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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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damit <strong>Frauen</strong> mit älteren Söhnen diesen nicht in den Notdienst oder eine Pflegestelle geben müssen,<br />

wenn sie ins <strong>Frauen</strong>haus gehen. Diese belastenden Trennungen wären mit verhältnismäßig geringem<br />

Aufwand zu vermeiden.<br />

Unterstützung von Mädchen <strong>und</strong> Jungen, die mit ihren Müttern in <strong>Frauen</strong>häuser flüchten, ist aus<br />

mehr als einem Gr<strong>und</strong> von großer Bedeutung. Zum einen sind sie sehr betroffen, nahezu immer belastet<br />

<strong>und</strong> oft in ihrer Entwicklung geschädigt, wenn sie dieser Gewalt ausgesetzt waren (s.o.). Alle<br />

benötigen Unterstützung, einige brauchen therapeutische Hilfe bei der Bewältigung traumatischer<br />

Erlebnisse (vgl. Kavemann/Kreyssig 2006). <strong>Frauen</strong>häuser müssen personell in der Lage sein, eine Krisenintervention<br />

<strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>liche zu bieten <strong>und</strong> an diese geeignete Unterstützungsangebote<br />

anzubinden. Davon gibt es noch deutlich zu wenige. Zum anderen ist die Unterstützung der Mädchen<br />

<strong>und</strong> Jungen eine zentrale präventive Maßnahme. Die Prävalenzstudie zeigt deutlich, dass das<br />

Miterleben von Gewalt in der Beziehung der Eltern ein starker Risikofaktor <strong>für</strong> späteres Gewalterleben<br />

in der eigenen Partnerschaft ist (vgl. Schröttle/Khelaifat in: BMFSFJ 2008, sowie Hornberg,<br />

Schröttle, Bohne et al. 2008).<br />

B3.1.8 Kooperation <strong>und</strong> Vernetzung<br />

Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen <strong>und</strong> Einrichtungen kann als ein Indikator <strong>für</strong> die Qualität<br />

eines Unterstützungsangebots gesehen werden. Angesichts der Heterogenität der Lebenslagen<br />

<strong>und</strong> Bedarfe kann eine Einrichtung allein in der Regel nicht alles abdecken. Zudem ist, wenn es um<br />

Gefährdungen geht, die Polizei zuständig. Wenn es um das Wohl der Kinder bei Trennungen wegen<br />

häuslicher Gewalt geht, ist oft das <strong>Jugend</strong>amt gefragt, bei weitergehendem oder speziellem Unterstützungsbedarf<br />

das Angebot anderer Beratungseinrichtungen.<br />

Die befragten <strong>Frauen</strong>häuser (n=202) gaben mehrheitlich (56,4%) an, keine verbindlichen Kooperationsvereinbarungen<br />

mit anderen Institutionen zu haben. Das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, in<br />

welchem Umfang einzelfallbezogene Kooperation stattfinden muss <strong>und</strong> wie intensiv <strong>Frauen</strong>häuser in<br />

Vernetzungen eingeb<strong>und</strong>en sind. Eine mögliche Erklärung ist, dass die fallbezogene Kooperation personengeb<strong>und</strong>en<br />

ist, wohingegen verbindliche Vereinbarungen mit der Leitung der Institutionen abgeschlossen<br />

werden müssen. 32% nannten Kooperationsvereinbarungen mit der Polizei, 28% mit<br />

dem <strong>Jugend</strong>amt <strong>und</strong> 24% mit anderen Beratungseinrichtungen. 26,8% hatten Vereinbarungen mit<br />

mehr als einer anderen Institution. (vgl. Tabelle 41 im Anhang).<br />

Verbindliche Kooperationsvereinbarungen wurden unterschiedlich häufig in den B<strong>und</strong>esländern genannt<br />

(vgl. Tabelle 42 im Anhang). Z.B. wurden aus Sachsen <strong>und</strong> Bremen keine solchen Kooperationsverhältnisse<br />

angegeben, im Saarland gab es eine Vereinbarung mit dem <strong>Jugend</strong>amt, aber nicht<br />

mit anderen, in Schleswig-Holstein waren die Vereinbarungen generell gering.<br />

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