt, sondern auch eine verlässliche Langzeitplanung der Einrichtungen erschwert bzw. verunmöglicht.<br />

Diese Probleme der finanzierungsrechtlichen Lage lassen sich unterhalb des Gesetzes <strong>und</strong> ergänzend<br />

zu den Förderrichtlinien durch aufwändige, aber hilfreiche – <strong>und</strong> daher lohnende – Vereinbarungen<br />

zwischen den Kostenträgern abmildern. Generell ist zu bedenken, dass die Finanzierungsprobleme<br />

zumindest tendenziell überschaubarer sind, wo – wie dies in manchen B<strong>und</strong>esländern der<br />

Fall ist – die Finanzierung ausschließlich auf vergleichsweise auskömmlichen Zuwendungen beruht. 542<br />

(9) Zugangshindernissen im Finanzierungsrecht lässt sich durch eine konsensual<br />

ausgerichtete Bedarfsplanung entgegenwirken<br />

Die Frage, ob die Angebotsstruktur der Bedarfslage der <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> (ihrer Kinder) gerecht wird, lässt<br />

sich nicht generell bejahen oder verneinen. Die empirischen Bef<strong>und</strong>e erlauben den Schluss, dass derzeit<br />

von einer regional ungleich verteilten Versorgung mit Hilfe- <strong>und</strong> Unterstützungsangeboten auszugehen<br />

ist <strong>und</strong> es insbesondere an flexiblen (insb. ambulanten) Angeboten fehlt. Ein Ausweg aus<br />

dieser Situation könnte eine landesweite, regional differenzierte oder eine kommunal ansetzende<br />

Bedarfsplanung sein, die unter möglichst umfassender Einbindung der betroffenen Akteurinnen, Einrichtungen,<br />

Verbände <strong>und</strong> Kostenträger den Bedarf einschließlich der Qualitätsanforderungen <strong>und</strong><br />

der Kostenstruktur möglichst konsensual abstimmt. Eine solche Bedarfsplanung könnte in Anlehnung<br />

an schon bestehende Modelle der Bedarfsplanung <strong>für</strong> soziale Dienstleistungen entwickelt werden<br />

(z.B. in Anlehnung an die allgemeine kommunale Sozialplanung, die Krankenhaus- <strong>und</strong> Pflegeplanung<br />

oder die <strong>Jugend</strong>hilfeplanung). 543<br />

542<br />

Teil 2, B. I. 1. b) sowie B. III.<br />

543<br />

Teil 2, B. III. 3.<br />

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