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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Sonstige Bereiche in den <strong>Frauen</strong>häusern werden als Büro- <strong>und</strong> Beratungsräume <strong>und</strong><br />

Wirtschaftsräume vorgehalten. Jedes <strong>Frauen</strong>haus verfügt über einen Garten <strong>und</strong> einen<br />

Spielplatz. Die technische Ausstattung der <strong>Frauen</strong>häuser beinhaltet je eine Telefonanlage,<br />

Fax- <strong>und</strong> Kopiergerät, PC mit Internetanschluss sowie einen Dienstwagen.<br />

Fürsorgepflicht des Trägers<br />

In den <strong>Frauen</strong>häusern erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheits-, <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsrisiken<br />

<strong>für</strong> das Personal <strong>und</strong> die <strong>Frauen</strong>hausnutzerinnen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

der Beseitigung entsprechender Gefahrenquellen.<br />

Personal / Qualifikation<br />

Der Träger der <strong>Frauen</strong>häuser wird analog zu § 72 SGB VIII (siehe Anlage 3) 623 verpflichtet,<br />

keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174<br />

c, 176 bis 181 a, 182 bis 184 e oder § 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind<br />

(siehe Anlage 6) 624 , zu beschäftigen. Deshalb werden bei Einstellungen <strong>und</strong> regelmäßig<br />

von den Mitarbeiterinnen der <strong>Frauen</strong>häuser Führungszeugnisse nach § 30 Abs. 5 des<br />

B<strong>und</strong>eszentralregistergesetzes dem Träger vorgelegt <strong>und</strong> den Personalakten beigefügt.<br />

Jedes der drei <strong>Frauen</strong>häuser im Saarland wird entsprechend der vorgehaltenen 55 Plätze<br />

<strong>für</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Kinder mit entsprechendem Fachpersonal ausgestattet.<br />

Als Fachpersonal gilt:<br />

• als Leiterin eines <strong>Frauen</strong>hauses, eine Diplomsozialarbeiterin, Diplomsozialpädagogin,<br />

Diplompädagogin, Diplomsoziologin oder Diplompsychologin,<br />

• <strong>für</strong> die Betreuung <strong>und</strong> Beratung der <strong>Frauen</strong> Diplomsozialarbeiterinnen, Diplomsozialpädagoginnen,<br />

• <strong>für</strong> die Betreuung der Kinder Erzieherinnen,<br />

• Fachkräfte mit vergleichbarer Ausbildung.<br />

Darüber hinaus können insbesondere zur Sicherstellung der Bereitschaftsdienste Kräfte<br />

mit ausreichender Erfahrung in dem Tätigkeitsfeld (pädagogisches Hilfspersonal) eingesetzt<br />

werden.<br />

Angesichts der Tatsache, dass <strong>Frauen</strong> mit Migrationshintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> ihre Kinder unter<br />

den Hilfesuchenden überrepräsentiert sind, soll auf interkulturelle Kompetenz des <strong>Frauen</strong>hauspersonales<br />

Wert gelegt werden bzw. Personen mit entsprechender Migrationserfahrung<br />

beschäftigt werden.<br />

Den Mitarbeiterinnen der <strong>Frauen</strong>häuser wird seitens des Trägers regelmäßig die Teilnahme<br />

an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht.<br />

Der Träger stellt <strong>für</strong> das Fachkräfteteam eines jeden <strong>Frauen</strong>hauses regelmäßig Supervision<br />

sicher.<br />

623 Hier nicht abgedruckt.<br />

624 Hier nicht abgedruckt.<br />

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