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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Teil 2: Problemanalyse des geltenden Rechts, insb. der sozial-<br />

<strong>und</strong> finanzierungsrechtlichen Situation<br />

A. Gr<strong>und</strong>unterscheidungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>begriffe der Problemanalyse<br />

I. „Zugang“ zu sozialen Dienstleistungen als Thema der internationalen<br />

Debatte über soziale Rechte<br />

Die Problemanalyse bezieht sich auf den Zugang zu den sozialen Dienstleistungen, die durch <strong>Frauen</strong>häuser<br />

sowie andere Unterstützungsangebote erbracht werden. „Zugang“ bezeichnet die effektive<br />

Chance, bestimmte soziale Dienstleistungen zu nutzen. Soziale Dienstleistungen sind Maßnahmen<br />

der Hilfe (lebenspraktische Unterstützung, ermutigende Begleitung), also personale Dienstleistungen,<br />

die orientiert am Hilfebedarf konkreter Klientinnen <strong>und</strong> Klienten, eingeb<strong>und</strong>en in die Systeme sozialer<br />

Sicherung sowie in professionalisierter Weise durch Helfende, sog. leistungserbringende Personen<br />

(„Leistungserbringer“), erfolgen. 81<br />

„Zugang“ hängt, wie dargelegt (Teil 1, B.), von Normprogrammen <strong>und</strong> der Normimplementation ab,<br />

die in ihrem Zusammenwirken die effektive Chance steuern, soziale Dienstleistungen zu nutzen.<br />

„Problem“ ist jedes „Zugangshindernis“, also alles, was den Zugang erschwert, also die Chance auf<br />

schnelle <strong>und</strong> verlässliche Hilfe beeinträchtigt.<br />

Ein solches Verständnis von „Zugang“, das Normen nicht isoliert, sondern im Kontext aus der Perspektive<br />

der effektiven Wirksamkeit betrachtet, ist aus der international-, insbesondere der europarechtlichen<br />

Diskussion über soziale Gr<strong>und</strong>rechte bekannt, wo der real – nicht nur auf der Oberfläche<br />

des Normtextes – garantierte Zugang („access“) zu sozialen Dienstleistungen schon seit längerem<br />

problematisiert wird. 82 Zugangsrechte im Bereich der sozialen Dienste kennt beispielsweise auch die<br />

Europäische Sozialcharta des Europarates 83 <strong>und</strong>, ihr folgend, auch die Europäische Gr<strong>und</strong>rechtecharta<br />

der Europäischen Union (EU). 84 Auch im Kontext der Internationalen Beziehungen bzw. der Ent-<br />

81 Bäcker u.a., Sozialpolitik <strong>und</strong> soziale Lage in Deutschland, Bd. 2, 4. Aufl. 2008, S. 505 ff.<br />

82 Daly, Access to social rights in Europe, Council of Europe, Strasbourg 2003; Cholewinski, Study on obstacles<br />

to effective access of irregular migrants to minimum social rights, Council of Europe, Strasbourg 2005; Becker<br />

(eds.), Access to social security for non-citizens and informal sector workers, Sun Press, Stellenbosch 2008.<br />

83 S. insb. Art. 12 („Recht auf Soziale Sicherheit“) der Europäischen Sozialcharta des Europarates,<br />

http://conventions.coe.int/treaty/ger/treaties/html/035.htm (abgerufen am 30.1.2012).<br />

84 S. insb. Art. 34 GRCh („Soziale Sicherheit <strong>und</strong> soziale Unterstützung“), Amtsblatt der EU 2007, C 303/1;<br />

s. insb. Art. 34 Abs. 1 GRCh: „Die Union anerkennt <strong>und</strong> achtet das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen<br />

Sicherheit […].“ Dazu Nußberger, Kommentierung zu Art. 34, in: Tettinger/Stern (Hrsg.), Kölner Gemeinschaftskommentar<br />

zur Europäischen Gr<strong>und</strong>rechte-Charta, 2006, S. 566 – 585; Marauhn, Recht auf soziale Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Unterstützung, in: Heselhaus/Nowak (Hrsg.), Handbuch der Europäischen Gr<strong>und</strong>rechte, 2006,<br />

S. 631 - 647.<br />

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