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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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2.4 Bedarfsermittlung <strong>und</strong> Koordinierung der Mischfinanzierung –<br />

Beispiel Saarland<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarung<br />

<strong>für</strong> die Betreuungskosten der <strong>Frauen</strong>häuser zwischen dem Ministerium <strong>für</strong> Inneres,<br />

<strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport dem Stadtverband Saarbrücken <strong>und</strong> den Landkreisen<br />

im Saarland <strong>und</strong> dem Sozialpädagogisches Netzwerk (SPN) Arbeiterwohlfahrt,<br />

Landesverband Saarland e.V. als Träger der <strong>Frauen</strong>häuser<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarung analog dem Saarländischen<br />

Rahmenvertrag nach §§ 75 – 81 SGB XII<br />

I. Einleitung<br />

Die Vereinbarung dient der Qualitätssicherung sowie der Finanzierung der Beratungs-<br />

<strong>und</strong> Betreuungsarbeit in den <strong>Frauen</strong>häusern.<br />

Für die <strong>Frauen</strong>häuser in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland<br />

e.V. sowie die öffentlichen Sozialhilfeträger werden die nachfolgend genannten Qualitätsstandards,<br />

nach denen die Arbeit im <strong>Frauen</strong>hausbereich ausgerichtet sein soll, in ihren<br />

Gr<strong>und</strong>zügen verbindlich festgelegt.<br />

II. Selbstverpflichtung der öffentlichen Sozialhilfeträger:<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Inneres, <strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport verpflichtet sich, gemeinsam mit<br />

den kommunalen Sozialhilfeträgern, die anerkannten Personalkosten der <strong>Frauen</strong>häuser<br />

bis zu einer Höhe von 93 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieser Vereinbarung <strong>für</strong> die Jahre 2007 bis einschließlich 2009 zu finanzieren.<br />

Die Sozialämter der Landkreise <strong>und</strong> des Stadtverbandes Saarbrücken verpflichten sich,<br />

jeweils Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner <strong>für</strong> Hilfesuchende <strong>und</strong> den Mitarbeiterinnen<br />

der <strong>Frauen</strong>häuser zu benennen, die über ein entsprechendes Basiswissen<br />

zur häuslichen Gewalt verfügen <strong>und</strong> regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen.<br />

Das Ministerium <strong>für</strong> Inneres, <strong>Familie</strong>, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Sport wirkt darauf hin, dass entsprechende<br />

Ansprechpartner/innen durch die ARGEN bzw. die optierende Kommune benannt<br />

werden.<br />

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