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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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on zurückgeworfen werden. Wartezeiten bedeuten eine Erhöhung der Zugangsschwelle zum Unterstützungssystem<br />

<strong>für</strong> jede Zielgruppe. Daher entscheiden sich die Fachberatungsstellen mehrheitlich<br />

gegen Wartelisten <strong>und</strong> regulieren die Überlastung durch eine Verkürzung der Beratungsverläufe.<br />

Für <strong>Frauen</strong>häuser kommt dazu, dass sowohl ein Warten auf einen Platz/ein Bett als auch eine<br />

Weiterverweisung an ein anderes, entfernter gelegenes <strong>Frauen</strong>haus, in dem Plätze frei sind, eine<br />

akute Gefährdung Schutz suchender <strong>Frauen</strong> bedeuten kann. Wenn eine Frau nicht <strong>für</strong> Sicherheit<br />

sorgen kann, bis ein Platz frei wird oder nicht die Kraft aufbringt, erneut an anderer Stelle um Hilfe<br />

nachzufragen, muss sie in der gefährlichen Situation verbleiben. Wenn <strong>Frauen</strong>häuser als Krisen-<br />

<strong>und</strong> Schutzeinrichtungen ernst genommen werden, heißt das, dass sie jederzeit aufnahmebereit<br />

sein müssen, wenn auch nur in dem Sinn, dass eine Frau sofort kommen kann <strong>und</strong> dann in<br />

eine andere Einrichtung begleitet wird.<br />

Ein Problem ist, dass es Phasen von geringerer Belegung gibt, auch wenn zeitweise die Kapazitätsgrenze<br />

erreicht oder überschritten wird. Der Belegungs- bzw. Nutzungsdurchschnitt, an dem<br />

das <strong>Frauen</strong>haus bzw. die Fachberatungsstelle gemessen wird, lässt Spitzenzeiten zeitweiliger<br />

Überlastungen nicht sichtbar werden. Für eine Diskussion über Bedarfsermittlung muss mehr dokumentiert<br />

werden als der Jahresdurchschnitt, auch Häufigkeit <strong>und</strong> Dauer von Phasen, in denen<br />

Belastungsgrenzen der Einrichtung überschritten werden, müssen Berücksichtigung finden.<br />

Für <strong>Frauen</strong>häuser mit Tagessatzfinanzierung bedeutet eine diskontinuierliche Belegung ein Problem:<br />

Bei geringerer Belegung müssen Leistungen eingeschränkt werden.<br />

Handlungsmöglichkeiten:<br />

• In den meisten Fällen ist das Problem in Fachberatungsstellen durch mehr, möglicherweise<br />

flexibel einsetzbares Personal zu beheben.<br />

• Für <strong>Frauen</strong>häuser: angegliederte Schutzwohnungen <strong>und</strong> ausreichende nachgehende Beratung,<br />

um in Spitzenzeiten der Belegung, <strong>Frauen</strong>, die noch im <strong>Frauen</strong>haus wohnen, aber nicht<br />

mehr akut bedroht sind, dort unterbringen zu können <strong>und</strong> Platz <strong>für</strong> akut bedrohte <strong>Frauen</strong> zu<br />

schaffen, damit möglichst selten an weiter entfernt liegende <strong>Frauen</strong>häuser verwiesen werden<br />

muss.<br />

4) Das Unterstützungsangebot ist regional unterschiedlich ausgebaut. Es gibt regionale Versorgungsprobleme.<br />

Eine besondere Situation besteht generell im ländlichen, strukturschwachen<br />

Raum. Hier gibt es wenige <strong>Frauen</strong>häuser <strong>und</strong> Fachberatungsstellen. Flexible<br />

Angebote, die sich an den regionalen Gegebenheiten orientieren, sind unter diesen Bedingungen<br />

erforderlich (vgl. B.2.2).<br />

Die regionale Verteilung von <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> Fachberatungsstellen in Deutschland ist historisch<br />

gewachsen <strong>und</strong> nur in den neuen B<strong>und</strong>esländern teilweise geplant erfolgt. Sie hängt ab von<br />

der Stärke der regionalen <strong>Frauen</strong>bewegung zu Gründungszeiten <strong>und</strong> der Möglichkeit <strong>und</strong> Bereitschaft<br />

der Länder <strong>und</strong> Kommunen zur Finanzierung. Die Landespolitik bildet sich in der Ausstattung<br />

der Länder ab. So verfügen z.B. Länder mit aktiven Landesinterventionsprojekten wie Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein über eine charak-<br />

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