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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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• Für die Fachberatungsstellen bei Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung kommt<br />

hinzu, dass sie in der Regel <strong>für</strong> schützende Unterbringung <strong>und</strong> sehr oft <strong>für</strong> Sprachmittlung<br />

sorgen müssen. Zudem stehen ihre Klientinnen oft vor dem Problem, keinen legalen Aufenthaltsstatus<br />

zu haben.<br />

Es fällt auf, dass die Fachberatungsstellen <strong>für</strong> sexuelle Gewalt ihre Klientinnen häufiger zu Ämtern,<br />

Polizei <strong>und</strong> Gericht begleiten, aber seltener Kooperationsvereinbarungen mit der Polizei haben (47%<br />

im Unterschied zu 60%) – ausgenommen die Fachberatungsstellen <strong>für</strong> Opfer von Menschenhandel,<br />

die alle klare Vereinbarungen mit der Polizei haben. Es hat sich in den vergangenen Jahren beim<br />

Thema Vergewaltigung keine vergleichbare Vernetzung <strong>und</strong> Kooperation aufbauen lassen, wie das im<br />

Rahmen der Interventionsprojekte <strong>und</strong> R<strong>und</strong>en Tische zu häuslicher Gewalt gelungen ist. Möglicherweise<br />

kommt hier ein Phänomen zum Tragen, das in der Forschung thematisiert wird: Vergewaltigungsmythen<br />

<strong>und</strong> Vorurteile gegenüber vergewaltigten <strong>Frauen</strong>, die auch bei Polizeibeamt/inn/en<br />

<strong>und</strong> Jurist/innen verbreitet sind (Eyssel 2011, Krahé 2009 <strong>und</strong> 2011). Von besonderer Bedeutung ist<br />

daher Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> Weiterbildung zum Thema Vergewaltigung.<br />

B3.2.6 Interventionsstellen<br />

Als Interventionsstellen werden Beratungsstellen bezeichnet, die nach einem Polizeieinsatz wegen<br />

häuslicher Gewalt pro-aktiv beraten. Diesem Auftrag entsprechend beraten Interventionsstellen zum<br />

Teil sowohl <strong>Frauen</strong> als auch Männer bzw. vermitteln von häuslicher Gewalt betroffene Männer an<br />

geeignete Einrichtungen. Interventionsstellen sind autorisiert, von den Einsatzkräften der Polizei per<br />

Fax über Einsätze wegen häuslicher Gewalt informiert zu werden. 15 Sie sind gehalten, innerhalb von<br />

24 St<strong>und</strong>en mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen – meist telefonisch – <strong>und</strong> ihnen Information<br />

<strong>und</strong> Unterstützung anzubieten. Diese zugehende Beratungsform wird pro-aktiv genannt. Es gibt der<br />

Recherche nach 130 autorisierte Interventionsstellen in Deutschland (vgl. C3), die teilweise an mehr<br />

als einem Standort arbeiten. Meist wurde diese Aufgabe bereits bestehenden Beratungsstellen in<br />

unterschiedlicher Trägerschaft übertragen. Es konnten aber auch Beratungsstellen auf eigene Initiative<br />

mit pro-aktiver Arbeit in Absprache mit den örtlichen Polizeibehörden beginnen, weshalb diese<br />

Zahl keine Aussage über die Gesamtheit pro-aktiver Beratungsarbeit macht. In Nordrhein-Westfalen<br />

gibt es z.B. vier Einrichtungen, die als Interventionsstellen „aktiv im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes“<br />

geführt werden, wohingegen 60 weitere <strong>Frauen</strong>beratungsstellen angeben, ebenfalls pro-aktiv<br />

tätig zu sein.<br />

Die Datenschutzregelungen, denen die Faxinformation durch die Polizei unterworfen ist, sind in Länderhoheit<br />

<strong>und</strong> unterschiedlich (vgl. die Angaben zu den B<strong>und</strong>esländern unter C3).<br />

In einigen B<strong>und</strong>esländern wurden durch die Landesregierungen im Kontext von Landesinterventionsprojekten<br />

flächendeckend <strong>für</strong> jede Polizeidirektion oder <strong>für</strong> festgelegte Regionen Interventionsstellen<br />

eingerichtet:<br />

• In Mecklenburg-Vorpommern gibt es auf Initiative des Landesinterventionsprojektes CORA 16<br />

seit 2000 in jeder der fünf Polizeidirektionen eine Interventionsstelle. 17 Ihr stehen jeweils<br />

15 Bei sexueller Gewalt außerhalb einer Ehe oder Beziehung gibt es diese pro-aktive Arbeit nicht.<br />

16 Zur Geschichte der Interventionsstellen <strong>und</strong> ihrer ersten Evaluation vgl. WiBIG 2004 a.<br />

17 Seit einer Strukturreform 2011 gibt es nur noch zwei Polizeidirektionen, denen die weiterhin fünf Interven-<br />

tionsstellen zugeordnet sind.<br />

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