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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Unterschiede bei der Zuwendung,<br />

z.B. <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häusern<br />

<strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

Qualitative Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Förderung<br />

Veränderungen der Förderhöhe<br />

weitere Angebote / Besonderheiten<br />

dieses B<strong>und</strong>eslandes<br />

Weitere Angebote<br />

Angebote im Ges<strong>und</strong>heitsbereich<br />

Landeskoordinierung<br />

keine<br />

Zuwendungsvoraussetzungen sind im Erlass festgeschrieben (Aufnahme<br />

jeder Frau zu jeder Zeit, wenn Platz frei)<br />

In jedem Landkreis <strong>und</strong> jeder kreisfreien Stadt, befindet sich mindestens<br />

ein Angebot <strong>für</strong> von Gewalt betroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren<br />

Kinder. Ausnahme: Ein Kreis hat keine eigene Einrichtung <strong>und</strong> beteiligt<br />

sich an den Einrichtungen von 2 benachbarten Städten.<br />

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