17.10.2013 Aufrufe

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• zu jeder Tageszeit neue Bewohnerinnen durch Fachkräfte aufnehmen <strong>und</strong> in der akuten<br />

Krise auffangen zu können, ohne andere Bewohnerinnen damit zu belasten,<br />

• nachts eine Fachkraft im Haus zu haben, um bei Krisen vor Ort zu sein <strong>und</strong> intervenieren<br />

zu können, <strong>und</strong> diese Aufgabe nicht in Form von Diensten an Bewohnerinnen zu delegieren.<br />

Soll eine Fachberatungsstelle z.B. telefonische Erreichbarkeit sicherstellen, persönliche Beratung<br />

<strong>und</strong> Therapie anbieten, Online-Beratung anbieten, mit anderen Einrichtungen kooperieren <strong>und</strong><br />

sich vernetzen sowie der Politik zuarbeiten, dann ist das nur auf Kosten des Umfangs der einzelnen<br />

Leistungen möglich, wenn hier mit wenigen Teilzeitstellen jongliert wird. Findet persönliche<br />

Beratung statt, ist das Telefon nicht eingeschaltet, ist die Mitarbeiterin zu Öffentlichkeitsterminen,<br />

Präventionsworkshops oder Facharbeitskreisen außer Haus, gibt es keine Beratung usw. Je<br />

schwieriger die telefonische oder persönliche Erreichbarkeit einer Fachberatungsstelle, desto<br />

eher werden Klientinnen in ihrem Impuls zur Hilfesuche enttäuscht <strong>und</strong> demotiviert, was eine<br />

Verlängerung von Gewaltverhältnissen bedeuten kann.<br />

Von <strong>Frauen</strong>häusern <strong>und</strong> Fachberatungsstellen werden seitens der Geldgeber in Land <strong>und</strong> Kommune<br />

teilweise Aktivitäten gefordert, an die die Finanzierung geknüpft wird, <strong>für</strong> die jedoch keine<br />

eigene personelle Ausstattung vorhanden ist. Dazu gehören bei allen Einrichtungen Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>und</strong> Präventionsangebote. Dies sind keine Tätigkeiten, die „nebenher“ erledigt werden<br />

können, sondern Aufgaben, die spezielle Kompetenzen <strong>und</strong> Zeit erfordern. Sind die Einrichtungen<br />

verpflichtet, mit einen Minimum an Personal ein Maximum an Aufgaben zu bewältigen,<br />

muss die Qualität darunter leiden. Wenn Geldgeber das Aufgabenspektrum vertraglich an die Finanzierung<br />

der Einrichtung koppeln, müssen sie da<strong>für</strong> einstehen, dass ausreichend Kapazitäten<br />

vorhanden sind, um den Verpflichtungen in optimaler Weise nachkommen zu können.<br />

Handlungsmöglichkeiten:<br />

• Erhöhung der Personalschlüssel entsprechend den Anforderungen an die Einrichtungen.<br />

o Personalmittel <strong>für</strong> Nachtdienste.<br />

o besseres Abdecken telefonischer Erreichbarkeit in Fachberatungsstellen.<br />

• Werden Leistungsverträge abgeschlossen, muss nicht nur festgeschrieben werden, welche<br />

Aufgaben die Einrichtung zu erfüllen hat, sondern auch, mit welchen Personalmitteln<br />

das realisiert werden kann.<br />

• Probleme der finanzierungsrechtlichen Lage ergänzend zu den Förderrichtlinien durch<br />

Vereinbarungen zwischen Kostenträgern abmildern (vgl. Rechtswissenschaftliches Gutachten<br />

Teil 2, B 1 1b sowie B III).<br />

8) Die Finanzierung der Einrichtungen ist uneinheitlich, abhängig von der Politik auf Landesebene<br />

<strong>und</strong> in den Städten <strong>und</strong> Landkreisen. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten<br />

treten unterschiedliche Probleme <strong>für</strong> Einrichtungen auf (vgl. B3.1.4).<br />

215

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!