17.10.2013 Aufrufe

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bericht - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Abbildung 15: Eigenmittel der <strong>Frauen</strong>häuser (in % der <strong>Frauen</strong>häuser)<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

79,4 77,4<br />

Selbstzahlung Unterbringungspauschale /<br />

Mietentgelte<br />

50,3<br />

Spenden<br />

Anteil der <strong>Frauen</strong>häuser mit entspr. Finanzierungsquellen<br />

Quelle: Bestandsaufnahme <strong>Frauen</strong>häuser, Fachberatungsstellen <strong>und</strong> andere Unterstützungsangebote <strong>für</strong> gewaltbetroffene<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> deren Kinder 2011 – BMFSFJ/SoFFI F., <strong>Frauen</strong>hausbefragung, Datenbasis <strong>für</strong> Selbstzahlung<br />

<strong>und</strong> Pauschale n=159, Datenbasis Spenden n= 189<br />

Wir überprüften die gering erscheinende Zahl von 50,3% <strong>Frauen</strong>häusern, die angaben Spenden einzunehmen.<br />

Tatsächlich erhalten alle <strong>Frauen</strong>häuser Spenden. Möglicherweise werden von einigen<br />

Einrichtungen Spenden nicht als finanzielle Absicherung, sondern als zusätzliche Einnahmen <strong>für</strong> besondere<br />

Zwecke angesehen <strong>und</strong> deshalb hier nicht benannt.<br />

Zusätzliche Gelder, die unregelmäßig <strong>für</strong> projektbezogene Vorhaben z.B. über Stiftungen beantragt<br />

werden, nennen 87,6% (n=210). Diese Mittel sind zweckgeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> zeitlich befristet <strong>und</strong> nicht<br />

geeignet, die Kernaufgaben eines <strong>Frauen</strong>hauses zu sichern.<br />

Die Untersuchung fragte nach bestimmten Problemen der Refinanzierbarkeit von Gruppen von Bewohnerinnen,<br />

die seit geraumer Zeit in der Diskussion sind. 11<br />

• Finanzierungsprobleme bei ortsfremden <strong>Frauen</strong><br />

Im Hinblick auf die vor der Einführung von § 36a SGB II (Kostenerstattung bei Aufenthalt im <strong>Frauen</strong>haus)<br />

bekannt gewordenen Probleme wurde nach der Aufnahme von <strong>Frauen</strong> aus anderen Kommunen<br />

oder B<strong>und</strong>esländern gefragt. Die Finanzierung des Aufenthalts von <strong>Frauen</strong>, die nicht aus der bzw.<br />

den Kommunen kommen, die sich an der Finanzierung der Einrichtung beteiligen, wurde nicht überall<br />

als Problem benannt. Vielerorts gibt es Vereinbarungen, die die Kommune, die das <strong>Frauen</strong>haus<br />

trägt, mit anderen Kommunen zur Verrechnung der Ansprüche abgeschlossen hat. Ist dies nicht der<br />

Fall, besteht das Risiko, dass das <strong>Frauen</strong>haus auf den Kosten <strong>für</strong> erbrachte Leistungen „sitzen bleibt.“<br />

Es kommt vor, dass die Kostenerstattung nur die Unterkunftskosten der Frau abdeckt, nicht aber die<br />

Aufwendungen <strong>für</strong> Beratung. In der Regel werden alle schutzsuchenden <strong>Frauen</strong> zunächst aufgenommen;<br />

anschließend wird versucht Lösungen zu finden. Die Lösungssuche kann nach Angaben der Vernetzungsstellen<br />

mit einem hohen bürokratischen <strong>und</strong> zeitlichen Aufwand verb<strong>und</strong>en sein.<br />

11<br />

Vergl. hierzu Materialien <strong>und</strong> Stellungsnahmen der b<strong>und</strong>esweiten <strong>Frauen</strong>hauskoordinierung unter http://<br />

www.frauenhauskoordinierung.de.<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!