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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Gesamtumfang der Förderung<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong><br />

Förderung<br />

Kommunale Ko-Finanzierung<br />

als Voraussetzung der Landesfinanzierung?<br />

Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häusern<br />

<strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Förderung<br />

Veränderungen der Förderhöhe<br />

weitere Angebote / Besonderheiten<br />

dieses B<strong>und</strong>eslandes<br />

Weitere Angebote<br />

Angebote im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

Haushaltsansatz <strong>für</strong> die <strong>Frauen</strong>häuser (2011/2012): 1.959.000 Euro;<br />

Haushaltsansatz (2011/2012) <strong>für</strong> die Beratung <strong>und</strong> Betreuung von<br />

Opfern von Gewalt – inklusive Hotline bei häuslicher Gewalt <strong>und</strong><br />

Stalking sowie des nicht realisierten Wohnprojektes <strong>für</strong> Opfer von<br />

familiärer Gewalt <strong>und</strong> Zwangsheirat: 1.451.000 Euro.<br />

§§ 23 <strong>und</strong> 44 der Landeshaushaltsordnung der Freien <strong>und</strong> Hansestadt<br />

Hamburg<br />

Nein<br />

Nein<br />

Landeskoordinierung keine<br />

Enthalten in den jeweiligen Zweckbeschreibungen als Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> die Zuwendungsfinanzierung (insbesondere zur Erreichbarkeit,<br />

kostenlosen Beratung, Qualifikation des eingesetzten Personals<br />

etc.). Ein gemeinsamer Qualitätssicherungsprozess zwischen der<br />

zuständigen Behörde <strong>und</strong> den <strong>Frauen</strong>häusern hat gem. Arbeitsprogramm<br />

des Senats begonnen. In diesen Prozess sind die <strong>Frauen</strong>häuser<br />

sehr eng eingeb<strong>und</strong>en. Zu diesem Prozess gehört neben der<br />

Verbesserung der Wohnraumversorgung bzw. räumlichen Ausstattung<br />

der Häuser insbesondere auch die Verbesserung <strong>und</strong> Weiter-<br />

entwicklung der Konzepte <strong>und</strong> Verfahrensabläufe.<br />

Insbesondere die beiden interkulturellen Beratungsstellen bei<br />

häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Zwangsheirat wurden gegenüber 2007<br />

(Gründungsjahr) deutlich finanziell aufgestockt.<br />

Hotline bei häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Stalking<br />

Die infrastruktursichernde Zuwendungsfinanzierung (Pauschalfinanzierung)<br />

<strong>für</strong> die <strong>Frauen</strong>häuser bleibt erhalten. Dieser politische<br />

Wille wurde deutlich unterstrichen (vgl. Bü-Drs. 20/1218). Zusätzlich<br />

wird es ab 2012 eine Kostenerstattungsregelung <strong>für</strong> diejenigen<br />

auswärtige <strong>Frauen</strong> geben, die im Leistungsbezug nach SGB II sind.<br />

Damit wird – trotz Beibehaltung der pauschalen Zuwendungsfinanzierung<br />

– eine Kostenerstattungsmöglichkeit <strong>für</strong> ortsfremde <strong>Frauen</strong><br />

geschaffen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt nicht mit dem<br />

<strong>Frauen</strong>haus oder den aufgenommenen <strong>Frauen</strong>. Die <strong>Frauen</strong>häuser<br />

müssen keine Zahlungsverläufe veranlassen oder Zahlungen entgegennehmen.<br />

Niedrigschwelliges Versorgungsangebot u.a. <strong>für</strong> traumatisierte<br />

Kinder von <strong>Frauen</strong>, die in <strong>Frauen</strong>häusern Schutz gesucht haben. Es<br />

handelt sich hierbei um die Spezialsprechst<strong>und</strong>e „Gewalt <strong>und</strong><br />

Trauma“ der Universitätsklinik, die im Rahmen der verfügbaren<br />

Kapazitäten eine ambulante Versorgung anbietet.<br />

Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur kostenlosen Dokumentation<br />

der Gewaltspuren <strong>und</strong> Weitervermittlung der Betroffenen<br />

ins Hilfesystem<br />

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