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Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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d) Einbindung der <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser, Fachberatungsstellen <strong>und</strong> anderer Un-<br />

terstützungsangebote relevanten Organisationen in die Kooperationsstrukturen<br />

des Sozialrechts<br />

(1) Problem<br />

Zahlreiche Fragen der Anwendung von Sozialleistungsgesetzen, die <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

damit auch <strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>häuser relevant sind, werden unterhalb der Ebene des Gesetzes, <strong>und</strong> zwar in<br />

Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen, Leitfäden oder Vereinbarungsmustern geklärt, die vor allem<br />

„vor Ort“, also auf kommunaler Ebene entwickelt werden. Das setzt eine rechtzeitige Beteiligung aller<br />

<strong>für</strong> <strong>Frauen</strong>hausfragen relevanter Akteure voraus.<br />

Bislang geschieht dies in aller Regel nur auf Eigeninitiative von Leistungsträgern <strong>und</strong> im <strong>Frauen</strong>hausbereich<br />

tätigen Trägern, eine strukturierte Einbindung namentlich der Vertreterinnen von <strong>Frauen</strong>häusern<br />

<strong>und</strong> ihrer Trägerverbände bzw. der Vertreterinnen von autonomen <strong>Frauen</strong>häusern ist gesetzlich<br />

bislang nicht vorgesehen. Das erschwert die Formulierung von subgesetzlich entwickelten<br />

Anwendungsregeln, die „nah dran“ sind an der Realität der gewaltbetroffenen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> der <strong>für</strong> sie<br />

advokatorisch tätigen <strong>Frauen</strong>häuser. Gerade <strong>für</strong> problemadäquate Verfahrensabläufe ist eine zeitige<br />

<strong>und</strong> regelmäßige Abstimmung sinnvoll.<br />

Eine spezielle Einbindung der Unterstützungsangebote <strong>für</strong> gewaltbetroffene <strong>Frauen</strong> ist auch nicht<br />

deshalb entbehrlich, weil auf Landesebene durchaus Beiräte oder vergleichbare Gremien bestehen,<br />

die sich mit dem Thema der Gewaltprävention befassen; zu denken ist etwa an den Gleichstellungsbeirat<br />

in Sachsen 297 , die Landespräventionsräte in den B<strong>und</strong>esländern oder die Präventionsräte in<br />

den Städten <strong>und</strong> Kreisen. Sie können zwar, wie etwa der Gleichstellungsrat in Sachsen, der einen weiten<br />

auf die Besserstellung von <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männern bezogenen Auftrag hat, durchaus auch empfehlend<br />

zu Fragen der <strong>Frauen</strong>haussituation Stellung nehmen, allerdings ist dies nur eine mögliche Aufgabe<br />

unter vielen. Ähnliches gilt <strong>für</strong> die (Landes-)Präventionsräte, die sich – auch bezogen auf häusliche<br />

Gewalt – der Weiterentwicklung gesamtgesellschaftlicher bzw. lokaler Kriminalpräventionskonzepte<br />

widmen; jedoch spielen hierbei sozial- bzw. finanzierungsrechtliche Fragen in aller Regel, wenn<br />

überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Auch andere Gremien, etwa der „Lenkungsausschuss zur<br />

Bekämpfung häuslicher Gewalt“ im Landespräventionsrat Sachsen 298, haben andere Aufgaben, insbesondere<br />

Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen<br />

<strong>und</strong> die allgemeine landesweite wie regionale Vernetzung der im Feld Tätigen. Das alles spricht<br />

<strong>für</strong> eine spezifische Einbindung der relevanten Träger <strong>und</strong> Organisationen in die Kooperationsstrukturen<br />

des Sozialrechts.<br />

(2) Reformoptionen<br />

Insbesondere das SGB II kennt Kooperationsstrukturen, die vor allem auf örtlicher Ebene dazu beitragen<br />

sollen, die im Feld tätigen Akteure an einen Tisch <strong>und</strong> zu regelmäßigem Austausch miteinander<br />

zu bringen. So muss beispielsweise bei jedem Jobcenter (§ 44b i.V.m. § 6d SGB II) ein örtlicher Beitrat<br />

eingerichtet werden, der Beratungsaufgaben bezüglich der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfüllt<br />

297 Informationen unter http://www.lpr.sachsen.de/index.html (abgerufen am 30.1.2012)<br />

298 Informationen unter http://www.lpr.sachsen.de/11029.htm (abgerufen am 30.1.2012).<br />

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